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Bebauungsplan BU 16

25.11.2004

BU 16 Petrisberg-Ost

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 »Petrisberg-Ost« wurde in der Sitzung des Stadtrats am 19.06.2000 gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 14.05.2002. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 17.07.2002 bis 23.08.2002 durchgeführt. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB. Der Satzungsbeschluss wurde in der Sitzung des Stadtrates am 17.06.2003 gefasst und am 15.07.2003 öffenlich bekannt gemacht. Im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wur-de der Bebauungsplan aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.08.2004 für unwirksam erklärt. Gegenstand des Rechtsstreits waren mögliche Fernwirkungen der Planung im Bereich der Avelsbacher Straße durch die vermehrte Verkehrsbelastung. Die hierzu im Plan-verfahren usprünglich erfolgte Konfliktbewältigung mit Veweis auf den geplanten Bau-der Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße und die ÖPNV-Querachse ist nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes nicht ausreichend. Es sei zwar an-gesichts der herausragendenstädtebaulichen Bedeutung der geplanten Konversions-maßnahmen sicherlich vertretbar, den Betroffenen die Hinnahme der Mehrbelastungen während der notwendigen Dauer der Straßenbauarbeiten einschließlich vorbereitender Maßnahmen zuzumuten. Da im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Bebauungs-pläne jedoch auch der Beginn der Baumaßnahmen verlässlich nicht vorausgesehen werden könnte, erfordere es das Gebot gerechter Abwägung, die Möglichkeit von Aus-gleichsmaßnahmen für den Fall einer großen zeitlichen Differenz zwischen dem Voll-zug der Bebauungspläne und der damit verbundene Erhöhung sowie der Fertigstellung der Entlastungsstraße andererseits vorzusehen und rechtlich zu sichern. Nach der Erklärung der Unwirksamkeit durch das Gericht wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 14.10.2004 die Einleitung eines Heilungverfahrens und die erneute öffentli-che Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. Der erste Satzungsbeschluss vom 22.05.2003 wurde aufgehoben. Gegenstand der Änderungen war lediglich die Begrün-dung des Bebauungsplans bzw. der dazugehörige Umweltbericht. Hier wurde eine Neubewertung der Fernwirkungen der Planung einschließlich der Erarbeitung eines schalltechnischen Gutachtens und der Verknüpfung des Bebauungsplans mit einer Lärmsanierungssatzung vorgenommen. Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 27.10.2004 bis zum 10.11.2004 durchgeführt. Die im Vorverfahren beteiligten Behörden wurden über die Auslegung benachrichtigt. Bestandteil der erneuten öffentlichen Auslegung war auch das Lärmschutzkonzept Alt-Kürenz. Der Bebauungsplan wurde im Anschluss an die 2. öffentliche Auslegung in der Sitzung des Stadtrates am 25. November 2004 erneut als Satzung beschlossen.

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Übersichtsplan der Bebauungspläne
Stadtrat
Übersichtsplan der Bebauungspläne

Bebauungsplan BU 16 1. Änderung

20.11.2008

BU 16 Petrisberg-Ost

Das Planverfahren erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316). Gem. 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Der entsprechende Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Scoping) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 14.08.2007 bis 14.09.2007. Die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgte mit geringem zeitlichem Vorlauf zur öffentlichen Auslegung (59. Änderung). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB fand am 05.09.2007 statt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 07.05.2008 bis 09.06.2008.

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Übersichtsplan der Bebauungspläne
Stadtrat
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Bebauungsplan BU 16 2. Änderung

02.02.2011

BU 16 Petrisberg-Ost

BU 16 Petrisberg-Ost wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Grundzüge der ursprünglichen Planung - das heißt die Festsetzung von Mischgebieten am Übergang zu der teilweise noch in Nutzung stehenden französischen Wohnsiedlung »Burgunder Straße« für Wohnen, Geschäfts- und Verwaltungs- sowie sonstige gewerbliche Nutzungen werden nicht berührt, da die Festsetzungen zur zulässigen Gebäudehöhe beibehalten und lediglich Änderungen in Bezug auf die Zahl der Vollgeschosse und der Bauweise erfolgen. Auch die in § 13 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BauGB angeführten weiteren verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird hiermit nicht vorbereitet oder begründet. Es liegen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000) der europäischen Vogelschutzgebiete vor, da derartige Gebiete weder im näheren noch im weiteren Umfeld liegen.

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Übersichtsplan der Bebauungspläne
Stadtrat
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Bürgerinformation zu Planungen im Bereich Petrisberg-Ost am 15. Februar

06.02.2012

BU 16

(pe) Nachdem der Stadtrat das Verfahren zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der dritten Änderung des Bebauungsplans BU 16 eingeleitet hat, findet Mitte Februar eine Bürgerinformation zu dem Projekt im Osten des Petrisbergs statt. Dabei geht es um das Gelände, das von der Burgunder - und der Kohlenstraße sowie der Robert-Schuman-Allee begrenzt wird.
In der Nähe des Kreisverkehrs soll ein Neubau die weiterhin dringend benötigten Studentenwohnungen schaffen und einen städtebaulichen Akzent setzen. Außerdem ist gegenüber dem Lidl-Supermarkt ein rund 1.200 Quadratmeter großer Frischemarkt vorgesehen. Bei dem Info-Abend, der auf Einladung des Stadtplanungsamts am Mittwoch, 15. Februar, 19 Uhr, im Seminarraum D im Glasanbau über dem Restaurant „Monte Petris“ beginnt, wird ergänzend das Konzept zur Neugestaltung der früheren französischen Wohnsiedlung Burgunderstraße präsentiert.

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Bebauungsplan BU 16 3. Änderung

31.05.2012

BU 16 Petrisberg-Ost

Der Rat der Stadt Trier hat in seiner Sitzung am 31.01.2012 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes BU 16 und die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Planung wird jeweils im förmlichen (umfassenden) Verfahren aufgestellt. Es wird im weiteren Verfahren je ein Umweltbericht als Teil der Planung erstellt und dieser beigefügt.

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