Wettbewerbsauslobung - Landesgartenschau Trier 2004
01.11.2001
Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb zur Durchführung der 2. Landesgartenschau in Rheinland-Pfalz im Konversionsgebiet Trier-Petrisberg
(Auszug)
3.8 Entwässerungskonzeption
(Karte s. ,,Weitere Planunterlagen", Nr.17)
Als Voruntersuchung zu den Planungsverfahren zur flächendeckenden Aufstellung von Bebauungsplänen wird derzeit eine Entwässerungskonzeption für Oberflächenwasser erstellt, das auf den zukünftigen Nutzungsfeldern anfallen wird . Nach dem rheinland-pfälzischen Landeswassergesetz ist das von befestigten Flächen ab laufende Niederschlagswasser nach Möglichkeit am Ort der Entstehung zurück zu halten und zu versickern, so dass es dem natürlichen Wasserkreislauf nicht entzogen wird. Ferner besteht die Verpflichtung zum Ausgleich der Wasserführung. Das bedeutet, dass der Vorfluter nach der Bebauung nicht stärker belastet werden darf als vor der Bebauung. Nach dem vorliegenden hydrogeologischen Gutachten ist in weiten Bereichen mit ungünstigen Verhältnissen für die Versickerung zu rechnen, so dass relativ große Flächen für die Rückhaltung erforderlich werden. Vorbehaltlich der endgültigen Festlegung von Grundflächenzahlen ergibt sich in den bis 2004 voraussichtlich realisierten Teilflächen Wl, W2, Gl und SO (siehe Karte der Rahmenplanung, Anlage l) sowie der Haupterschließungsachse eine versiegelte Fläche von 13,6 ha mit einem erforderlichen Rückhaltevolumen von ca. 7.600 m3, das mit Beginn der Landesgartenschau funktionsfähig zur Verfügung stehen muss. Es ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil davon auf dem Gelände der Gartenschau bereitgestellt werden muss.
Dabei besteht über die Ausweisung reiner Versickerungsmulden hinaus die Möglichkeit, durch Anlage von Wasserflächen mit großzügigem Freibord erhebliche Volumina gestalterisch ansprechend einzubinden (bei einer Ausweisung des Volumens ausschließlich in Rückhalte- und Versickerungsmulden mit einer angenommenen Tiefe von 40 cm besteht für die Regenwasserbewirtschaftung ein Flächen bedarf von ca. 2,0 ha). Darüber hinaus sind weitere Flächen auf dem Gelände der Landesgartenschau für eine spätere Regenwasserbewirtschaftung vorzubereiten, können aber während der Schau anderweitig, beispielsweise für Pflanzbeete verwendet werden. Dafür ist ein Flächenbedarf von voraussichtlich ca. 0,9 ha (bei angenommenen 40 cm Tiefe) zu berücksichtigen. Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe ist es, die notwendigen Rückhalte- und Versickerungs flächen innerhalb der Freiflächen des Wettbewerbsgebietes auszuweisen und gestalterisch in eine Freiraumkonzeption einzubinden.