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Sachstand der städtebaulichen Planung

01.06.2002

Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

Im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist zur Koordination der unterschiedlichen Nutzungsansprüche und zur Schaffung von Planrecht die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Erarbeitung von Bebauungsplänen erforderlich. Der Rahmen für diese Planungen wird durch den vom Stadtrat am 30.04.2002 beschlossenen städtebaulichen Rahmenplan vorgegeben.
Im folgenden werden der Sachstand der Planbearbeitung und die sich daraus ergebenden Rückwirkungen auf die Flächenbilanz und die weitere Zeitplanung dargestellt.

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49. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Petrisberg - Feststellungsbeschluss

09.12.2002

Stadtrat Trier Vorlage 531/2002

Die 49. Flächennutzungsplanänderung umfasst die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg sowie angrenzende Bereiche, die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Konversionsflächen stehen. Hierzu gehören insbesondere der Bereich des Brettenbachtals mit den hier geplanten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sowie die Flächen im Übergangsbereich zwischen Campus-Nord und Campus-Süd der Universität. Die Flächennutzungsplanänderung wurde vom Stadtrat nach Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung am 02.07.2002 beschlossen. Der Feststellungsbeschluss wurde unter Berücksichtigung von Schwierigkeiten im Genehmigungsverfahren in der Sitzung des Stadtrates vom
29.10.2002 (Drucksache Nr. 415/2002) aufgehoben und gleichzeitig die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen. Im Planentwurf wurden gegenüber der vorherigen Fassung geringfügige Änderungen vorgenommen in Form eines Verzichts auf die Darstellung einer örtlichen Hauptverkehrsstraße und der Darstellung des Randbereichs zur Wohnsiedlung Burgunderstraße als gemischte Baufläche an Stelle von gewerblicher Baufläche.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Aufhebung der Entwicklungssatzung

16.01.2003

Stadtrat Trier Vorlage 559/2002

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2000 (Drucksache Nr. 255/2000) die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Petrisberg als Satzung beschlossen. Zielsetzung war die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Konversion der ehemaligen Militärflächen und der damit zusammenhängenden Bereiche.
Die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme ist mit dem Erwerb der notwendigen Flächen, der Flächennutzungsplanänderung, der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Abwicklung sonstiger Ordnungsmaßnahmen mittlerweile weit fortgeschritten. Die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme hat die Stadt Trier gemäß Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2002 (Drucksache Nr. 103/2002) der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH (EGP) übertragen. Die Umsetzung der Entwicklungsziele ist durch städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Trier und der EGP vom 20.12.2002 gesichert.

Bebauungsplan BU 19 "Landschaftspark Petrisberg" - Satzungsbeschluss

23.04.2003

Stadtrat Trier Vorlage 151/2003

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.07.2002 (Drucksache Nr. 232/2002) den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ gefasst. Die Planung umfasst vorrangig den als Daueranlage konzipierten Kernbereich der Landesgartenschau mit den Nutzungen Sport und Freizeit im Bereich des Sattelparks, den Übergangsbereich zum Kreuzweg und die Neudefinition eines Teils der Sickingenstraße als Panoramaweg. In diese Nutzungen mit integriert sind Flächen für die Oberflächenentwässerung der künftigen Baugebiete.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung (Juli/August 2002) sind Anregungen von Seiten der Träger öffentlicher Belange und von Bürgern eingegangen, die in Anlage 2 dieser Vorlage mit Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorlage dokumentiert sind. Aus der Abwägung dieser Anregungen ergibt sich kein Bedarf für Änderungen des Bebauungsplans.

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost", Teilaufhebung des Bebauungsplans BK 4 Ä "Nördlich Pluwiger Straße" und Lärmsanierungskonzept Aveler Tal - Satzungsbeschluss

23.04.2003

Stadtrat Trier Vorlage 104/2003

Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat stellt die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ eingegangenen Anregungen in die Abwägung gem. § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch ein und entscheidet wie in der Anlage vorgeschlagen.
2. Der Stadtrat stimmt den Änderungen des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg-Ost“, der Begründung und des Umweltberichts zu.
3. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift und der Satzung über die Genehmigungspflichtigkeit von Grundstücksteilungen gem. § 10 i. V. m. § 19 Baugesetzbuch als Satzung.
4. Der Stadtrat beschließt die Teilaufhebung des vom Bebauungsplan BU 16 überlagerten Geltungsbereichs des Bebauungsplans BK 4Ä „Nördlich der Pluwiger Straße“ als Satzung.
5. Der Stadtrat beschließt das Lärmsanierungskonzept für den Bereich „Aveler Tal“ gem. § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz als Satzung. Die erforderlichen Mittel von 280.000 € werden im Vermögenshaushalt 2003 bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle
2.6150.9880.000-0407 "Konversion Petrisberg, Zuschüsse an übrige Bereiche" außerplanmäßig bereitgestellt

Bebauungsplan BU 17 "Konversion Petrisberg Belvédère-Nord" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

28.04.2003

Stadtrat Trier Vorlage 007/2003

Der Beschluss zur Aufstellung des BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ wurde vom Stadtrat am 25.02.2001 gefasst (Drucksache 587/2002).
Der Bebauungsplan BU 17 ist Teil des bauleitplanerischen Gesamtkonzeptes zur Vorbereitung der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg. Er umfasst den Bereich der Krone Belvedere und damit den Kernbestandteil des zukünftigen Wissenschaftsparks.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 28.05.2002 durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 29.11.2002 bis 10.01.2003.
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen sind in Anlage 2 dieser Vorlage mit Stellungnahme der Verwaltung dokumentiert. Die aus der Abwägung der Stellungnahmen sowie aus der verwaltungsseitigen Weiterentwicklung der Planung resultierenden Planänderungen sind in den überarbeiteten Planentwurf eingeflossen.
Der Bebauungsplan BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ soll nun einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.

Bebauungsplan BU 17 "Konversion Petrisberg Belvédère-Nord" - Teilaufhebung des Bebauungsplanes BU 19 "Landschaftspark Petrisberg" - Beschluss über die 2. öffentliche Auslegung

08.03.2004

Stadtrat Trier Vorlage 146/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Dem modifizierten Entwurf des Bebauungsplanes BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ ist in dem vom Bebauungsplan BU 17 überlagerten Teilbereich aufzuheben.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ ist gemäß § 3 Abs. 3 BauGB einschließlich Begründung und Umweltbericht erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso ist der in Teilaufhebung befindliche Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz

28.06.2004

Ein Hauseigentümer in der Avelsbacherstraße hat eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gestellt. Ein bereits festgesetzter Gerichtstermin wurde verschoben. Der nächste Termin ist der 31.08.2004. Es ist zu entscheiden, in wie weit im Rahmen der B-Planerstellung zukünftig eventuell steigende Lärmemissionen entlang der Zufahrtsstraßen zum Tarforster Plateau berücksichtigt worden und ob Gegen- bzw. Ausgleichsmaßnahmen schon aktuell einzuleiten sind.

Bebauungsplan BU 19 "Landschaftspark Petrisberg" - Durchführung eines ergänzenden Planverfahrens zur Heilung der für unwirksam erklärten Satzung gem. § 214 BauGB - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

01.10.2004

Stadtrat Trier Vorlage 343/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Aufgrund der Unwirksamkeitserklärung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wird für den Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ ein ergänzendes Planverfahren (Heilung) gemäß § 214 Baugesetzbuch eingeleitet.
2. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ vom 22.05.2003 wird aufgehoben.
3. Der Stadtrat stimmt den Änderungen des Bebauungsplanentwurfs, der Begründung und des Umweltberichts zu.

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