Mit »Entwässerung« verschlagwortete Ereignisse

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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

05.05.2003

Änderungsanzeige zur Genehmigungsplanung Entwässerung

in Verbindung mit dem Bescheid zur Gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in den Brettenbach vom 22. August 2002 Az: 34-6/03/62-86/02

1. Anlass der Änderungen
Im Zuge der Ausführungsplanung der Landesgartenschau sowie durch die Konkretisierung der Bebauungspläne BU 16, 17, 18 und 19 ergaben sich in den Teileinzugsgebieten 1a, 1b, 2 sowie 3a, 3b und 3c in der Genehmigungsplanung Änderungen in der Flächenausdehnung sowie in den damals angesetzten Grundflächenzahlen.

2. Stand der Änderungen seit der Genehmigungsplanung (siehe auch beiliegenden, geänderten Plan 2 der Genehmigungsplanung sowie Fließschema)
Durch die Größe des Projektes, die Vielzahl der Beteiligten und der Gleichzeitigkeit vieler Einzelmaßnahmen können im Folgenden nur die dem Autor bisher bekannten Änderungen aufgeführt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass im aufe der weiteren Ausführungsplanung zusätzliche Modifizierungen der Genehmigungs­ planung erforderlich werden, die dann einer neuerlichen Anzeige oder ggf. eines Änderungsantrags bedürfen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Bilder

fliessschema_brettenbach_petrisberg.jpg
bgh-Plan Trier
Fließschema - Brettenbach

Wohngebiet W4

19.03.2007

Planung und Erschließung

Stand der Arbeiten zur Planung und Erschließung des Wohnbaugebietes W4:
Die Beräumung und Baufeldfreimachung erfolgt in diesem Bereich bis April 2007. Parallel laufen die archäologischen Untersuchungen und werden zum Großteil voraussichtlich bis Juni 2007 abgeschlossen. Die Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Landsmuseum sehr gut läuft. Dennoch entstehen durch die Untersuchungen Folgeprobleme, da die Böden stellenweise tief ausgehoben werden und das ausgehobene Material bei der derzeitigen Witterung stark durchnässt isr. Dem entsprechend treten Probleme bei der anschließenden Verfüllung der ausgehobenen Stellen (Thema Baugrund) auf.
Zusätzliche Kosten entstehen aufgrund des Abbruchs und der Entsorgung von unterirdischen Bunkeranlagen, deren Fund nicht vorhersehbar war, entstehen. Der Abtransport von rund 30.000 m³ Bodenmassen, die in W4 gelagert wurden, ist abgeschlossen. Die Straßen-, Entwässerungsplanung und Leitungskoordinierung sind fertig gestellt und abgestimmt. Es gibt die Notwendigkeit eines zusätzlichen Flächenerwerbs zur Entwässerung des Wohnbaugebietes.
Das städtebauliche Konzept für das Wohnbaugebiet W4:
Bei der Entwicklung sind Erfahrungen aus den Wohnbaugebieten W3/I und W3/II eingeflossen. Die Freiflächen und Gartenbereiche innerhalb der Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser liegen durch die genauere Festlegung von Baufeldern in einer südlichen bzw. südwestlichen Ausrichtung. Im Wohnbaugebiet W3 ist fest zustellen, dass vor allem Grundstücke mit nördlich gelegenen Freiflächen schwieriger zu vermarkten sind. Außerdem beinhaltet das Konzept W4 weniger Grundstücke je Stichstraße (6 Grundstücke gegenüber 8 Grundstücken in W3), einen größeren Abstand zur Straße Auf dem Petrisberg und angepasste Wendehämmer am Ende der Erschließungsstraßen. Im nördlich der Straße Auf dem Petrisberg gelegenen Teil von W4 entstehenden in den so genannten 5 HÖFEN kompaktere Hoftypologien, ähnlich wie am Lindenplatz – ein gutes Angebot für Bauherrengruppen.
 

