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Koblenz/Trier: OVG beanstandet Bebauungspläne am Petrisberg

08.09.2004

TV Ticker 08.09.04

Wegen unzulänglicher Bewältigung der "Fernwirkungen" des Straßenverkehrs hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem heute verkündeten Urteil drei Bebauungspläne der Stadt Trier für unwirksam erklärt.

Die drei Bebauungspläne "Petrisberg-Ost", "Belvedere-Süd" und "Landschaftspark Petris¬berg", wurden vom Trierer Stadtrat im Jahr 2003 als Satzungen beschlossen. Die Planung sieht auf dem Areal südöstlich der Kernstadt von Trier ein Gewerbe- und Mischgebiet, ein Wohngebiet sowie ein Parkgelände mit Erholungs- und Freizeitflächen vor. Ein Großteil des Parks ist bereits im Zuge der Landesgarten¬schau 2004 verwirklicht worden.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Kürenzer Initiative besteht auf Umgehung

22.09.2004

Stadt reagiert mit Lärmschutzsatzung - »Damit ist der Verkehr nicht aus der Avelsbacher Straße raus«

Von unserem Redakteur JÖRG PISTORIUS:TRIER. DasUrteil des Oberverwaltungsgerichts hat den Streit zwischen der Bürgerinitiative»Lebenswertes Kürenz« und der Stadt Trier nicht beendet. »Wir wollen die Umgehung«, sagt Johannes Verbeek im Namen der Initiative. Das Baudezernat will die Situation lösen, indem es Domänen- und Avelsbacher Straße in ein Lärmsanierungskonzept einbezieht.

Dokumente

Stand der Vermarktung

27.09.2004

Vermarktungsstand Wohnbaugebiet W1 (Nord+Süd)
In W1-Nord sind aktuell noch drei Grundstücke nicht in Verhandlung. Diese Grundstücke liegen entlang der Jakob-Schwarzkopf-Straße unmittelbar hinter dem noch bestehenden Gebäude B034, das während der Landesgartenschau als Blumenhalle genutzt wird. Mit dem Abbruch der Halle im November 2004 wird wohl Vermarktung dieser Grundstücke erleichtert. Sieben weitere Grundstücke sind reserviert aber noch nicht verkauft. Ein weiters noch nicht verkauftes Grundstück wird durch den Vertriebspartner Sparkasse Trier vermarktet. Hier wurde ein besonderes Vermarktungsmodell (Grundstück inkl. Bebauungsvariante) initiiert. Für alle restlichen Grundstücke im Bereich W1-Nord (inkl. Robert-Schuman-Allee) sind entweder Grundstückskaufverträge oder Reservierungsvereinbarungen abgeschlossen worden.
Es ist festzustellen, dass die bereits bebauten Grundstücke in W1-Nord mit relativ großen Gebäuden, unterschiedlicher Architektur bebaut werden. Hierdurch weist das Wohnbaugebiet W1-Nord eine sehr hohe Baudichte auf. Dieser Aspekt sollte bei den nächsten Wohnbaugebieten berücksichtigt werden.
Dies beruht darauf, dass die Bauherren in W1-Nord auf fast allen Grundstücken die maximale Überbauungsmöglichkeit ausgenutzt haben. In den Wohngebieten W1-Süd, W3 und W4 wurde hierauf bereits reagiert. Die dortigen Parzellierungen sind überarbeitet worden. Die Anzahl der Grundstücke wurde verringert, wodurch größere Grundstücke entstanden sind.
In W1-Süd wurden über 10 Grundstücke ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen und fünf weitere Grundstücke sind durch Wohnbauinteressenten reserviert. . Die Grundstücke an der Robert-Schuman-Allee in W1-Süd sind bereits vollständig verkauft.

Vermarktungsstand Gewerbegebiet G1
Hier haben drei verschiedene Investoren einen Bereich reserviert. Hierdurch werden auch drei verschiedene Arten der Grundstücksbebauung entstehen, so dass eine uniforme bzw. Wiederholung gleicher Baukörper entlang des gesamten Wasserbandes nicht entstehen wird.
 

Bilder

EGP-Quartalsbericht vom 27. September 2004
EGP-Quartalsbericht vom 27. September 2004

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 27. September 2004

Die Rettung des Petrisbergs

16.10.2004

»Richtig und sinnvoll» oder ein »Riesenbluff«? Stadtrat entscheidet über unwirksame Bebauungspläne

Von unserem Redakteur JÖRG PISTORIUS:TRIER: Die Entwicklung des Petrisbergs kann weitergehen, der Genehmigungsstopp in drei Baugebieten wird wahrscheinlich aufgehoben. Der Verkehr von und zum Petrisberg wird weiter durch Kürenz rollen, Anwohner der Avelsbacher Straße erhalten Zuschüsse für Lärmschutzfenster - das sind die Ergebnisse der Stadtratsbeschlüsse vom Donnerstagabend.

Bebauungspläne Petrisberg: Rechtsstreit endgültig entschieden

05.05.2006

Oberverwaltungsgericht (OVG) entscheidet!

Der Rechtsstreit über die Bebauungspläne Petrisberg (Normenkontrolle BU 16, 18, 19 und Lärmschutz Aveler Tal) ist zugunsten der Stadt endgültig entschieden. Nach dem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz bereits im Januar einen zweiten Normenkontrollantrag der Bürgerinitiative „Lebenswertes Kürenz“ mit dem Hinweis ablehnte, dass dem Petrisberg eine herausragende städtebauliche Bedeutung zukomme und das Lärmschutzkonzept für die Anwohner der Avelsbacher Straße ordnungsgemäß geheilt worden sei, wies das Bundesverwaltungsgericht nun die Beschwerde eines Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Die Rechtssache habe weder die grundsätzliche Bedeutung, die ihr der Antragsteller beimesse, noch weiche das Normenkontrollurteil von einer divergenzfähigen Entscheidung ab, heißt es u.a. in der Begründung. Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist der langjährige Rechtsstreit endgültig zugunsten der Stadt abgeschlossen worden.

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