Sachstand der städtebaulichen Planung
01.06.2002
Entwicklungsmaßnahme Petrisberg
Im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist zur Koordination der unterschiedlichen Nutzungsansprüche und zur Schaffung von Planrecht die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Erarbeitung von Bebauungsplänen erforderlich. Der Rahmen für diese Planungen wird durch den vom Stadtrat am 30.04.2002 beschlossenen städtebaulichen Rahmenplan vorgegeben.
Im folgenden werden der Sachstand der Planbearbeitung und die sich daraus ergebenden Rückwirkungen auf die Flächenbilanz und die weitere Zeitplanung dargestellt.