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 19. März 2007

Erschliessung BU 21 Trier - Petrisberg West

01.09.2007

Entwässerung -Genehmigungsplanung

1.1 Anlass der Planung

Durch den Abzug der französischen Streitkräfte aus der Stadt Trier wurde im Bereich des Petrisberges ein bisher militärisch genutztes Areal im Umfang von insgesamt ca. 80 ha für eine zivile Folgenutzung frei. Im Rahmen eines Konversionsprojektes ver­folgt die Stadt Trier seither die städtebaulichen Ziele:
• Ausbau des Universitätsstandorts
• Ansiedlung eines „Wissenschaftsparks" als Standort für universitätsnahe Gewerbebetriebe sowie Schaffung weiterer Gewerbeflächen
• Ausweisung neuer Wohn- und Mischbauflächen
• Aufwertung von Naherholungsgebieten
• Neuordnung des ÖPNV

Im Jahre 2001 wurde für das gesamte Konversionsgebiet einschließlich benach­barter Teilräume ein Rahmenplan erstellt, der die angestrebte Nutzungsstruktur vor­ gibt.

Die Umsetzung dieses Rahmenplans erfolgt aus verfahrenstechnischen Grün­den über mehrere Bebauungspläne, die jeweils für funktional unterschiedliche Teil­ gebiete Baurecht schaffen. Der Bebauungsplan BU 21 ist Teil der Gesamtkonzeption Petrisberg (siehe Abb. 1) und bildet zusammen mit den anderen mittlerweile rechtskräftigen Bebauungsplänen (BU 16, 17, 18, 19, 20-1 und 20-2) und z.T. bereits realisierten Baugebieten auf dem Petrisberg einen Teil der Konversionsmaßnahme . Der vorliegende Bebauungsplan BU 21 umfasst Wohnbauflächen im Bereich westlich des Bebauungsplanes BU 20-2 bis- zum Wetteramt Trier. Dieser Bereich wird als Allgemeines Wohngeb iet (WA) aus­ gewiesen. Ergänzend werden Grünflächen, Verkehrsflächen und Flächen für „Maß­nahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" festgesetzt.

Zur Regelung der Entwässerung wurde im Jahre 2002 eine wasserrechtliches Ver­ fahren für das Gesamtgebiet Petrisberg durchgeführt und mit Bescheid vom 22. Au­gust 2002 eine gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Oberflächenwasser in Versi­ckerungsmulden und in den Brettenbach erteilt. Im Zuge von Planänderungen im Laufe der Umsetzung der Baumaßnahmen wurden im Mai 2003 und im Juli 2005 Änderungsanzeigen bei der zuständigen Wasserbe­hörde eingereicht.
Durch den Bebauungsplan BU 21 ergeben sich erhebliche Änderungen in der Ober­flächenentwässerung, die weder im Erlaubnisbescheid aus dem Jahre 2002 noch in den folgenden Änderungsanzeigen 2003 und 2005 berücksichtigt werden konnten. Insbesondere die ursprünglich nicht vorgesehene Einleitung von Oberflächenwasser in den Retzgraben bedarf eines eigenen Wasserrechtsverfahrens.

Planung und Erschließung W4

23.03.2009

Im Bereich W4 sind die Arbeiten des Rheinischen Landesmuseums Trier abgeschlossen und die entsprechende Bestätigung liegt vor. Die ARGE hat die Unterlagen zu den Entwässerungsanlagen übergeben und das Büro Scherf bereitet nun die Abnahme der Entwässerungsanlagen inklusive der Retentionsflächen vor.
Die Deutsche Telekom kann derzeit die vertragsgemäße Versorgung der Anwohner mit Anschlüssen nicht gewährleisten. Hier hat sich die Versorgungssituation mit Telekommunikation stark verschärft, sodass die ersten Bewohner in W4 nicht einmal normale Telefonanschlüsse seitens der Deutschen Telekom zur Verfügung gestellt bekommen können. Diese hat nun kurzfristig provisorische Maßnahmen ergriffen, um die Versorgung zu gewährleisten.

Die Bedürfnisse des Gebietes seitens der Telekom wurden vollkommen unterschätzt. Daher wurde in der Vergangenheit, zumindest für den WIP, mit der SWT trilan GmbH ein zuverlässiger Partner gefunden, um den Büro- und Dienstleistungsstandort ausreichend mit der neusten DSL-Technik zu versorgen.

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 23. März 2009