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Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 2.Änderung - Satzungsbeschluss

27.01.2011

Stadtrat Trier Vorlage 598/2010

Der Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 25.11.2004 als Satzung beschlossen.
Er umfasst die Haupterschließungsstraße für den Petrisberg und die im städtebaulichen Rahmenplan vom April 2002 festgelegten Teilbereiche G 2 bis G 6 des Wissenschaftsparks.
Aufgrund des nach wie vor hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum und der unmittelbaren Nähe zur Universität, wurde zur Verwirklichung eines Studentenwohnheimes das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes BU 16 eingeleitet. Diese Nutzung ist mit der im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Gebietskategorie Mischgebiet und aller gemäß Festsetzung allgemein dort zulässigen Einrichtungen und Anlagen vereinbar. Die Flächen MI 1 und MI 2 sollen demnach auch weiterhin gleichwertig neben dem Wohnungs- auch dem Gewerbebau dienen. Eine wirtschaftliche Umsetzung des geplanten Studentenwohnheims bedingte jedoch eine Planänderung in Bezug auf die bisher in dem Mischgebiet festgesetzte Geschossigkeit und die Bauweise. Die Geschossigkeit in den Mischgebieten MI 1 und MI 2 sollte von zwei auf drei Geschosse erhöht werden. Durch Beibehaltung der bisher festgesetzten maximalen Gebäudehöhe von 10,50 m wird damit jedoch nach wie vor der im Nordwesten an das geplante Mischgebiet anschließenden zweigeschossigen
Wohnbebauung der „Burgunder-Siedlung“ Rechnung getragen.

Bebauungsplan BU 16 2. Änderung

02.02.2011

BU 16 Petrisberg-Ost

BU 16 Petrisberg-Ost wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Grundzüge der ursprünglichen Planung - das heißt die Festsetzung von Mischgebieten am Übergang zu der teilweise noch in Nutzung stehenden französischen Wohnsiedlung »Burgunder Straße« für Wohnen, Geschäfts- und Verwaltungs- sowie sonstige gewerbliche Nutzungen werden nicht berührt, da die Festsetzungen zur zulässigen Gebäudehöhe beibehalten und lediglich Änderungen in Bezug auf die Zahl der Vollgeschosse und der Bauweise erfolgen. Auch die in § 13 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BauGB angeführten weiteren verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird hiermit nicht vorbereitet oder begründet. Es liegen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000) der europäischen Vogelschutzgebiete vor, da derartige Gebiete weder im näheren noch im weiteren Umfeld liegen.

Bilder

Übersichtsplan der Bebauungspläne
Stadtrat
Übersichtsplan der Bebauungspläne

53. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 3.Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss

26.01.2012

Stadtrat Trier Vorlage 545/2011

Im Bereich zwischen der Siedlung „Burgunder Straße“ und der Robert-Schumann-Allee wurde mit der städtebaulichen Neuordnung des Petrisbergs (49. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16) eine gemischte Nutzung mit einem Teil des
Wissenschaftsparks und einem Wohnanteil als „Auftakt“ des Petrisbergs vorgesehen. Etwa die Hälfte dieses Bereichs wird durch das vor kurzem realisierte Studentenwohnheim „The Flag I“ derzeit für Wohnzwecke genutzt.
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung „Burgunder Straße“ und den hohen Wohnungsbedarf in der Stadt Trier soll die Zweckbestimmung dieser Teilfläche nun in „Wohngebiet“ geändert werden. Die Entwicklung des Wissenschaftsparks hat sich entgegen der früheren Überlegungen schwerpunktmäßig auf dem ehemaligen Exerzierplatz sowie in den bestehenden Kasernengebäuden vollzogen. Auf der Fläche gegenüber wird an einer gewerblichen bzw. universitären Entwicklung festgehalten.
Die Gesellschaft für urbane Projektentwicklung (EGP) hat als Flächeneigentümerin ein entsprechendes Konzept mit dem Ziel der Errichtung eines Studentenwohnheims als Grundlage für die weitere Planung vorgelegt (siehe Anlage 2). Dieses Nutzungsprogramm
ist vor allem wegen des unverändert hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum und der unmittelbaren Nähe der Universität für diese Teilfläche besonders geeignet.

