Bebauungsplan BK 22: "Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße" - Erweiterung des Geltungsbereiches
22.02.2000
Stadtrat Trier Vorlage 067/2000
In seiner Sitzung vom 19.11.1998 hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” gefasst. Gleichzeitig mit diesem Beschluss hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplan BK 8Ä “An der Tabaksmühle” das Aufhebungsverfahren einzuleiten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” war beschränkt auf ein Gebiet südöstlich des Betriebswerks der Deutschen Bahn AG auf der Bergseite (Kürenzer Seite) der Bahnlinie. Dies war dadurch begründet, dass zum damaligen Zeitpunkt noch offen war, ob es sinnvoller und effektiver ist, die Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße
- entweder in direkter Fortsetzung der Straße Im Aveler Tal an der Tabaksmühle als Brücke über das Gelände des Betriebswerks der Deutschen Bahn AG zu planen,
- oder einen neuen Brückenstandort in Fortsetzung der Dasbachstraße über das Bahngelände vorzusehen.
(Fortsetzung siehe Dokument)
(Beschluss des Stadtrates:)
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat beschließt nach § 2 BauGB die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” über den derzeit vorgesehenen Geltungsbereich in der Gemarkung Kürenz östlich der Bahnlinie hinaus. Der erweiterte Geltungsbereich wird sowohl Teilbereiche des Bahngeländes als auch Teilbereiche der ehemaligen französischen Militäranlage Nells Park umfassen. Die genaue Abgrenzung des neuen Geltungsbereichs ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen.
2. Zur Sicherung der Planung BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” wird die bereits für den derzeit beschlossenen Geltungsbereich bestehende Veränderungssperre auf den erweiterten Geltungsbereich ausgedehnt.
3. Unberührt hiervon bleibt der Aufhebungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan BK 8Ä “An der Tabaksmühle”.