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Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 2.Änderung - Satzungsbeschluss

27.01.2011

Stadtrat Trier Vorlage 598/2010

Der Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 25.11.2004 als Satzung beschlossen.
Er umfasst die Haupterschließungsstraße für den Petrisberg und die im städtebaulichen Rahmenplan vom April 2002 festgelegten Teilbereiche G 2 bis G 6 des Wissenschaftsparks.
Aufgrund des nach wie vor hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum und der unmittelbaren Nähe zur Universität, wurde zur Verwirklichung eines Studentenwohnheimes das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes BU 16 eingeleitet. Diese Nutzung ist mit der im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Gebietskategorie Mischgebiet und aller gemäß Festsetzung allgemein dort zulässigen Einrichtungen und Anlagen vereinbar. Die Flächen MI 1 und MI 2 sollen demnach auch weiterhin gleichwertig neben dem Wohnungs- auch dem Gewerbebau dienen. Eine wirtschaftliche Umsetzung des geplanten Studentenwohnheims bedingte jedoch eine Planänderung in Bezug auf die bisher in dem Mischgebiet festgesetzte Geschossigkeit und die Bauweise. Die Geschossigkeit in den Mischgebieten MI 1 und MI 2 sollte von zwei auf drei Geschosse erhöht werden. Durch Beibehaltung der bisher festgesetzten maximalen Gebäudehöhe von 10,50 m wird damit jedoch nach wie vor der im Nordwesten an das geplante Mischgebiet anschließenden zweigeschossigen
Wohnbebauung der „Burgunder-Siedlung“ Rechnung getragen.

Bebauungsplan BU 22 "Kasino Petrisberg" - Satzungsbeschluss

15.06.2012

Stadtrat Trier Vorlage 266/2012

Zunächst war geplant im Bestandsgebäude sowie sukzessive in den Ergänzungsgebäuden eine „Law-School“ zur Förderung und Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften einzurichten.
Demnach wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses das Planungsziel gefasst, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Modernisierung und Umnutzung des Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück für ein Sondergebiet Bildung und studentisches Wohnen zu schaffen. Mit der Abkehr von dieser Planung muss das Planungsziel in der Weise modifiziert werden, dass nunmehr ein offeneres Nutzungsspektrum (Mischgebiet) zulässig sein soll, dass sich harmonisch in die umgebenden Nutzungen einfügt. Dabei soll der gewerbliche Teil der Mischnutzung den angrenzenden Wissenschaftspark ergänzen und abrunden.

Bilder

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egp
Auszug aus dem Ergebnis der Mehrfachbeauftragung der EGP GmbH (Quelle: Tatiana Fabeck, Koerich 2010, genordet, ohne Maßstab)

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