Petrisbergaufstieg: Ergebnis der Potenzialstudie Seilbahn sowie weiteres Vorgehen
15.06.2012
Stadtrat Trier Vorlage 162/2012
Der Vorschlag zur Einrichtung einer ÖPNV-Querachse (Petrisbergaufstieg) von der Innenstadt bis zum Tarforster Plateau geht bereits auf die im Jahr 1972 vorgelegte Struktur- und Flächennutzungsplanung des Stadtteils Tarforster Plateau zurück. Zur Lösung der verkehrstechnischen Probleme wurde neben der Ertüchtigung und Ergänzung des Straßensystems für den Individual- und Busverkehr als dauerhafte ergänzende Lösung ein Kabinenbahnsystem von der Porta Nigra aus vorgeschlagen. Dieser Gedanke wurde im Zuge der Vorbereitung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Tarforster Höhe – Erweiterung“ und der Konversion des Petrisbergs angesichts der zunehmenden Leistungsfähigkeitsengpässe und der
Umweltprobleme im Bereich der Haupterschließungsstraßen „Aveler Tal“ und „Olewiger Tal“ zum Ende der 1990er-Jahre von der Verwaltung und dem Stadtrat erneut aufgegriffen. Nach der Erstellung von Machbarkeitsstudie, Standardisierter Bewertung und Folgekostenrechnung wurde am 31.01.2006 im Stadtrat die Vorlage Nr. 010/2006 „ÖPNV-Querachse Trier
– Petrisberg-Aufstieg – Sachstandsbericht und weiteres Verfahren“ beschlossen. Fazit war, dass zum damaligen Zeitpunkt eine mittelfristige Realisierung aufgrund der Rahmenbedingungen für die Förderung der Maßnahme und damit der Wirtschaftlichkeit nicht gegeben war.
Allerdings wurden die Stadtwerke Trier (AÖR) / Verkehrsbetriebe beauftragt, die weitere technische Entwicklung und die Frage der Finanzierungsbedingungen bezüglich der Umsetzung einer Direktverbindung Hauptbahnhof – Höhenstadtteile aktiv zu beobachten und dem Stadtrat einen Bericht zuzuleiten, wenn sich Veränderungen der technischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer solchen Maßnahme ergeben. Am 28.01.2010 wurde dem Stadtrat daher mit Vorlage 518/2009 eine weitere Studie vorgelegt, die die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen der technischen Rahmenbedingungen darstellte und die bezüglich der untersuchten technischen Systeme entsprechend neu definierten Planfälle (= reine Bussysteme ohne die zuvor favorisierte Spurführung) vor dem Hintergrund ansonsten unveränderter Annahmen und Rahmenbedingungen neu bewertete. Als wesentliches Ergebnis wurde festgehalten, dass alle Fälle mit Bussystemen Nutzen-Kosten-Faktoren aufwiesen, die einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen und damit eine grundsätzliche Förderfähigkeit bedeuteten.