Bilder

bu_16_-_fnp-aenderung_-_geltungsbereich.jpg
Stadt Trier
Übersichtskarte über den geplanten Geltungsbereich der 53. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung und Erweiterung
entwurf_-_bu_16_-fnp-aenderung.jpg
Stadt Trier/egp
Entwurf BU 16 / FNP-Änderung

Bürgerinformation zu Planungen im Bereich Petrisberg-Ost am 15. Februar

06.02.2012

BU 16

(pe) Nachdem der Stadtrat das Verfahren zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der dritten Änderung des Bebauungsplans BU 16 eingeleitet hat, findet Mitte Februar eine Bürgerinformation zu dem Projekt im Osten des Petrisbergs statt. Dabei geht es um das Gelände, das von der Burgunder - und der Kohlenstraße sowie der Robert-Schuman-Allee begrenzt wird.
In der Nähe des Kreisverkehrs soll ein Neubau die weiterhin dringend benötigten Studentenwohnungen schaffen und einen städtebaulichen Akzent setzen. Außerdem ist gegenüber dem Lidl-Supermarkt ein rund 1.200 Quadratmeter großer Frischemarkt vorgesehen. Bei dem Info-Abend, der auf Einladung des Stadtplanungsamts am Mittwoch, 15. Februar, 19 Uhr, im Seminarraum D im Glasanbau über dem Restaurant „Monte Petris“ beginnt, wird ergänzend das Konzept zur Neugestaltung der früheren französischen Wohnsiedlung Burgunderstraße präsentiert.

Dokumente

Flächenentwicklung

19.03.2012

Gebiete G2 / G4 und G6 / B-Planverfahren

G2 – Das Kreativquartier
Seit dem Stand der Sitzung am 26.09.2011 konnte ein weiteres Grundstück an die bereits im WIP ansässige Firma meetingmasters.de verkauft werden. Somit sind aktuell 24 Grundstücke verkauft, drei weitere sind reserviert. Meetingmaster.de wird im Kreativquartier die Geschäftsführer-Wohnung mit der Bürofläche kombinieren. Hierbei wird der gewerbliche Anteil über 70% der Fläche einnehmen. Ein weiteres positives Beispiel für Wachstum am Standort WIP und eine gelungene Kombination aus Wohnen und Arbeiten im Quartier G2.
G4/G6 – B-Planverfahren
Der notarielle Kaufvertrag mit der BIMA über die Fläche Reiterslager (G4) am 04.11.2011 wurde beurkundet. Der Kaufpreis beläuft sich, entsprechend der vorgestellten Rahmenbedingungen in der vergangenen Sitzung auf 800 TEUR inklusive dem vorhandenen Gebäudebestand (französische Schule). Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Entwässerung/Retension der angrenzenden BIMA-Fläche »Burgunderstraße« über Grundstücke der EGP erfolgen kann. Sollte dies aus technischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein, wurde eine Nachzahlungsverpflichtung in Höhe von 300 TEUR festgelegt.
Um die Entwicklung dieser Fläche zu ermöglichen ist die Änderung des BU 16.2 im Rahmen des Bebauungsplanverfahren BU 16.3 notwendig. Hierzu wurde das Büro BKS mit der Überplanung des Gesamtbereiches beauftragt. Dieser umfasst neben dem »Reiterslager« (G4) auch den Bereich »Kreisel Kohlenstraße« (G6). Die Geschäftsführung zeigt den aktuellen Planstand.
Die erworbenen Flächen im Bereich G4 sind einerseits zur Erweiterung der Nahversorgungsfunktion auf dem Petrisberg in Ergänzung zum bestehenden LIDL-Markt mit einem Frische-Markt/ Vollsortimenter vorgesehen. Dies ist eine zentrale Forderung der Anwohner und laut CIMA-Gutachten möglich. Im Bereich der ehemaligen französischen Schule, die nach wie vor seitens des Montessori Kinderhauses als Ausweichquartier genutzt wird, soll auch anschließend eine Nutzung zur Kinderbetreuung angesiedelt bleiben. Mit ersten Nutzern werden bereits Gespräche über eine Anmietung des Gebäudes geführt (Lebenshilfe). Um die Werthaltigkeit dieses Bereich langfristig zu sichern, ist perspektivisch eine Wohnnutzung im Bebauungsplan berücksichtigt.
Für den Bereich G6 zwischen dem Kreisel Kohlenstraße und dem Studentenwohnheim The Flag wurde ein Investorenwettbewerb für ein weiteres studentisches Wohnprojekt durchgeführt. Die zu überplanende Entwicklungsfläche umfasst rund 10.000 m². Aufgrund der Nähe zur Universität mit Campus I und Campus II und dem nach wie vor enormen Bedarf an studentischem Wohnraum, befürworte die Stadt diese Entwicklung. Die aktuellen Planungen sehen einen dreigeschossigen Baukörper, der im Entrée-Bereich zur Kohlenstraße auf sechs Geschosse als städtebaulicher Auftakt erhöht wird, vor. Die Baulinie zum benachbarten Studentenwohnheim wird am Beginn des Objektes aufgenommen und in der Folge in Richtung Kreisverkehr und Kohlenstraße verschwenkt. Hierdurch wird einen Monotonie der Bebauung verhindert. Zur dahinterliegenden Bebauung in der Burgunderstraße wird mehr Abstand gehalten als vorgeschrieben, um die Entwicklungen in diesem Bereich nicht negativ zu beeinflussen.
Aus dem Investorenwettbewerb sind von rund sieben Interessenten zwei Interessenten, Dr. Muhr und Matthias Ruppert GmbH & Co. KG, anhand der Angebote ausgewählt worden. Das Konzept von Dr. Muhr sieht die Realisierung des Bauvorhabens und anschließende Vermietung der einzelnen Einheiten an Studenten vor, eine so genannte Buy-and-hold-Strategie. Das Konzept der Matthias Ruppert GmbH & Co. KG sieht eine Veräußerung der einzelnen Einheiten an Kapitalanleger vor, so wie es bereits im G2-Student-Campus realisiert wurde. Lediglich ein kleiner Teil soll ggf. im Bestand gehalten werden.
Eine studentische Wohnnutzung kann im Bebauungsplan nicht festgeschrieben werden, sondern es muss ein »Wohngebiet« ausgewiesen.. Eine spätere Verwässerung des Konzeptes bzw. eine Um- bzw. Fremdnutzung sollte aber dringend verhindert werden. Vor diesem Hintergrund ist bei einem Verbleib der Immobilie im Eigentum des Investors die weitere Nutzung einfacher sicherzustellen, als bei einer kleinteiligen Eigentümerstruktur.

