Mit »Verzögerung« verschlagwortete Ereignisse

3 Ereignis in der Datenbank

Archäologie W3/W4

28.06.2004

Bereits früher wurde über die Thematik Archäologie in den Gebieten W3 und W4 berichtet. Es ergeben sich negative Auswirkungen auf die Gesellschaft, falls die für das Jahr 2005 vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen nicht durchgeführt und die in der WR eingestellten Einnahmen aus Flächenverkäufen nicht realisiert werden können. Aktuell laufen Verhandlungen zur geänderten Grabungsvereinbarung mit dem Rheinischen Landesmuseum. Die Firma Drees & Sommer wurde mit der Erstellung eines Riskmanagements beauftragt und es wurden bereits mehrere Entwicklungsszenarien erarbeitet. Aktuell werden mit dem Land Rheinland-Pfalz Verhandlungen über eine finanzielle Förderung (entweder Städtebaufördermittel oder Fördergelder aus dem Kulturhaushalt) geführt.

Archäologie W2/W3/W4 - Grabungsvereinbarung Landesmuseum RLP

27.09.2004

Archäologie in den Gebieten W3 und W4:
Es ergeben sich negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft, falls die für das Jahr 2005 vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen nicht durchgeführt und die Einnahmen aus Flächenverkäufen nicht realisiert werden können. Mit dem Rheinischen Landesmuseum wurden mehrere Gespräche geführt,  in deren Ergebnis eine Grabungsvereinbarung ausgearbeitet wurde. In dieser Grabungsvereinbarung ist eine Ausführungssumme von 300 TEUR für archäologische Untersuchung festgesetzt und ein Zeit- bzw. Prioritätenplan wurde festgelegt. Durch diese angepasste Grabungsvereinbarung besteht zumindest vertraglich eine zeitliche und monetäre Planungssicherheit.

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 27. September 2004

Normenkontrollklage OVG Koblenz

27.09.2004

Durch das OVG-Urteil wurden die Bebauungspläne im Bereich der städtebaulichen Entwicklung Petrisberg für unwirksam erklärt. Bereits erteilte Baugenehmigungen haben Bestand, jedoch werden keine neuen Baugenehmigungen erteilt. Das bedeutet zwar keinen Bau- aber einen Genehmigungsstopp. Das OVG bemängelte am Verfahren, dass die Lärmbelastung, aufgrund des erhöhten Verkehrs infolge der Stadtentwicklung auf dem Petrisberg, den Anwohnern in dem Trierer Stadtteil Kürenz zwar zuzumuten ist, die Mehrbelastung wurde jedoch nicht ausreichend abgewogen. Zur Entlastung des Stadtteils Kürenz wird in den Plänen auf die projektierte Umgehungsstraße und auf eine geänderte Linienführung des ÖPNV verwiesen. Das Gericht hatte die Bebauungspläne dennoch bemängelt, weil nicht absehbar sei, wann diese Entlastungen realisiert werden können. Das OVG zeigt einen Lösungsweg über eine nachträgliche Lärmschutzsatzung auf. Diese Lärmschutzsatzung soll am 14. Oktober 2004 in den Stadtrat eingebracht werden. Infolge der Lärmschutzsatzung können die betroffenen Anwohner/Hauseigentümer in Kürenz Lärmschutzmaßnahmen durchführen und erhalten zu diesen Maßnahmen eine Förderung. Sobald die Lärmschutzsatzung beschlossen wird, können die B-Pläne erneut offen gelegt werden.
Das OVG-Urteil hat zu einer großen Verunsicherung bei den Wohnbauinteressenten gesorgt. Für den Petrisberg bedeutet dies einen nicht zu unterschätzenden Imageschaden. Auf die Verunsicherung der Interessenten wurde bereits reagiert. In die aktuellen Grundstückskaufverträge ist ein Rücktrittsrecht eingearbeitet worden. Ein Käufer hat demnach die Möglichkeit vom Grundstückskauf zurückzutreten, wenn die Erschließung des Grundstücks abgeschlossen ist und dennoch die Bebauung aufgrund des ungültigen B-Planes infolge des OVG-Urteils nicht möglich ist. Die Notarkosten für Vertragsabschluss und etwaige Kosten der Rückabwicklung trägt in diesem Fall die EGP. Nur mit diesen Anpassungen ist es zurzeit überhaupt möglich Grundstückskaufverträge abzuschließen.