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Baulandumlegung Petrisberg

16.01.2003

Stadtrat Trier Vorlage 560/2002

Die Umlegung dient der Erschließung und Neugestaltung des Gebiets um nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke zu bilden (§ 45 BauGB). Durch das behördlich geleitete Verfahren soll insbesondere die zügige Herstellung und zeitnahe Vermarktung der Baugrundstücke gewährleistet werden. Um eine rechtzeitige Abwägung zwischen den planerischen und bodenordnerischen Belangen zu erreichen, ist die Anordnung der Umlegung zum jetzigen Zeitpunkt auf der Grundlage der im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspläne erforderlich.
Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) in der geltenden Fassung wird die Umlegung für das Baugebiet „Petrisberg“ im Bereich der Bebauungspläne BU 16 „Petrisberg-Ost“, BU 17 „Konversion Petrisberg Nord“, BU 18 „Belvedere-Ost, BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ und BU 20/21 „Petrisberg-Mitte“ angeordnet.

Baulandumlegung "Petrisberg"

17.06.2003

Stadtrat Trier Vorlage 127/2003

Die Bebauungsplanentwürfe BU 16 „Petrisberg-Ost“, BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“, BU 18 „Belvedere-Süd“, BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“, BU 20/21/22 „Petrisberg Mitte“ und BOL 24 „Brettenbachtal“ sehen für das Konversionsgebiet mit seinem bisher teilweise militärisch, landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten und brachliegenden Gebiet neben Wohnnutzungen in Teilbereichen Gewerbenutzungen (Wissenschaftspark) sowie in weiteren Bereichen Park- und Grünanlagen für die Landesgartenschau Rheinland-Pfalz 2004 und weitere Sondernutzungen vor.
Die Grundstücke sind nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche und sonstige Nutzung nicht zweckmäßig gestaltet. Darüber hinaus sind die vorhandenen Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken entsprechend den Festsetzungen der Bebauungsplanentwürfe neu zu ordnen. Zur Erschließung und Neugestaltung der Bebauungsplanentwürfe ist ein Umlegungsverfahren nach §§ 45-79 BauGB durchzuführen.
Eine Umlegung kann auch vor der Rechtskraft eines Bebauungsplans eingeleitet werden; der Bebauungsplan muss bis zur Aufstellung des Umlegungsplan Rechtskraft erlangt haben.

Kleeburger Weg zu

27.06.2003

Mit Verkehrs- und Bebauungsplan-Fragen rund um den Petrisberg befasste sich der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung.

Einstimmig verabschiedete der Stadtrat den Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost". Gegenüber der öffentlichen Auslegung haben sich in Abstimmung mit der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg einige Änderungen ergeben. Grünflächen am Rand der Kohlenstraße fallen zugunsten eines Gewerbe- und Mischgebiets weg. Eine mögliche neue Straße zur Wohnsiedlung Burgunder-/Frankenstraße wurde in den Plan aufgenommen.
Da sich der Bebauungsplan BU 16 mit dem bereits bestehenden Plan "Nördlich Pluwiger Straße" überschneidet, wird dieser teilweise aufgehoben. In Straßen des Aveler Tals, die nicht von der geplanten Ortsumgehung Kürenz profitieren, wird die Lärmbelastung steigen. Betroffene können sich auf Antrag die Kosten für Schallschutz-Fenster und schallgedämmte Dauerlüfter erstattet lassen. Damit soll die Wohnqualität verbessert werden. Aktiver Schallschutz oder eine Änderung der Verkehrsführung sind nicht möglich. Für das Projekt stehen 280 000 Euro im
Vermögenshaushalt 2003 zur Verfügung.
Ihren Antrag den Lärmschutz auszudehnen, zog die CDU-Fraktion wieder zurück. Wie Baudezernent Peter Dietze mitteilte, gebe es für eine Ausweitung keine rechtliche Grundlage.