Petrisberg School of Law and Leadership (PLA)
Es wird, dass das Konzept der PLA wohl nicht zur Umsetzung kommen wird. Die Planungen für diesen Bereich werden aktuell überarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass das Bestandgebäude des ehemaligen Offizierskasinos eine kleinteilige Wohnnutzung aufnehmen wird. Die Erweiterungsflächen im rückwärtigen Bereich sollen dann, entsprechend der Mischgebietsausweisung, für eine am Branchenmix des WIP orientierte Gewerbenutzung entwickelt werden.

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 19. März 2012

53. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16 3.Änderung und Erweiterung "Petrisberg-Ost" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

24.05.2012

Stadtrat Trier Vorlage 208/2012

Die 53. Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung umfassen den Bereich zwischen der ehemaligen Wohnsiedlung Burgunderstraße, der Kohlenstraße und der Robert-Schumann-Allee. Mit der vorliegenden Planung werden der Bebauungsplan BU 16 2. Änderung sowie die noch nicht durch einen Bebauungsplan überplante Fläche des ehemaligen Reiterslagers und der ehemaligen Vorschule überplant. Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgen im Parallelverfahren.
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung „Burgunder Straße“ und den hohen Wohnungsbedarf in der Stadt Trier soll durch die Planung zum Einen die Zweckbestimmung der Teilfläche zwischen der Siedlung Burgunder Straße und der Robert-Schumann-Allee von „Mischgebiet“ in „Wohngebiet“ geändert werden. Aufgrund der Nähe zur Universität soll wegen des unverändert hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum eine Studentenwohnheim errichtet werden. Die ursprünglich dort angestrebte Entwicklung des Wissenschaftsparks hat sich entgegen der früheren Überlegungen schwerpunktmäßig auf dem ehemaligen Exerzierplatz sowie in den bestehenden Kasernengebäuden vollzogen. Auf der Fläche südlich der Robert-Schumann-Allee wird im Bereich des Gebietseingangs an einer gewerblichen bzw. universitären Entwicklung festgehalten.
Zum Anderen sollen durch die Planung die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m² geschaffen werden. Der Markt soll gegenüber dem bestehenden LIDL Lebensmittelmarkt auf der Fläche des ehemaligen Reiterslagers entstehen und in Arbeitsteilung mit dem Stadtteilzentrum in Tarforst die Versorgung der ansässigen Wohnbevölkerung garantieren. Vorgesehen ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel der Nahversorgung im Flächennutzungsplan bzw. die Festsetzung eines entsprechenden Sondergebiets im Bebauungsplan. Das in Bezug auf die Verträglichkeit dieses Vorhabens erstellte Gutachten des Büros CIMA kommt zu dem Ergebnis, dass ein zusätzlicher Vollsortimenter im Standortbereich Robert-Schumann-Allee stadtverträglich darstellbar ist und andere Wettbewerbsstandorte in ihrer Funktion nicht gefährdet werden.
Im Geltungsbereich sind weiterhin der Bereich der ehemaligen französischen Vorschule und die nördlich angrenzende Fläche enthalten. Die Kindertageseinrichtung soll planungsrechtlich gesichert und die Option einer wohnbaulichen Nachverdichtung im Hinblick auf die bessere Ausnutzung im Umfeld des Grundstücks angeboten werden.

