Mit »Lärmsanierungskonzept« verschlagwortete Ereignisse

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Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost", Teilaufhebung des Bebauungsplans BK 4 Ä "Nördlich Pluwiger Straße" und Lärmsanierungskonzept Aveler Tal - Satzungsbeschluss

23.04.2003

Stadtrat Trier Vorlage 104/2003

Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat stellt die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ eingegangenen Anregungen in die Abwägung gem. § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch ein und entscheidet wie in der Anlage vorgeschlagen.
2. Der Stadtrat stimmt den Änderungen des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg-Ost“, der Begründung und des Umweltberichts zu.
3. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift und der Satzung über die Genehmigungspflichtigkeit von Grundstücksteilungen gem. § 10 i. V. m. § 19 Baugesetzbuch als Satzung.
4. Der Stadtrat beschließt die Teilaufhebung des vom Bebauungsplan BU 16 überlagerten Geltungsbereichs des Bebauungsplans BK 4Ä „Nördlich der Pluwiger Straße“ als Satzung.
5. Der Stadtrat beschließt das Lärmsanierungskonzept für den Bereich „Aveler Tal“ gem. § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz als Satzung. Die erforderlichen Mittel von 280.000 € werden im Vermögenshaushalt 2003 bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle
2.6150.9880.000-0407 "Konversion Petrisberg, Zuschüsse an übrige Bereiche" außerplanmäßig bereitgestellt

Kürenzer Initiative besteht auf Umgehung

22.09.2004

Stadt reagiert mit Lärmschutzsatzung - »Damit ist der Verkehr nicht aus der Avelsbacher Straße raus«

Von unserem Redakteur JÖRG PISTORIUS:TRIER. DasUrteil des Oberverwaltungsgerichts hat den Streit zwischen der Bürgerinitiative»Lebenswertes Kürenz« und der Stadt Trier nicht beendet. »Wir wollen die Umgehung«, sagt Johannes Verbeek im Namen der Initiative. Das Baudezernat will die Situation lösen, indem es Domänen- und Avelsbacher Straße in ein Lärmsanierungskonzept einbezieht.

Dokumente

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" - Lärmschutzkonzept Alt-Kürenz - Satzungsbeschlüsse

17.11.2004

Stadtrat Trier Vorlage 413/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat stellt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen in die Abwägung gem. § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch ein und entscheidet wie in der Anlage zu dieser Vorlage vorgeschlagen.
2. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung.
3. Der Stadtrat beschließt das Lärmschutzkonzept „Alt-Kürenz“ als Satzung.