Zu viel Lärm: Bürger werden laut
02.09.2000
10 Ereignis in der Datenbank
02.09.2000
24.10.2000
Von unserem Mitarbeiter Sonja Mertes: TRIER. Weniger Verkehr durch ihren Stadtteil- das ist das Ziel der Bürgerinitiative »Lebenswertes Kürenz«. Um ihrer Forderung Nachdruck zu geben, überreichten Vertreter der Initiative im Rathaus 926 Unterschriften an Oberbürgermeister Helmut Schröer.
12.01.2001
29.11.2001
Von unserem Redakteur RAINER NEUBERT: KÜRENZ. Klare Fronten in Kürenz. Bei der Vorstellung der neuen Planung für eine Umgehungsstraße des Stadtteils ist Baudezernent Peter Dietze auf große Ablehnung gestoßen
03.12.2001
Leserbrief von Josef Müller, 54295 (Im Namen mehrerer Anwohner)
07.12.2001
Von unserem Redakteur RAINER NEUBERT: KÜRENZ. Die neue Planung für eine Umgehungsstraße ist in Kürenz nach wie vor Thema Nummer eins. Der Trierische Volksfreund sprach mit den Anwohnern der »Insel«, deren Häuser zwischen der Avelsbacher Straße und der Umgehungsstraße stehen
14.12.2001
(red): KÜRENZ. Die Diskussion um die neue Planung für die Umgehungsstraße in Kürenz geht weiter. Die Bürgerinitiative »Lebenswertes Kürenz« will mit einer Demonstration gegen das Projekt vorgehen.
19.12.2001
(hil): KÜRENZ. Entweder Brücke oder gar nicht: Mit einem klaren »Nein« entschied sich am Montagabend der Ortsbeirat Kürenz gegen die aktuellen Ideen aus dem Rathaus zur Ortsumgehung Kürenz.
16.01.2002
27.09.2004
Durch das OVG-Urteil wurden die Bebauungspläne im Bereich der städtebaulichen Entwicklung Petrisberg für unwirksam erklärt. Bereits erteilte Baugenehmigungen haben Bestand, jedoch werden keine neuen Baugenehmigungen erteilt. Das bedeutet zwar keinen Bau- aber einen Genehmigungsstopp. Das OVG bemängelte am Verfahren, dass die Lärmbelastung, aufgrund des erhöhten Verkehrs infolge der Stadtentwicklung auf dem Petrisberg, den Anwohnern in dem Trierer Stadtteil Kürenz zwar zuzumuten ist, die Mehrbelastung wurde jedoch nicht ausreichend abgewogen. Zur Entlastung des Stadtteils Kürenz wird in den Plänen auf die projektierte Umgehungsstraße und auf eine geänderte Linienführung des ÖPNV verwiesen. Das Gericht hatte die Bebauungspläne dennoch bemängelt, weil nicht absehbar sei, wann diese Entlastungen realisiert werden können. Das OVG zeigt einen Lösungsweg über eine nachträgliche Lärmschutzsatzung auf. Diese Lärmschutzsatzung soll am 14. Oktober 2004 in den Stadtrat eingebracht werden. Infolge der Lärmschutzsatzung können die betroffenen Anwohner/Hauseigentümer in Kürenz Lärmschutzmaßnahmen durchführen und erhalten zu diesen Maßnahmen eine Förderung. Sobald die Lärmschutzsatzung beschlossen wird, können die B-Pläne erneut offen gelegt werden.
Das OVG-Urteil hat zu einer großen Verunsicherung bei den Wohnbauinteressenten gesorgt. Für den Petrisberg bedeutet dies einen nicht zu unterschätzenden Imageschaden. Auf die Verunsicherung der Interessenten wurde bereits reagiert. In die aktuellen Grundstückskaufverträge ist ein Rücktrittsrecht eingearbeitet worden. Ein Käufer hat demnach die Möglichkeit vom Grundstückskauf zurückzutreten, wenn die Erschließung des Grundstücks abgeschlossen ist und dennoch die Bebauung aufgrund des ungültigen B-Planes infolge des OVG-Urteils nicht möglich ist. Die Notarkosten für Vertragsabschluss und etwaige Kosten der Rückabwicklung trägt in diesem Fall die EGP. Nur mit diesen Anpassungen ist es zurzeit überhaupt möglich Grundstückskaufverträge abzuschließen.