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Bebauungsplan BU 20-2 "Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich" - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

29.11.2005

Stadtrat Trier Vorlage 390/2005

Der Bebauungsplan BU 20-2 umfasst den westlichen Teil des in der Rahmenplanung für den Petrisberg als Wohngebiet W 3 bezeichneten Bereichs zwischen Wasserturm und Kreuzweg. Dieser Teilbereich war größtenteils bereits Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens BU 20, für das nach Beschlussfassung durch den Stadtrat am 24.02.2005 in der Zeit vom 23.03.2005 bis 25.04.2005 eine erste öffentliche Auslegung durchgeführt wurde. Das Verfahren BU 20-2 wurde im Anschluss hieran wegen verschiedener noch klärungsbedürftiger Gesichtspunkte von dem östlich angrenzenden Bebauungsplanbereich (BU 20-1) abgekoppelt.
Gegenüber dem ursprünglichen Planungskonzept, das bereits Bestandteil der ersten Offenlegung war, ist im Bebauungsplan BU 20-2 „Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich“ primär der südliche Bereich zwischen Haupterschließung und Promenade neu gestaltet worden. Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg verfolgt hier mit dem Projekt „Wohnen am Lindenplatz“ das Konzept eines um einen kleinen öffentlichen Platz gruppierten Wohnens in Form von Patiohäusern auf vorwiegend kleineren Grundstücken zwischen 280 und 400 m². Die anderen im Baugebiet BU 20-2 angebotenen Grundstücke sind vorwiegend für freistehende Einfamilienhäuser mit Grundstücksgrößen zwischen 600 und 1000 m2 konzipiert.
In den Bebauungsplan BU 20-2 sind gegenüber der ersten Planfassung weitere Grünflächen südlich der Promenade mit einbezogen. Sie dienen der Bewirtschaftung des in den weiteren Baugebieten westlich des Wasserturms anfallenden Oberflächenwassers sowie dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Zusätzlich mit einbezogen ist die Weiterführung des Oberflächenwassers in den Bereich Brettenbach in Form der Festsetzung von Überleitungsrechten. Der in diesen Bereichen gültige Bebauungsplan BU 19 soll mit der vorliegenden Planung teilweise aufgehoben werden.

Bilder

bu_20-2-geltungsbereich.jpg
Stadt Trier
BU 20-2 Geltungsberich - erneute öffentliche Auslegung

Bebauungsplan BU 20-2 Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich - Satzungsbeschluss

27.03.2006

Stadtrat Trier Vorlage 080/2006

Gegenstand des Bebauungsplans BU 20-2 „Petrisberg Mitte westlicher Teilbereich“ ist die Realisierung des Wohngebietsabschnitts W 4 (östlicher Teilbereich) der Entwicklungsmaßnahme „Petrisberg“. Westlich der Grünfläche am Wasserturm soll hier in landschaftlich exponierter Lage weiteres hochwertiges Wohnen in Form von Einfamilienhäusern auf Grundstücken zwischen 290 und 1.000 Quadratmetern entstehen.
Im südwestlichen Teilbereich des neuen Wohngebiets ist eine Sonderform architektonischer und stadträumlicher Gestaltung geplant. Hier sollen auf kleineren Grundstücken (290 bis 400 qm) so genannte Patiohäuser in Kettenbauweise entstehen, die sich um einen gemeinschaftlich nutzbaren, öffentlichen Platz gruppieren. Der südliche Randbereich des Gebietes sowie die Fläche nördlich der Sammelstraße sind demgegenüber vorrangig für freistehende Einfamilienhäuser vorgesehen. In den Geltungsbereich des 20-2 mit einbezogen werden außerdem die Grünflächen
südlich der Promenade, die dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft dienen. Ein weiterer Teilbereich im Süden wird mit Überleitungsrechten zur Weiterführung des Oberflächenwassers ins Brettenbachtal belegt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 20-2 „Petrisberg-Mitte westlicher Teilbereich“ wurde nach einer ersten öffentlichen Auslegung im Februar/März 2005 in der Zeit vom 07.12. bis einschließlich 21.12.2005 erneut öffentlich ausgelegt. Zeitnah hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.