Archäologie W2/W3/W4 - Grabungsvereinbarung Landesmuseum RLP
27.09.2004
Archäologie in den Gebieten W3 und W4:
Es ergeben sich negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft, falls die für das Jahr 2005 vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen nicht durchgeführt und die Einnahmen aus Flächenverkäufen nicht realisiert werden können. Mit dem Rheinischen Landesmuseum wurden mehrere Gespräche geführt, in deren Ergebnis eine Grabungsvereinbarung ausgearbeitet wurde. In dieser Grabungsvereinbarung ist eine Ausführungssumme von 300 TEUR für archäologische Untersuchung festgesetzt und ein Zeit- bzw. Prioritätenplan wurde festgelegt. Durch diese angepasste Grabungsvereinbarung besteht zumindest vertraglich eine zeitliche und monetäre Planungssicherheit.