Realisierung von Wohnungsbauvorhaben
30.05.2005
Baugrundverhältnisse im Wohngebiet W1
Seit April sind die Erschließungsmaßnahmen und der Bau der Erschließungsstraße im Vorstufenausbau abgeschlossen. Die ersten Bauherren haben bereits mit dem Hausbau begonnen. Es wurde über Missverständnisse, die bei einigen privaten Bauvorhaben hinsichtlich der Baugrundbeschaffenheit entstanden sind, informiert. Bauherren die Bauvorhaben ohne Keller realisieren wollen, planten mit einer Gründungstiefe von 80 cm. Stellenweise lässt dies der vorhandene Baugrund jedoch nicht zu. In den Grundstückskaufverträgen werden die Käufer auf unterschiedliche Baugrundverhältnisse hingewiesen. Ein Anspruch gegenüber der EGP wird ausgeschlossen. In Beratungsgesprächen wird auf die Erfordernis von Baugrundgutachten hingewiesen. Einige Bauherren hatten diese Untersuchungen jedoch nicht durchgeführt und äußerten ihren Unmut gegenüber der EGP aufgrund der höheren Kosten für eine tiefere Gründung. Die EGP reagierte mittels freiwilliger Nachbesserung und teilweiser Kostenübernahme.
In den Wohnbaugebieten W3 und W4 wird auf diese Situation reagiert. In Interessenten und Beratungsgesprächen soll stärker auf die Baugrundthematik hingewiesen werden und allgemeine Gutachten zum Baugrund in den Baugebieten werden den Bauherren zur Kenntnis vorab gegeben. Generell ist der Baugrund als unproblematisch anzusehen, jedoch sind von der EGP im Zuge der Erschließung umfangreiche Bodenverbesserungsmaßnahmen durchzuführen. Es wird über zusätzliche Investitionen in den nachträglichen Ausbau der Gehwege (Setzen von Gabionen) im Bereich Quellmulde (W1-Nord) berichtet. Für die Maßnahme ist eine beschränkte Ausschreibung erfolgt. Es werden die Planungen für den Neubau des Gehweges entlang der Robert-Schuman-Allee vorgestellt. Durch den Bau wird die Nordseite (zur Robert-Schuman-Allee) aufgewertet und attraktiver. Die Ausschreibung für die Baumaßnahmen ist erfolgt. Die Investitionskosten liegen bei ca. 130 TEUR (netto).