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Rahmenplan

09.04.2001

Vorentwurf zum Städtebaulichen Rahmenplan

Durch den Abzug der französischen Streitkräfte aus der Stadt Trier werden im Stadtgebiet bisher militärisch genutzte Areale im Umfang von ca. 450 ha für eine zivile Folgenutzung frei. Die Stadt Trier hat den Auswirkungen dieser freiwerdenden Konversionsflächen auf die Stadtentwicklung in vielfacher Hinsicht Rechnung getragen:

  • Die in dem Stadtmarketingkonzept "Zukunft Trier 2020" formulierten Leitbilder der zukünftigen Entwicklung von Trier wurden vor dem Hintergrund der anstehenden Konversionsfragen überprüft und den neuen Rahmenbedingungen angepasst. Das Forum "Zukunft Trier" wurde um die "Lenkungsgruppe Konversion" ergänzt, der Vertreter der Ministerien angehören.
  • 1997 führten die Stadt Trier und das Forum KONV u. STE ein Symposium und einen Programm-Workshop durch, um
  • die Schwerpunkte der Konversion festzulegen,
  • erste Überlegungen zur Nutzung der Konversionsflächen zu entwickeln und
  • das vorhandene Flächenpotential zu werten und Empfehlungen für das weitere Verfahren auszusprechen.

Für die Konversion Petrisberg schlug das Forum den Aufbau einer Public Privat Partnership und die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als geeignetes Organisa-tions- bzw. Steuerungsinstrument für den Umnutzungsprozess vor. Insbesondere sollte durch die Entwicklungsmaßnahme ermöglicht werden, dass der Bodenpreis eingefroren und die Grundstückserlöse aus hochwertigen Wohnlagen zur Querfinanzierung für die Infrastruktur und die Erschließung eines Wissenschaftsparkes eingesetzt werden können.

Die Konversionsfläche Petrisberg ist etwa 78,9 ha groß und umfasst den Bereich des ehemaligen Militärgeländes der französischen Armee auf dem Petrisberg von der Kohlenstraße im Osten bis zum Wetteramt im Westen. Das Untersuchungs­gebiet der städtebaulichen Rahmenplanung geht deutlich über diese Grenzen hinaus und bezieht auch angrenzende, zivil genutzte Flächen wie die Hangbereiche oberhalb der Stadtteile Kürenz, Gartenfeld und Olewig einschließlich des oberen Brettenbachtales in die Betrachtung mit ein.

Aufgrund ihrer Flächengröße stellt die Konversionsfläche Petrisberg ein erhebliches stadtnahes Entwicklungspotential dar. Mit dem Fortfall der militärischen Nutzung entsteht die Chance, dieses Areal zu einem stadtstrukturell hochwertigen Bindeglied an der Entwicklungsachse zwischen der Talstadt im Nordwesten, der Universität und den Höhenstadtteilen zu entwickeln. Die bisherige Expansionsrichtung der Universität und der Höhenstadtteile wird sich damit in Richtung Stadt umkehren können. Durch das Flächenrecycling wird der Forderung nach einem schonenden Umgang mit der Ressource Boden nachgekommen und der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung gegeben.

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Städtebauliche Rahmenplanung

01.09.2001

Städtebauliche Enrwicklungsmaßnahme

Die Stadt Trier hat durch Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2000 die Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Petrisberg als Satzung beschlossen. Diesem Beschluss vorangegangen waren - nach Bekanntgabe der Aufgabe des Standortes durch die französischen Streitkräfte im Jahr 1996 - vorbereitende Untersuchungen, um Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen zu gewinnen. Die Entwicklungssatzung ist nach Genehmigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als höhere Verwaltungsbehörde seit 19.12.2000 rechtsverbindlich.

