Mit »Grabungsvereinbarung« verschlagwortete Ereignisse

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Archäologie / Antrag auf Grabungsschutzgebiet im Bereich W3/W4

01.03.2004

Für das Areal W3 und W4 wurde vom Landesmuseum Rheinland-Pfalz ein Antrag zur Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes für diesen Bereich gestellt. Hierdurch besteht die Gefahr, dass die für das Jahr 2005 vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen nicht durchgeführt und die in der WR eingestellten Einnahmen aus Flächenverkäufen nicht realisiert werden können. Die Erschließungsmaßnahmen und Flächenverkäufe könnten unter Umständen über mehrere Jahre verzögert werden. Damit ergibt sich ein wirtschaftliches Risiko für die Gesellschaft.
Trotz enger Abstimmung zwischen Stadt Trier, EGP und dem Rheinischen Landesmuseum wurden in der Grabungsvereinbarung festgelegte Termine und Pflichten des Rheinischen Landesmuseums oft nicht eingehalten.
Es soll nun ein Termin zwischen der Stadt Trier, der EGP und dem Rheinischen Landesmuseum bzw. dem Land Rheinland-Pfalz vereinbart  werden, in dem die weitere Vorgehensweise vor allem die Beschleunigung der Grabungsarbeiten diskutiert wird.

Bilder

EGP-Quartalsbericht vom 01. März 2004
EGP-Quartalsbericht vom 01. März 2004

Archäologie W3/W4

28.06.2004

Bereits früher wurde über die Thematik Archäologie in den Gebieten W3 und W4 berichtet. Es ergeben sich negative Auswirkungen auf die Gesellschaft, falls die für das Jahr 2005 vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen nicht durchgeführt und die in der WR eingestellten Einnahmen aus Flächenverkäufen nicht realisiert werden können. Aktuell laufen Verhandlungen zur geänderten Grabungsvereinbarung mit dem Rheinischen Landesmuseum. Die Firma Drees & Sommer wurde mit der Erstellung eines Riskmanagements beauftragt und es wurden bereits mehrere Entwicklungsszenarien erarbeitet. Aktuell werden mit dem Land Rheinland-Pfalz Verhandlungen über eine finanzielle Förderung (entweder Städtebaufördermittel oder Fördergelder aus dem Kulturhaushalt) geführt.

Archäologie W2/W3/W4 - Grabungsvereinbarung Landesmuseum RLP

27.09.2004

Archäologie in den Gebieten W3 und W4:
Es ergeben sich negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft, falls die für das Jahr 2005 vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen nicht durchgeführt und die Einnahmen aus Flächenverkäufen nicht realisiert werden können. Mit dem Rheinischen Landesmuseum wurden mehrere Gespräche geführt,  in deren Ergebnis eine Grabungsvereinbarung ausgearbeitet wurde. In dieser Grabungsvereinbarung ist eine Ausführungssumme von 300 TEUR für archäologische Untersuchung festgesetzt und ein Zeit- bzw. Prioritätenplan wurde festgelegt. Durch diese angepasste Grabungsvereinbarung besteht zumindest vertraglich eine zeitliche und monetäre Planungssicherheit.

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 27. September 2004