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Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Unterlagen

06.09.2001

Schreiben von Dezernat V an ADD Trier Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Ref. 21

Sehr geehrter Herr Mayer,

unter Bezugnahme auf unser Telefont erhalten Sie zur Vorbereitung der Besprechung in Ihrem Haus am Mittwoch, 12.09.01, 9.00 Uhr die entsprechenden Unterlagen.

Es handelt sich dabei um die Folien, die ich in der Lenkungsgruppe am 29.08.01 gezeigt habe. Sie geben einen Überblick zum Projektstand der Entwicklungsmaßnahme . Beigefügt ist eben­ falls eine farbige Ausfertigung der Organigramms, welches die wichtigsten Vertragsbeziehun­gen aufzeigt.

Auf der Grundlage der Rahmenplanung wurde der Businessplan der Entwicklungsgesellschaft und der Wirtschaftsplan der Maßnahme auf der städtischen Seite entwickelt. Er stellt den Stand 08/01 dar. Es geht dabei insbesondere um die Frage der Einplanung der Zuschussmittel des Landes und um die Veranschlagung der „Komplementärmittel" der Stadt Trier.

(siehe Dokument)

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

12.09.2002

Analyse zur Gründung EGP (Entwurf Schreiben an ADD -Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kommunalreferat ) - Gründung der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg - EGP - Anzeigeverfahren gem. § 92 Abs. 1 GemO

Gründung der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg - EGP - Anzeigeverfahren gem. § 92 Abs. 1 GemO

Sehr geehrte Damen und Herren,
um die Konversionsliegenschaft Petrisberg einer Nutzung zuzuführen, wurde in vielen Gesprächen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Trier eine Konzeption im Rahmen einer Entwicklungsmaßnahme entwickelt, die die nachhaltige Entwicklung eines neuen Stadtteils mit den Nutzungsschwerpunkten Wissenschaftspark, Wohnungsbau, Universitätserweiterung und Freiraumentwicklung/Naherholung beinhaltet. Die Gespräche sind zwischenzeitlich soweit gediehen, dass nunmehr die Konkretisierung angegangen werden soll. Grundidee der Umsetzung beinhaltet die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft, die die Maßnahme entsprechend den festgelegten Zielen entwickelt und diese Entwicklung durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gewährleistet.
An diesem Vertrag sind Vertragspartner die EGP auf der einen Seite und die Stadt Trier und das Land Rheinland-Pfalz auf der anderen Seite. Durch Abschluss des städtebaulichen Vertrages , der sowohl die Ablösung der Ausgleichsbeträge beinhaltet als auch die Abwendungsvereinbarung, d.h. der Entwicklungs-träger EGP garantiert das Erfüllen des Entwicklungsziels.
Mit Vertragsabschluss wird die Entwicklungsmaßnahme abgeschlossen. Die Stadt hat im Vorgriff auf dieses Vorhaben die Konversionsliegenschaft Petrisberg vom Bund erworben und wird diese nunmehr an die EGP weiterveräußern.

(Fortsetzung siehe Dokument)