Antrag
Der Stadtrat wolle beschließen:
1. Gemäß § 2 BauGB ist der Bebauungsplan 'BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße ' aufzustellen; die Verwaltung wird beauftragt die hierzu erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen. Die Abgrenzung des Planungsbereichs ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte 1 dargestellt.
2. Zur Sicherung der Planung 'BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße' soll eine Veränderungssperre erlassen werden.
3. Gleichzeitig ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB der Bebauungsplan 'BK 8Ä - An der Tabakmühle' aufzuheben; die Verwaltung wird beauftragt die hierzu erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen . Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte 2 dargestellt.
Begründung:
Der Bebauungsplan 'BK SÄ - An der Tabakmühle' erlangte am 23.05.70 Rechtskraft. Grundlegendes Ziel dieser Planung war die bauleitplanerische Sicherung der 'Ostrandstraße' zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrssystems. Wie andere Pläne leidet auch dieser Bebauugsplan an einem Ausfertigungsmangel. Aufgrund der geänderten Zielsetzung - eine Entlastungsstraße in dieser Form. wird als städtisches Ziel nicht mehr verfolgt - soll dieser Plan aufgehoben werden, um einen vorhandenen Rechtsschein zu be seitigen.
Gleichwohl sieht das aktuelle Verkehrskonzept eine teilweise Neuordnung des Verkehrswe gesystems vor, mit dem Ziel einer zusätzlichen Direktanbindung des Bahnhofsbereichs über das ehemalige Moselbahngelände und die Trasse der Metternichstraße mit einem direkten Autobahnanschluß am Ende der Metternichstraße.
Bestandteil dieser Verkehrskonzeption ist ebenfalls eine neue Anbindung der 'L 144' (Aveler Straße) an die Metternichstraße durch eine Überbrückung der Bahnanlagen; hierdurch ließe sich eine Verkehrsentlastung von Alt-Kürenz und damit eine Verbesserung der Immissionssituation erreichen.