Mit »OVG« verschlagwortete Ereignisse

11 Ereignis in der Datenbank

Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz

28.06.2004

Ein Hauseigentümer in der Avelsbacherstraße hat eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gestellt. Ein bereits festgesetzter Gerichtstermin wurde verschoben. Der nächste Termin ist der 31.08.2004. Es ist zu entscheiden, in wie weit im Rahmen der B-Planerstellung zukünftig eventuell steigende Lärmemissionen entlang der Zufahrtsstraßen zum Tarforster Plateau berücksichtigt worden und ob Gegen- bzw. Ausgleichsmaßnahmen schon aktuell einzuleiten sind.

Baustopp auf dem Petrisberg?

02.09.2004

Oberverwaltungsgericht entscheidet nächste Woche

Von unserem Redakteur JÖRG PISTORIUS:TRIER. Wer zum Petrisberg will, muss zwangsläufig durch Kürenz - es sei denn, er hat einen Hubschrauber zur Verfügung. Da aber die Mehrheit eher mit dem Auto fährt, befürchtet die Bürgerinitiative »Lebenswertes Kürenz« durch ihren Stadtteil rollende Blechlawinen - und kämpft deshalb vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz für einen Baustopp.

Verkehr macht Kürenzer krank

09.09.2004

OVG erklärt Bebauungspläne auf dem Petrisberg für unwirksam - Stadt muss nachbessern - Kein Baustopp

Von unserem Redakteur FRANK GIARRA:TRIER. Die Wohnbebauung auf dem Petrisberg in Trier kann weiterlaufen, obwohl das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch der Klage eines Kürenzers stattgegeben und die drei entsprechenden Bebauungspläne für unwirksam erklärt hat. Das Urteil besagt allerdings, dass die Stadt »fehlerhaft« abgewogen und die künftige Lärmbelästigung durch das hohe Verkehrsaufkommen nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Kommune muß aktiv werden.

Dokumente

Normenkontrollklage OVG Koblenz

27.09.2004

Durch das OVG-Urteil wurden die Bebauungspläne im Bereich der städtebaulichen Entwicklung Petrisberg für unwirksam erklärt. Bereits erteilte Baugenehmigungen haben Bestand, jedoch werden keine neuen Baugenehmigungen erteilt. Das bedeutet zwar keinen Bau- aber einen Genehmigungsstopp. Das OVG bemängelte am Verfahren, dass die Lärmbelastung, aufgrund des erhöhten Verkehrs infolge der Stadtentwicklung auf dem Petrisberg, den Anwohnern in dem Trierer Stadtteil Kürenz zwar zuzumuten ist, die Mehrbelastung wurde jedoch nicht ausreichend abgewogen. Zur Entlastung des Stadtteils Kürenz wird in den Plänen auf die projektierte Umgehungsstraße und auf eine geänderte Linienführung des ÖPNV verwiesen. Das Gericht hatte die Bebauungspläne dennoch bemängelt, weil nicht absehbar sei, wann diese Entlastungen realisiert werden können. Das OVG zeigt einen Lösungsweg über eine nachträgliche Lärmschutzsatzung auf. Diese Lärmschutzsatzung soll am 14. Oktober 2004 in den Stadtrat eingebracht werden. Infolge der Lärmschutzsatzung können die betroffenen Anwohner/Hauseigentümer in Kürenz Lärmschutzmaßnahmen durchführen und erhalten zu diesen Maßnahmen eine Förderung. Sobald die Lärmschutzsatzung beschlossen wird, können die B-Pläne erneut offen gelegt werden.
Das OVG-Urteil hat zu einer großen Verunsicherung bei den Wohnbauinteressenten gesorgt. Für den Petrisberg bedeutet dies einen nicht zu unterschätzenden Imageschaden. Auf die Verunsicherung der Interessenten wurde bereits reagiert. In die aktuellen Grundstückskaufverträge ist ein Rücktrittsrecht eingearbeitet worden. Ein Käufer hat demnach die Möglichkeit vom Grundstückskauf zurückzutreten, wenn die Erschließung des Grundstücks abgeschlossen ist und dennoch die Bebauung aufgrund des ungültigen B-Planes infolge des OVG-Urteils nicht möglich ist. Die Notarkosten für Vertragsabschluss und etwaige Kosten der Rückabwicklung trägt in diesem Fall die EGP. Nur mit diesen Anpassungen ist es zurzeit überhaupt möglich Grundstückskaufverträge abzuschließen.
 

