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Bebauungsplan "BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße" - Aufstellungsbeschluß

15.07.1998

Stadtrat Trier Vorlage 283/1998

Antrag
Der Stadtrat wolle beschließen:

1. Gemäß § 2 BauGB ist der Bebauungsplan 'BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße ' aufzustellen; die Verwaltung wird beauftragt die hierzu erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen. Die Abgrenzung des Planungsbereichs ist in der als Anla­ge beigefügten Übersichtskarte 1 dargestellt.
2. Zur Sicherung der Planung 'BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße' soll eine Veränderungssperre erlassen werden.
3. Gleichzeitig ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB der Be­bauungsplan 'BK 8Ä - An der Tabakmühle' aufzuheben; die Verwaltung wird beauftragt die hierzu erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen . Die Abgrenzung des Geltungsbe­reichs des Bebauungsplanes ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte 2 dargestellt.

Begründung:
Der Bebauungsplan 'BK SÄ - An der Tabakmühle' erlangte am 23.05.70 Rechtskraft. Grundlegendes Ziel dieser Planung war die bauleitplanerische Sicherung der 'Ostrandstraße' zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrssystems. Wie andere Pläne leidet auch dieser Bebauugsplan an einem Ausfertigungsmangel. Aufgrund der geänderten Zielsetzung - eine Entlastungsstraße in dieser Form. wird als städtisches Ziel nicht mehr verfolgt - soll dieser Plan aufgehoben werden, um einen vorhandenen Rechtsschein zu be­ seitigen.
Gleichwohl sieht das aktuelle Verkehrskonzept eine teilweise Neuordnung des Verkehrswe­ gesystems vor, mit dem Ziel einer zusätzlichen Direktanbindung des Bahnhofsbereichs über das ehemalige Moselbahngelände und die Trasse der Metternichstraße mit einem direkten Autobahnanschluß am Ende der Metternichstraße.
Bestandteil dieser Verkehrskonzeption ist ebenfalls eine neue Anbindung der 'L 144' (Aveler Straße) an die Metternichstraße durch eine Überbrückung der Bahnanlagen; hierdurch ließe sich eine Verkehrsentlastung von Alt-Kürenz und damit eine Verbesserung der Immissions­situation erreichen.

Bebauungsplan BK 22 „Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße " - Erlaß einer Veränderungssperre -

12.05.1999

Stadtrat Trier Vorlage 105/1999

Antrag
Der Stadtrat wolle beschließen:
1. Für das Gebiet des zukünftigen Bebauungsplans BK 22 „Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße" wird gern. § 14 i. V. m. § 16 BauGB eine Satzung über eine Verände­rungssperre beschlossen.
2. Es wird bestimmt, daß im Bereich der Veränderungssperre
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden dürfen;
b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind,
nicht vorgenommen werden dürfen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Bebauungsplan BK 22: "Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße" - Erweiterung des Geltungsbereiches

22.02.2000

Stadtrat Trier Vorlage 067/2000

In seiner Sitzung vom 19.11.1998 hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” gefasst. Gleichzeitig mit diesem Beschluss hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplan BK 8Ä “An der Tabaksmühle” das Aufhebungsverfahren einzuleiten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” war beschränkt auf ein Gebiet südöstlich des Betriebswerks der Deutschen Bahn AG auf der Bergseite (Kürenzer Seite) der Bahnlinie. Dies war dadurch begründet, dass zum damaligen Zeitpunkt noch offen war, ob es sinnvoller und effektiver ist, die Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße

- entweder in direkter Fortsetzung der Straße Im Aveler Tal an der Tabaksmühle als Brücke über das Gelände des Betriebswerks der Deutschen Bahn AG zu planen,

- oder einen neuen Brückenstandort in Fortsetzung der Dasbachstraße über das Bahngelände vorzusehen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

(Beschluss des Stadtrates:)

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat beschließt nach § 2 BauGB die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” über den derzeit vorgesehenen Geltungsbereich in der Gemarkung Kürenz östlich der Bahnlinie hinaus. Der erweiterte Geltungsbereich wird sowohl Teilbereiche des Bahngeländes als auch Teilbereiche der ehemaligen französischen Militäranlage Nells Park umfassen. Die genaue Abgrenzung des neuen Geltungsbereichs ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen.

2. Zur Sicherung der Planung BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” wird die bereits für den derzeit beschlossenen Geltungsbereich bestehende Veränderungssperre auf den erweiterten Geltungsbereich ausgedehnt.

3. Unberührt hiervon bleibt der Aufhebungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan BK 8Ä “An der Tabaksmühle”.

Prinzip Hoffnung

01.12.2003

Tunnel: Ortsbeirat Kürenz für Bebauungsplan-Offenlage

(red./rm.):KÜRENZ. Der Ortsbeirat Kürenz votierte einstimmig für die Offenlage des Bebauungsplans BK 22»Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße«. Während die Pläne dieser Tunnel-Verbindung in Trier-Nord vor allem aus finanziellen Gründen wenig Gegenliebe finden, setzen die Kürenzer auf das Prinzip Hoffnung.

Ja zur Nord-Anbindung

29.03.2004

Ortsbeirat Kürenz stimmte über Verkehrsprojekte ab

Von unserem Mitarbeiter LUDWIG HOFF:KÜRENZ: Es war nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat Kürenz mit Verkehrsthemen beschäftigte. Im jüngsten Zusammentreffen des Gremiums ging es mit Bebauungs-und Flächennutzungsplänen mehr um formale Dinge, die allerdings ihre Auswirkungen haben könnten.

Grünes Licht für den Tunnel

10.04.2004

Rat sagt ja zur Verbindung Metternichstraße-Kürenz

Von unserem Redakteur ROLAND MORGEN:KÜRENZ. Wäre Geld da, könnte gebuddelt werden: Der Stadtrat hat den Bebauungsplan BK 22 verabschiedet und damit Baurecht für den Tunnel unter den Kürenzer Bahngleisen geschaffen. Wann und ob die fast 20-Millionen-Euro teure Straßenverbindung realisiert wird, steht in den Sternen.

Umgehung Kürenz: Dietze gibt Gas

21.01.2006

Baudezernet will den Stadtrat für eine erheblich günstigere Variante als die teure Tunnellösung gewinnen

Von unserem Redakteur FRANK GIARRA:TRIER. Der städtische Baudezernet Peter Dietze (SPD) unternimmt überraschend einen neuen Vorstoß in Sachen »Umgehung Kürenz«. Er plant eine teils neue, um die Hälfte günstigere Vriante als die vom Stadtrat 2004 beschlossene »Tunnellösung«, die 19,5 Millionen Euro kosten würde. Dietze fordert, dass im Haushalt 2006/2007 100 000 Euro Planungskosten bereitgestellt werden.