Mit »Aveler Tal« verschlagwortete Ereignisse

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S-Bahn von Tarforst in die Trierer City

22.11.1995

Konzept des Verkehrs-Club-Kreisverbandes Trier-Saarburg - Stadtwerke mit Überlegungen für die Zeit nach 2000

Trier.(red./pr.)Der Verkehrsclub Deutschland, Kreisverband Trier-Saarburg (VCD), hat ein neues Konzept für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Trier und Umland vorgelegt.Die VCD-Vorsietzende Susanne Wulf-Hierlmeier: …

Bebauungsplan "BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße" - Aufstellungsbeschluß

15.07.1998

Stadtrat Trier Vorlage 283/1998

Antrag
Der Stadtrat wolle beschließen:

1. Gemäß § 2 BauGB ist der Bebauungsplan 'BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße ' aufzustellen; die Verwaltung wird beauftragt die hierzu erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen. Die Abgrenzung des Planungsbereichs ist in der als Anla­ge beigefügten Übersichtskarte 1 dargestellt.
2. Zur Sicherung der Planung 'BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße' soll eine Veränderungssperre erlassen werden.
3. Gleichzeitig ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB der Be­bauungsplan 'BK 8Ä - An der Tabakmühle' aufzuheben; die Verwaltung wird beauftragt die hierzu erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen . Die Abgrenzung des Geltungsbe­reichs des Bebauungsplanes ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte 2 dargestellt.

Begründung:
Der Bebauungsplan 'BK SÄ - An der Tabakmühle' erlangte am 23.05.70 Rechtskraft. Grundlegendes Ziel dieser Planung war die bauleitplanerische Sicherung der 'Ostrandstraße' zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrssystems. Wie andere Pläne leidet auch dieser Bebauugsplan an einem Ausfertigungsmangel. Aufgrund der geänderten Zielsetzung - eine Entlastungsstraße in dieser Form. wird als städtisches Ziel nicht mehr verfolgt - soll dieser Plan aufgehoben werden, um einen vorhandenen Rechtsschein zu be­ seitigen.
Gleichwohl sieht das aktuelle Verkehrskonzept eine teilweise Neuordnung des Verkehrswe­ gesystems vor, mit dem Ziel einer zusätzlichen Direktanbindung des Bahnhofsbereichs über das ehemalige Moselbahngelände und die Trasse der Metternichstraße mit einem direkten Autobahnanschluß am Ende der Metternichstraße.
Bestandteil dieser Verkehrskonzeption ist ebenfalls eine neue Anbindung der 'L 144' (Aveler Straße) an die Metternichstraße durch eine Überbrückung der Bahnanlagen; hierdurch ließe sich eine Verkehrsentlastung von Alt-Kürenz und damit eine Verbesserung der Immissions­situation erreichen.

Kürenzer kämpfen gegen Chaos

24.10.2000

Bürgerinitiative streitet für die Entlastung ihres Stadtteils vom Durchgangsverkehr

Von unserem Mitarbeiter Sonja Mertes: TRIER. Weniger Verkehr durch ihren Stadtteil- das ist das Ziel der Bürgerinitiative »Lebenswertes Kürenz«. Um ihrer Forderung Nachdruck zu geben, überreichten Vertreter der Initiative im Rathaus 926 Unterschriften an Oberbürgermeister Helmut Schröer.

Die meisten fahren nicht zu schnell

11.02.2002

Dauer-Geschwindigkeitsmessung im Aveler Tal ausgewertet - Schnellfahrer bereiten Anwohnern Sorge

Von unserem Redakteur WOLFGANG MAGNUS: KÜRENZ. Vierwöchige Geschwindigkeitsmessungen rund um die Uhr in der Straße Im Aveler Tal belegen es: Der überwiegende Prozentsatz der Verkehrsteilnehmer hält sich an das Tempolimit.

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost", Teilaufhebung des Bebauungsplans BK 4 Ä "Nördlich Pluwiger Straße" und Lärmsanierungskonzept Aveler Tal - Satzungsbeschluss

23.04.2003

Stadtrat Trier Vorlage 104/2003

Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat stellt die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ eingegangenen Anregungen in die Abwägung gem. § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch ein und entscheidet wie in der Anlage vorgeschlagen.
2. Der Stadtrat stimmt den Änderungen des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg-Ost“, der Begründung und des Umweltberichts zu.
3. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift und der Satzung über die Genehmigungspflichtigkeit von Grundstücksteilungen gem. § 10 i. V. m. § 19 Baugesetzbuch als Satzung.
4. Der Stadtrat beschließt die Teilaufhebung des vom Bebauungsplan BU 16 überlagerten Geltungsbereichs des Bebauungsplans BK 4Ä „Nördlich der Pluwiger Straße“ als Satzung.
5. Der Stadtrat beschließt das Lärmsanierungskonzept für den Bereich „Aveler Tal“ gem. § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz als Satzung. Die erforderlichen Mittel von 280.000 € werden im Vermögenshaushalt 2003 bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle
2.6150.9880.000-0407 "Konversion Petrisberg, Zuschüsse an übrige Bereiche" außerplanmäßig bereitgestellt

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