Mit »Lärmschutzsatzung« verschlagwortete Ereignisse

5 Ereignis in der Datenbank

Verkehr macht Kürenzer krank

09.09.2004

OVG erklärt Bebauungspläne auf dem Petrisberg für unwirksam - Stadt muss nachbessern - Kein Baustopp

Von unserem Redakteur FRANK GIARRA:TRIER. Die Wohnbebauung auf dem Petrisberg in Trier kann weiterlaufen, obwohl das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch der Klage eines Kürenzers stattgegeben und die drei entsprechenden Bebauungspläne für unwirksam erklärt hat. Das Urteil besagt allerdings, dass die Stadt »fehlerhaft« abgewogen und die künftige Lärmbelästigung durch das hohe Verkehrsaufkommen nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Kommune muß aktiv werden.

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Kürenzer Initiative besteht auf Umgehung

22.09.2004

Stadt reagiert mit Lärmschutzsatzung - »Damit ist der Verkehr nicht aus der Avelsbacher Straße raus«

Von unserem Redakteur JÖRG PISTORIUS:TRIER. DasUrteil des Oberverwaltungsgerichts hat den Streit zwischen der Bürgerinitiative»Lebenswertes Kürenz« und der Stadt Trier nicht beendet. »Wir wollen die Umgehung«, sagt Johannes Verbeek im Namen der Initiative. Das Baudezernat will die Situation lösen, indem es Domänen- und Avelsbacher Straße in ein Lärmsanierungskonzept einbezieht.

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Normenkontrollklage OVG Koblenz

27.09.2004

Durch das OVG-Urteil wurden die Bebauungspläne im Bereich der städtebaulichen Entwicklung Petrisberg für unwirksam erklärt. Bereits erteilte Baugenehmigungen haben Bestand, jedoch werden keine neuen Baugenehmigungen erteilt. Das bedeutet zwar keinen Bau- aber einen Genehmigungsstopp. Das OVG bemängelte am Verfahren, dass die Lärmbelastung, aufgrund des erhöhten Verkehrs infolge der Stadtentwicklung auf dem Petrisberg, den Anwohnern in dem Trierer Stadtteil Kürenz zwar zuzumuten ist, die Mehrbelastung wurde jedoch nicht ausreichend abgewogen. Zur Entlastung des Stadtteils Kürenz wird in den Plänen auf die projektierte Umgehungsstraße und auf eine geänderte Linienführung des ÖPNV verwiesen. Das Gericht hatte die Bebauungspläne dennoch bemängelt, weil nicht absehbar sei, wann diese Entlastungen realisiert werden können. Das OVG zeigt einen Lösungsweg über eine nachträgliche Lärmschutzsatzung auf. Diese Lärmschutzsatzung soll am 14. Oktober 2004 in den Stadtrat eingebracht werden. Infolge der Lärmschutzsatzung können die betroffenen Anwohner/Hauseigentümer in Kürenz Lärmschutzmaßnahmen durchführen und erhalten zu diesen Maßnahmen eine Förderung. Sobald die Lärmschutzsatzung beschlossen wird, können die B-Pläne erneut offen gelegt werden.
Das OVG-Urteil hat zu einer großen Verunsicherung bei den Wohnbauinteressenten gesorgt. Für den Petrisberg bedeutet dies einen nicht zu unterschätzenden Imageschaden. Auf die Verunsicherung der Interessenten wurde bereits reagiert. In die aktuellen Grundstückskaufverträge ist ein Rücktrittsrecht eingearbeitet worden. Ein Käufer hat demnach die Möglichkeit vom Grundstückskauf zurückzutreten, wenn die Erschließung des Grundstücks abgeschlossen ist und dennoch die Bebauung aufgrund des ungültigen B-Planes infolge des OVG-Urteils nicht möglich ist. Die Notarkosten für Vertragsabschluss und etwaige Kosten der Rückabwicklung trägt in diesem Fall die EGP. Nur mit diesen Anpassungen ist es zurzeit überhaupt möglich Grundstückskaufverträge abzuschließen.
 

Lärmschutzkonzept für Alt-Kürenz

15.10.2004

Förderung für Schallschutzfenster

Für die Avelsbacher- und die Domänenstraße im Stadtteil Alt-Kürenz wird eine Lärmschutzsatzung erlassen. Damit reagiert der Stadtrat auf ein Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts (OVG). Drei Bebauungspläne, in denen die Entwicklung des Petrisbergs nach der Landesgartenschau geregelt ist, waren darin für unwirksam erklärt worden. Die in den Plänen vorgesehenen neuen Wohngebiete werden unweigerlich zu einer Zunahme des Verkehrs zwischen Talstadt und Höhenstadtteilen führen. Zur Entlastung der jetzt schon lärmgeplagten Anwohner in Alt-Kürenz wird in den Plänen auf die projektierte Umgehungsstraße und auf eine geänderte Linienführung des ÖPNV verwiesen. Das Gericht hatte die Bebauungspläne dennoch bemängelt, weil nicht absehbar sei, wann diese Entlastungen realisiert werden können.

(Fortsetzung siehe Dokument!)

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Angriffsziel Petrisberg: Neue Klage der Bürgerinitiative

05.10.2005

Wieder sollen drei Bebauungspläne für unwirksam erklärt werden - »Die Situation hat sich nicht verbessert«

Von unserem Redakteur JÖRG PISTORIUS:TRIER.Die Bürgerinitiative (BI) »Lebenswertes Kürenz« greift wieder an. Zum zweiten Mal richtet sie eine Normenkontrollklage gegen drei Bebauungspläne auf dem Petrisberg. »Die Situation in Alt-Kürenz hat sich nicht verbessert«, argumentiert Johannes Verbeek für die BI. »Es gibt keien konkreten Vorschläge zur Lösung des Verkehrsproblems.«

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