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Wettbewerbsauslobung - Landesgartenschau Trier 2004

01.11.2001

Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb zur Durchführung der 2. Landesgartenschau in Rheinland-Pfalz im Konversionsgebiet Trier-Petrisberg

(Auszug)

3.8 Entwässerungskonzeption
(Karte s. ,,Weitere Planunterlagen", Nr.17)
Als Voruntersuchung zu den Planungsverfahren zur flächendeckenden Aufstellung von Be­bauungsplänen wird derzeit eine Entwässerungskonzeption für Oberflächenwasser erstellt, das auf den zukünftigen Nutzungsfeldern anfallen wird . Nach dem rheinland-pfälzischen Landeswassergesetz ist das von befestigten Flächen ab­ laufende Niederschlagswasser nach Möglichkeit am Ort der Entstehung zurück zu halten und zu versickern, so dass es dem natürlichen Wasserkreislauf nicht entzogen wird. Ferner besteht die Verpflichtung zum Ausgleich der Wasserführung. Das bedeutet, dass der Vorfluter nach der Bebauung nicht stärker belastet werden darf als vor der Bebauung. Nach dem vorliegenden hydrogeologischen Gutachten ist in weiten Bereichen mit ungüns­tigen Verhältnissen für die Versickerung zu rechnen, so dass relativ große Flächen für die Rückhaltung erforderlich werden. Vorbehaltlich der endgültigen Festlegung von Grundflä­chenzahlen ergibt sich in den bis 2004 voraussichtlich realisierten Teilflächen Wl, W2, Gl und SO (siehe Karte der Rahmenplanung, Anlage l) sowie der Haupterschließungs­achse eine versiegelte Fläche von 13,6 ha mit einem erforderlichen Rückhaltevolumen von ca. 7.600 m3, das mit Beginn der Landesgartenschau funktionsfähig zur Verfügung stehen muss. Es ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil davon auf dem Gelände der Gartenschau bereitgestellt werden muss.
Dabei besteht über die Ausweisung reiner Versi­ckerungsmulden hinaus die Möglichkeit, durch Anlage von Wasserflächen mit großzügi­gem Freibord erhebliche Volumina gestalterisch ansprechend einzubinden (bei einer Aus­weisung des Volumens ausschließlich in Rückhalte- und Versickerungsmulden mit einer angenommenen Tiefe von 40 cm besteht für die Regenwasserbewirtschaftung ein Flächen­ bedarf von ca. 2,0 ha). Darüber hinaus sind weitere Flächen auf dem Gelände der Lan­desgartenschau für eine spätere Regenwasserbewirtschaftung vorzubereiten, können aber während der Schau anderweitig, beispielsweise für Pflanzbeete verwendet werden. Dafür ist ein Flächenbedarf von voraussichtlich ca. 0,9 ha (bei angenommenen 40 cm Tiefe) zu berücksichtigen. Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe ist es, die notwendigen Rückhalte- und Versickerungs­ flächen innerhalb der Freiflächen des Wettbewerbsgebietes auszuweisen und gestalterisch in eine Freiraumkonzeption einzubinden.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

05.05.2003

Änderungsanzeige zur Genehmigungsplanung Entwässerung

in Verbindung mit dem Bescheid zur Gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in den Brettenbach vom 22. August 2002 Az: 34-6/03/62-86/02

1. Anlass der Änderungen
Im Zuge der Ausführungsplanung der Landesgartenschau sowie durch die Konkretisierung der Bebauungspläne BU 16, 17, 18 und 19 ergaben sich in den Teileinzugsgebieten 1a, 1b, 2 sowie 3a, 3b und 3c in der Genehmigungsplanung Änderungen in der Flächenausdehnung sowie in den damals angesetzten Grundflächenzahlen.

2. Stand der Änderungen seit der Genehmigungsplanung (siehe auch beiliegenden, geänderten Plan 2 der Genehmigungsplanung sowie Fließschema)
Durch die Größe des Projektes, die Vielzahl der Beteiligten und der Gleichzeitigkeit vieler Einzelmaßnahmen können im Folgenden nur die dem Autor bisher bekannten Änderungen aufgeführt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass im aufe der weiteren Ausführungsplanung zusätzliche Modifizierungen der Genehmigungs­ planung erforderlich werden, die dann einer neuerlichen Anzeige oder ggf. eines Änderungsantrags bedürfen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Bilder

fliessschema_brettenbach_petrisberg.jpg
bgh-Plan Trier
Fließschema - Brettenbach

Erschliessung BU 21 Trier - Petrisberg West

01.09.2007

Entwässerung -Genehmigungsplanung

1.1 Anlass der Planung

Durch den Abzug der französischen Streitkräfte aus der Stadt Trier wurde im Bereich des Petrisberges ein bisher militärisch genutztes Areal im Umfang von insgesamt ca. 80 ha für eine zivile Folgenutzung frei. Im Rahmen eines Konversionsprojektes ver­folgt die Stadt Trier seither die städtebaulichen Ziele:
• Ausbau des Universitätsstandorts
• Ansiedlung eines „Wissenschaftsparks" als Standort für universitätsnahe Gewerbebetriebe sowie Schaffung weiterer Gewerbeflächen
• Ausweisung neuer Wohn- und Mischbauflächen
• Aufwertung von Naherholungsgebieten
• Neuordnung des ÖPNV

Im Jahre 2001 wurde für das gesamte Konversionsgebiet einschließlich benach­barter Teilräume ein Rahmenplan erstellt, der die angestrebte Nutzungsstruktur vor­ gibt.

Die Umsetzung dieses Rahmenplans erfolgt aus verfahrenstechnischen Grün­den über mehrere Bebauungspläne, die jeweils für funktional unterschiedliche Teil­ gebiete Baurecht schaffen. Der Bebauungsplan BU 21 ist Teil der Gesamtkonzeption Petrisberg (siehe Abb. 1) und bildet zusammen mit den anderen mittlerweile rechtskräftigen Bebauungsplänen (BU 16, 17, 18, 19, 20-1 und 20-2) und z.T. bereits realisierten Baugebieten auf dem Petrisberg einen Teil der Konversionsmaßnahme . Der vorliegende Bebauungsplan BU 21 umfasst Wohnbauflächen im Bereich westlich des Bebauungsplanes BU 20-2 bis- zum Wetteramt Trier. Dieser Bereich wird als Allgemeines Wohngeb iet (WA) aus­ gewiesen. Ergänzend werden Grünflächen, Verkehrsflächen und Flächen für „Maß­nahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" festgesetzt.

Zur Regelung der Entwässerung wurde im Jahre 2002 eine wasserrechtliches Ver­ fahren für das Gesamtgebiet Petrisberg durchgeführt und mit Bescheid vom 22. Au­gust 2002 eine gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Oberflächenwasser in Versi­ckerungsmulden und in den Brettenbach erteilt. Im Zuge von Planänderungen im Laufe der Umsetzung der Baumaßnahmen wurden im Mai 2003 und im Juli 2005 Änderungsanzeigen bei der zuständigen Wasserbe­hörde eingereicht.
Durch den Bebauungsplan BU 21 ergeben sich erhebliche Änderungen in der Ober­flächenentwässerung, die weder im Erlaubnisbescheid aus dem Jahre 2002 noch in den folgenden Änderungsanzeigen 2003 und 2005 berücksichtigt werden konnten. Insbesondere die ursprünglich nicht vorgesehene Einleitung von Oberflächenwasser in den Retzgraben bedarf eines eigenen Wasserrechtsverfahrens.