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Petrisberg: Nach OVG-Entscheidung kein Baustopp

08.09.2004

Bebauungspläne BU 16, BU 18 und BU 19 für unwirksam erklärt

In der heute veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz werden die Bebauungspläne BU 16, BU 18 und BU 19 für unwirksam erklärt. Die den Bebauungsplänen zugrunde liegende Abwägung sei fehlerhaft, weil der Stadtrat die Lärmbetroffenheit der Straßenanlieger in Kürenz nicht ausreichend berücksichtigt habe. In der der Stadt Trier vorliegenden Urteilsbegründung werden zwar die mit der Planung für den Petrisberg verbundenen Entlastungsmaßnahmen in Form der Umgehung Kürenz und des Petrisbergaufstiegs gewürdigt, jedoch hätte die Stadt Trier nach Auffassung des Gerichts die mit diesen Projekten verbundenen Unsicherheiten auch in der Abwägung mit berücksichtigen müssen.

Dies betreffe insbesondere die noch unsichere Finanzierung. Hintergrund dieser Feststellung ist die Tatsache, dass die Stadt im Rahmen der Abwägung zu den Bebauungsplänen zwar ein Lärmsanierungskonzept für den Bereich der Straße Im Aveler Tal verabschiedet hatte, für den Bereich der Avelsbacher Straße jedoch von einer weit wirksameren Entlastung durch den Bau der Umgehungsstraße und die ÖPNV-Querachse ausgegangen war und deshalb hier auf passiven Lärmschutz verzichtet hatte.
Entscheidend für die Stadt Trier in der Urteilsbegründung ist die Tatsache, dass das Gericht die Abwägung nicht gänzlich verworfen hat. Das Gericht kommt vielmehr zu dem Ergebnis, dass den Betroffenen wegen der herausragenden Bedeutung der geplanten Konversionsmaßnahmen eine Mehrbelastung für eine gewisse Zeit durchaus zuzumuten sei. Es sei es aber notwendig, für den Fall einer großen zeitlichen Differenz zwischen dem Vollzug der Bebauungspläne einerseits und der Fertigstellung der Entlastungsstraße bzw. der ÖPNV-Trasse andererseits Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen und rechtlich abzusichern. Wie derartige Ausgleichsmaßnahmen aussehen könnten, wurde bereits in der mündlichen Verhandlung am 31. August erörtert.
Baudezernent Peter Dietze geht danach davon aus, dass das für den Bereich der Straße Im Aveler Tal beschlossene Lärmsanierungskonzept auf die darüber hinaus betroffenen Bereiche ausgeweitet wird. Das erweiterte Konzept würde dann jedoch jedoch nicht sofort wirksam werden müssen. Es sei hier vertretbar, den Anspruch auf Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen erst in Kraft treten zu lassen, wenn die weiter reichenden Entlastungsmaßnahmen auch auf absehbare Zeit aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar seien. Denkbar sei diesbezüglich ein Übergangszeitraum von etwa 10 Jahren. Nach Einschätzung von Dietze wird der Stadtvorstand dem Stadtrat umgehend eine entsprechende Beschlussvorlage unterbreiten. Der vom OVG beanstandete Fehler bei der Abwägung im Bebauungsplanverfahren könne damit kurzfristig geheilt werden. Für die Stadt und die weiteren Verfahrensbeteiligten wäre Klarheit geschaffen. Entscheidend sei aber, so Dietze, dass damit die Entwicklung des Konversionsprojekts auch nach der Landesgartenschau entsprechend den bisherigen Planungen weitergehen könne.

Dokumente

Bebauungsplan BU 16

25.11.2004

BU 16 Petrisberg-Ost

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 »Petrisberg-Ost« wurde in der Sitzung des Stadtrats am 19.06.2000 gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 14.05.2002. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 17.07.2002 bis 23.08.2002 durchgeführt. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB. Der Satzungsbeschluss wurde in der Sitzung des Stadtrates am 17.06.2003 gefasst und am 15.07.2003 öffenlich bekannt gemacht. Im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wur-de der Bebauungsplan aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.08.2004 für unwirksam erklärt. Gegenstand des Rechtsstreits waren mögliche Fernwirkungen der Planung im Bereich der Avelsbacher Straße durch die vermehrte Verkehrsbelastung. Die hierzu im Plan-verfahren usprünglich erfolgte Konfliktbewältigung mit Veweis auf den geplanten Bau-der Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße und die ÖPNV-Querachse ist nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes nicht ausreichend. Es sei zwar an-gesichts der herausragendenstädtebaulichen Bedeutung der geplanten Konversions-maßnahmen sicherlich vertretbar, den Betroffenen die Hinnahme der Mehrbelastungen während der notwendigen Dauer der Straßenbauarbeiten einschließlich vorbereitender Maßnahmen zuzumuten. Da im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Bebauungs-pläne jedoch auch der Beginn der Baumaßnahmen verlässlich nicht vorausgesehen werden könnte, erfordere es das Gebot gerechter Abwägung, die Möglichkeit von Aus-gleichsmaßnahmen für den Fall einer großen zeitlichen Differenz zwischen dem Voll-zug der Bebauungspläne und der damit verbundene Erhöhung sowie der Fertigstellung der Entlastungsstraße andererseits vorzusehen und rechtlich zu sichern. Nach der Erklärung der Unwirksamkeit durch das Gericht wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 14.10.2004 die Einleitung eines Heilungverfahrens und die erneute öffentli-che Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. Der erste Satzungsbeschluss vom 22.05.2003 wurde aufgehoben. Gegenstand der Änderungen war lediglich die Begrün-dung des Bebauungsplans bzw. der dazugehörige Umweltbericht. Hier wurde eine Neubewertung der Fernwirkungen der Planung einschließlich der Erarbeitung eines schalltechnischen Gutachtens und der Verknüpfung des Bebauungsplans mit einer Lärmsanierungssatzung vorgenommen. Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 27.10.2004 bis zum 10.11.2004 durchgeführt. Die im Vorverfahren beteiligten Behörden wurden über die Auslegung benachrichtigt. Bestandteil der erneuten öffentlichen Auslegung war auch das Lärmschutzkonzept Alt-Kürenz. Der Bebauungsplan wurde im Anschluss an die 2. öffentliche Auslegung in der Sitzung des Stadtrates am 25. November 2004 erneut als Satzung beschlossen.

Bilder

Übersichtsplan der Bebauungspläne
Stadtrat
Übersichtsplan der Bebauungspläne