Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" - Durchführung eines ergänzenden Planverfahrens zur Heilung der für unwirksam erklärten Satzung ge. § 214 BauGB - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
01.10.2004
Stadtrat Trier Vorlage 341/2004
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Aufgrund der Unwirksamkeitserklärung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wird für den Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ ein ergänzendes Planverfahren (Heilung) gemäß § 214 Baugesetzbuch eingeleitet.
2. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ vom 17.06.2003 wird aufgehoben.
3. Der Stadtrat stimmt den Änderungen der Begründung und des Umweltberichts zum Bebauungsplan BU 16 zu.
4. Der Stadtrat stimmt dem Entwurf des Verkehrslärmschutzkonzeptes „Alt-Kürenz“ zu.
5. Der Entwurf des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg“ ist einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift gemäß § 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch in der durch Gesetz vom 13.09.2001 geänderten Fassung erneut öffentlich auszulegen. Bestandteil der Auslegung ist auch der Entwurf des Verkehrslärmschutzkonzeptes „Alt-Kürenz“.
6. Die Auslegungsdauer wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB in der o. a. Fassung auf zwei Wochen verkürzt. Es wird darüber hinaus gem. § 3 Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Planinhalten vorgebracht werden können.