Bebauungsplan BU 19 "Landschaftspark Petrisberg" - Durchführung eines ergänzenden Planverfahrens zur Heilung der für unwirksam erklärten Satzung gem. § 214 BauGB - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

01.10.2004

Stadtrat Trier Vorlage 343/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Aufgrund der Unwirksamkeitserklärung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wird für den Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ ein ergänzendes Planverfahren (Heilung) gemäß § 214 Baugesetzbuch eingeleitet.
2. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ vom 22.05.2003 wird aufgehoben.
3. Der Stadtrat stimmt den Änderungen des Bebauungsplanentwurfs, der Begründung und des Umweltberichts zu.

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" - Durchführung eines ergänzenden Planverfahrens zur Heilung der für unwirksam erklärten Satzung ge. § 214 BauGB - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

01.10.2004

Stadtrat Trier Vorlage 341/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Aufgrund der Unwirksamkeitserklärung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wird für den Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ ein ergänzendes Planverfahren (Heilung) gemäß § 214 Baugesetzbuch eingeleitet.
2. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ vom 17.06.2003 wird aufgehoben.
3. Der Stadtrat stimmt den Änderungen der Begründung und des Umweltberichts zum Bebauungsplan BU 16 zu.
4. Der Stadtrat stimmt dem Entwurf des Verkehrslärmschutzkonzeptes „Alt-Kürenz“ zu.
5. Der Entwurf des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg“ ist einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift gemäß § 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch in der durch Gesetz vom 13.09.2001 geänderten Fassung erneut öffentlich auszulegen. Bestandteil der Auslegung ist auch der Entwurf des Verkehrslärmschutzkonzeptes „Alt-Kürenz“.
6. Die Auslegungsdauer wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB in der o. a. Fassung auf zwei Wochen verkürzt. Es wird darüber hinaus gem. § 3 Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Planinhalten vorgebracht werden können.

»Dann wollen wir einen Baustopp«

06.01.2005

Angriffsziel Petrisberg: Kürenzer Initiative fordert Verkehrsentlastung

Von unserem Redakteur JÖRG PISTORIUS:TRIER. Bauherren fiebern der Errichtung ihres Traumhauses entgegen, Unternehmer stehen Schlange für einen Platz im Wissenschaftspark - der Petrisberg in Trier brummt geradezu vor Aktivität. Doch die Bürgerinitiative "Lebenswertes Kürenz" droht mit einer weiteren Klage und mit dem Super-Gau aus städtischer Sicht - einem generellen Baustopp.

Angriffsziel Petrisberg: Neue Klage der Bürgerinitiative

05.10.2005

Wieder sollen drei Bebauungspläne für unwirksam erklärt werden - »Die Situation hat sich nicht verbessert«

Von unserem Redakteur JÖRG PISTORIUS:TRIER.Die Bürgerinitiative (BI) »Lebenswertes Kürenz« greift wieder an. Zum zweiten Mal richtet sie eine Normenkontrollklage gegen drei Bebauungspläne auf dem Petrisberg. »Die Situation in Alt-Kürenz hat sich nicht verbessert«, argumentiert Johannes Verbeek für die BI. »Es gibt keien konkreten Vorschläge zur Lösung des Verkehrsproblems.«

Dokumente

Umgehung Kürenz: Dietze gibt Gas

21.01.2006

Baudezernet will den Stadtrat für eine erheblich günstigere Variante als die teure Tunnellösung gewinnen

Von unserem Redakteur FRANK GIARRA:TRIER. Der städtische Baudezernet Peter Dietze (SPD) unternimmt überraschend einen neuen Vorstoß in Sachen »Umgehung Kürenz«. Er plant eine teils neue, um die Hälfte günstigere Vriante als die vom Stadtrat 2004 beschlossene »Tunnellösung«, die 19,5 Millionen Euro kosten würde. Dietze fordert, dass im Haushalt 2006/2007 100 000 Euro Planungskosten bereitgestellt werden.

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