Archäologie / Antrag auf Grabungsschutzgebiet im Bereich W3/W4
01.03.2004
Für das Areal W3 und W4 wurde vom Landesmuseum Rheinland-Pfalz ein Antrag zur Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes für diesen Bereich gestellt. Hierdurch besteht die Gefahr, dass die für das Jahr 2005 vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen nicht durchgeführt und die in der WR eingestellten Einnahmen aus Flächenverkäufen nicht realisiert werden können. Die Erschließungsmaßnahmen und Flächenverkäufe könnten unter Umständen über mehrere Jahre verzögert werden. Damit ergibt sich ein wirtschaftliches Risiko für die Gesellschaft.
Trotz enger Abstimmung zwischen Stadt Trier, EGP und dem Rheinischen Landesmuseum wurden in der Grabungsvereinbarung festgelegte Termine und Pflichten des Rheinischen Landesmuseums oft nicht eingehalten.
Es soll nun ein Termin zwischen der Stadt Trier, der EGP und dem Rheinischen Landesmuseum bzw. dem Land Rheinland-Pfalz vereinbart werden, in dem die weitere Vorgehensweise vor allem die Beschleunigung der Grabungsarbeiten diskutiert wird.