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Städtebauliche Rahmenplanung

01.09.2001

Städtebauliche Enrwicklungsmaßnahme

Die Stadt Trier hat durch Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2000 die Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Petrisberg als Satzung beschlossen. Diesem Beschluss vorangegangen waren - nach Bekanntgabe der Aufgabe des Standortes durch die französischen Streitkräfte im Jahr 1996 - vorbereitende Untersuchungen, um Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen zu gewinnen. Die Entwicklungssatzung ist nach Genehmigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als höhere Verwaltungsbehörde seit 19.12.2000 rechtsverbindlich.

Im Interesse einer weiteren zügigen Durchführung des Projekts hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 2. November 2000 die Vergabe einer Rahmenplanung beschlossen. Ziel der Rahmenplanung ist es, in Vertiefung der vorangegangenen Planungsschritte die räumlich-strukturellen Rahmenbedingungen und die unterschiedlichen Nutzungsansprüche bezogen auf das Gesamtgebiet zu ermitteln und zu einem räumlichen Gesamtkonzept zu integrieren. Dabei sollen auch Entwicklungsalternativen in den verschiedenen Bereichen in Form von Variantenuntersuchungen aufgezeigt und auf ihre Machbarkeit hin untersucht werden. Die Rahmenplanung soll Zielvorgabe und Grundlage sein für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung von Bebauungsplänen.

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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme