Bebauungsplan BU 16
25.11.2004
BU 16 Petrisberg-Ost
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 »Petrisberg-Ost« wurde in der Sitzung des Stadtrats am 19.06.2000 gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 14.05.2002. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 17.07.2002 bis 23.08.2002 durchgeführt. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB. Der Satzungsbeschluss wurde in der Sitzung des Stadtrates am 17.06.2003 gefasst und am 15.07.2003 öffenlich bekannt gemacht. Im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wur-de der Bebauungsplan aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.08.2004 für unwirksam erklärt. Gegenstand des Rechtsstreits waren mögliche Fernwirkungen der Planung im Bereich der Avelsbacher Straße durch die vermehrte Verkehrsbelastung. Die hierzu im Plan-verfahren usprünglich erfolgte Konfliktbewältigung mit Veweis auf den geplanten Bau-der Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße und die ÖPNV-Querachse ist nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes nicht ausreichend. Es sei zwar an-gesichts der herausragendenstädtebaulichen Bedeutung der geplanten Konversions-maßnahmen sicherlich vertretbar, den Betroffenen die Hinnahme der Mehrbelastungen während der notwendigen Dauer der Straßenbauarbeiten einschließlich vorbereitender Maßnahmen zuzumuten. Da im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Bebauungs-pläne jedoch auch der Beginn der Baumaßnahmen verlässlich nicht vorausgesehen werden könnte, erfordere es das Gebot gerechter Abwägung, die Möglichkeit von Aus-gleichsmaßnahmen für den Fall einer großen zeitlichen Differenz zwischen dem Voll-zug der Bebauungspläne und der damit verbundene Erhöhung sowie der Fertigstellung der Entlastungsstraße andererseits vorzusehen und rechtlich zu sichern. Nach der Erklärung der Unwirksamkeit durch das Gericht wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 14.10.2004 die Einleitung eines Heilungverfahrens und die erneute öffentli-che Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. Der erste Satzungsbeschluss vom 22.05.2003 wurde aufgehoben. Gegenstand der Änderungen war lediglich die Begrün-dung des Bebauungsplans bzw. der dazugehörige Umweltbericht. Hier wurde eine Neubewertung der Fernwirkungen der Planung einschließlich der Erarbeitung eines schalltechnischen Gutachtens und der Verknüpfung des Bebauungsplans mit einer Lärmsanierungssatzung vorgenommen. Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 27.10.2004 bis zum 10.11.2004 durchgeführt. Die im Vorverfahren beteiligten Behörden wurden über die Auslegung benachrichtigt. Bestandteil der erneuten öffentlichen Auslegung war auch das Lärmschutzkonzept Alt-Kürenz. Der Bebauungsplan wurde im Anschluss an die 2. öffentliche Auslegung in der Sitzung des Stadtrates am 25. November 2004 erneut als Satzung beschlossen.