Im Interesse einer weiteren zügigen Durchführung des Projekts hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 2. November 2000 die Vergabe einer Rahmenplanung beschlossen. Ziel der Rahmenplanung ist es, in Vertiefung der vorangegangenen Planungsschritte die räumlich-strukturellen Rahmenbedingungen und die unterschiedlichen Nutzungsansprüche bezogen auf das Gesamtgebiet zu ermitteln und zu einem räumlichen Gesamtkonzept zu integrieren. Dabei sollen auch Entwicklungsalternativen in den verschiedenen Bereichen in Form von Variantenuntersuchungen aufgezeigt und auf ihre Machbarkeit hin untersucht werden. Die Rahmenplanung soll Zielvorgabe und Grundlage sein für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung von Bebauungsplänen.

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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Beschluss über den städtebaulichen Rahmenplan

30.03.2002

Entwicklungsbereich Petrisberg

Der Stadtrat hat durch Beschluss vom 19.06.2000 nach Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Petrisberg als Satzung beschlossen. Die Entwicklungssatzung ist nach Genehmigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als höhere Verwaltungsbehörde seit 19.12.2000 rechtsverbindlich (...Auszug).

Städtebauliches Rahmenkonzept für Petrisberg steht

30.04.2002

Umnutzung der Konversionsfläche

Der Trierer Stadtrat hat für den Entwicklungsbereich Petrisberg einen städtebaulichen Rahmenplan beschlossen, in dem die Bedingungen für die zukünftige Entwicklung und Nutzung der ehemaligen Konversionsfläche festgelegt werden. Das Konzept
baut auf vorangegangenen Planungsschritten auf und bezieht auch die Konzeption der 2004 in einem Teilbereich stattfindenden Landesgartenschau mit ein. Gegenstand der Entwicklungsmaßnahme ist die nachhaltige Entwicklung eines neuen Stadtteils mit den Nutzungsschwerpunkten Wissenschaftspark, Wohnungsbau, Universitätserweiterung und Naherholung. Während große Teile der Verwaltungsvorlage bei den im Rat vertretenen Fraktionen einstimmig angenommen wurden, wurde die Verkehrserschließung des Gebietes kontrovers diskutiert.
Wissenschaftspark und Gewerbe
Angestrebt wird die Entwicklung eines hochwertigen Dienstleistungs- und Gewerbestandortes mit dem Schwerpunkt Wissenschaftspark. Vor allem ist dabei an Betriebe aus den Bereichen Forschung und Wissenschaft, Informations- und Kommunikationstechnik, Gesundheitswesen, Bauen und Wohnen, Design sowie Freizeit-Tourismus und Wellness gedacht.
Wohnungsbau
Vier ausgewiesene Flächen sind für die Entwicklung hochwertiger Wohngebiete – vor allem mit freistehenden Einfamilienhäusern – vorgesehen. In untergeordnetem Umfang kann auch Mietwohnungs-/Geschosswohnungsbau realisiert werden. Die Mindestgröße der Grundstücke beim Einfamilienhaus wird 600 Quatratmeter betragen, es werden aber auch größere Grundstücke angeboten.
Verkehrserschließung
Ziel ist, mit einem Maßnahmenbündel im Bereich Kfz-Verkehr und Öffentlicher Personen-Nahverkehr eine Mengenentlastung für den Stadtteil Kürenz zu erreichen und verbleibende Verkehre umweltverträglich zu integrieren. Vor allem die UBM-Frakion, aber auch Teile der CDU-Fraktion stimmten gegen den Plan, die bisherige Widmung der angrenzenden Sickingenstraße und Pluwigerstraße als Verkehrsstraße aufzuheben, um einen autofreien Panoramaweg am südlichen Rand des Kasernengeländes realisieren zu können. Die Mehrheit des Stadtrates stimmte für die vom Rathaus vorgeschlagene Lösung, die Sickingenstraße in einem Teilbereich, ohne aber die bestehende Verbindung gänzlich zu unterbrechen, auf einer anderen Trasse zu führen und sie als eine untergeordnete Anbindung für das Wohngebiet zu nutzen.
Freiraumentwicklung
Ein großer Teil des Entwicklungsgebietes wird als Naherholungsgebiet für die Stadt Trier ausgewiesen. Diese Flächen sind grundsätzlich von Bebauung freizuhalten.

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