Bebauungsplan BU 16 2. Änderung
02.02.2011
BU 16 Petrisberg-Ost
BU 16 Petrisberg-Ost wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Grundzüge der ursprünglichen Planung - das heißt die Festsetzung von Mischgebieten am Übergang zu der teilweise noch in Nutzung stehenden französischen Wohnsiedlung »Burgunder Straße« für Wohnen, Geschäfts- und Verwaltungs- sowie sonstige gewerbliche Nutzungen werden nicht berührt, da die Festsetzungen zur zulässigen Gebäudehöhe beibehalten und lediglich Änderungen in Bezug auf die Zahl der Vollgeschosse und der Bauweise erfolgen. Auch die in § 13 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BauGB angeführten weiteren verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird hiermit nicht vorbereitet oder begründet. Es liegen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000) der europäischen Vogelschutzgebiete vor, da derartige Gebiete weder im näheren noch im weiteren Umfeld liegen.