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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

27.11.2001

Entwicklungsgesellschaft Petrisberg - Sachstand / Aktennotiz Dez. I an Dez. IV und Dez. V

Am vergangenen Montag war ich in Mainz im Innenministerium. Dort habe ich auch Herrn Hiller angetroffen. Herr Hiller fragte mich, wie weit die Verhandlungen i. S. ,,Entwicklungs­gesellschaft Petrisberg" gediehen sind. Aufgrund der letzten Vermerke habe ich ihn dar­ über informiert, dass geplant ist, eine Gesellschaft dort oben zu gründen. Herr Hiller fragte weiter, wann dann mit einer Realisierung dieser Maßnahme zu rechnen sei. Dazu konnte ich keine detaillierte Auskunft geben. Ich bitte mich entsprechend zu informieren.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

05.12.2001

Abwendungsvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz / Schreiben an das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung , Forschung und Kultur Rheinland-Pfalz

Im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg in Trier ist das Land Rheinland Pfalz Eigen­tümer einer Fläche, die entsprechend den Zielen der Entwicklungsmaßnahme zu entwickeln ist. Des weiteren wird das Land durch Tauschvertrag ein weiteres Grundstück von der Stadt übernehmen . Die entsprechenden Gespräche wurden bereits zwischen Stadt und Land geführt. Nach Entwicklungsrecht ist die Stadt verpflichtet , die Grundstücke innerhalb der Entwick­ lungsmaßnahme ins Eigentum zu übernehmen, es sei denn, dass sich der Grundstücks­ eigentümer verpflichtet , die Verwendung der Grundstücke nach den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu garantieren.

(Details siehe Dokument)

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Aufhebung der Entwicklungssatzung

16.01.2003

Stadtrat Trier Vorlage 559/2002

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2000 (Drucksache Nr. 255/2000) die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Petrisberg als Satzung beschlossen. Zielsetzung war die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Konversion der ehemaligen Militärflächen und der damit zusammenhängenden Bereiche.
Die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme ist mit dem Erwerb der notwendigen Flächen, der Flächennutzungsplanänderung, der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Abwicklung sonstiger Ordnungsmaßnahmen mittlerweile weit fortgeschritten. Die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme hat die Stadt Trier gemäß Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2002 (Drucksache Nr. 103/2002) der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH (EGP) übertragen. Die Umsetzung der Entwicklungsziele ist durch städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Trier und der EGP vom 20.12.2002 gesichert.

Aufhebung Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

30.01.2003

Petrisberg

Der Stadtrat hat am 31.01.2003 gemäß § 169 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung § 162 BauGB und § 24 der Gemeindeordung Rheinland-Pfalz die Aufhebung der Satzung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs »Petrisberg« beschlossen.

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