Bebauungsplan BU 16 3. Änderung

31.05.2012

BU 16 Petrisberg-Ost

Der Rat der Stadt Trier hat in seiner Sitzung am 31.01.2012 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes BU 16 und die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Planung wird jeweils im förmlichen (umfassenden) Verfahren aufgestellt. Es wird im weiteren Verfahren je ein Umweltbericht als Teil der Planung erstellt und dieser beigefügt.

Bilder

Übersichtsplan der Bebauungspläne
Stadtrat
Übersichtsplan der Bebauungspläne

Flächenentwicklung

25.06.2012

Gebiete G2, G4/G6 - Planverfahren BU 22

 

G2 – Das Kreativquartier
Im Bereich G2 sind die Leistungen zum Endstufenausbau an die Firma UVB aus Bitburg vergeben worden. Die Baustelleneinrichtung ist bereits erfolgt. Die Maßnahme beginnt in der 26. KW 2012. Die Fertigstellung des Endstufenausbaus ist für die Rudi-Schillings- und Peter-Thomas-Straße bis Ende September vorgesehen. Der Bereich Klaus-Kordel-Straße soll Ende 2012 fertig gestellt werden.
Es konnte ein weiteres Grundstück verkauft werden. Somit wurden bislang 25 Grundstücke verkauft und zwei weitere sind reserviert.
G4/G6 – B-Planverfahren
Bericht über den Stand des Bebauungsplanverfahrens BU 16.3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen, die erste öffentliche Auslegung ist am 31.05.2012 seitens des Stadtrates beschlossen worden, der Auslegungszeitraum läuft vom 13.06.2012 bis zum 13.07.2012. Anschließend könnte in Abhängigkeit der eingehenden Anregungen Baurecht für das geplante Studentenwohnen nach § 33 BauGB erfolgen. Die Abwägung der ersten Offenlage ist im Stadtrat für den 30.08.2012 vorgesehen, ggf. ist eine zweite Offenlage notwendig. Es ist das Ziel, den Satzungsbeschluss bis Ende 2012 zu vollziehen.
Im Zuge der weiteren Planung wurde die Geschossigkeit des Studentenwohnheims im Bereich Kreisel Kohlenstraße von sechs auf fünf Geschosse reduziert um den Anregungen seitens der Öffentlichkeit jetzt schon Rechnung zu tragen. Dies war vor dem Hintergrund der Diskussionen und der Zeitschiene für den Investor eine sinnvolle Abwägung.

Ergänzend zum Bebauungsplanverfahren wird der Stand des Bebauungskonzeptes für den Bereich G4 erläutert. Der aktuelle Entwurf sieht eine dreigeschossige Wohnnutzung zuzüglich einer Nahversorgung im Erdgeschoss vor. Die Nahversorgung soll die Lücke des Frischemarktes im bestehenden Angebot auf dem Petrisberg schließen. Diese Art des Entwurfes ist aus städtebaulicher Sicht der üblichen eingeschossigen Bebauung eines Lebensmittelmarktes zu bevorzugen. Je nach Ergebnis muss der Bebauungsplan ggf. im Zuge einer zweiten Offenlage entsprechend auf die Idee des Entwurfes angepasst werden.
Die EGP wird nach dem derzeitigen Stand der Dinge nur als Grundstücksverkäufer agieren.

Bebauungsplanverfahren BU 22
Der Satzungsbeschluss zum BU 22 soll am 28.06.2012 im Stadtrat gefasst werden. Damit wird die im Kaufvertrag Kasino aus dem Jahr 2012 vereinbarte Frist zur Schaffung von entsprechendem Baurecht zeitlich und inhaltlich eingehalten. Auf dem Grundstück des ehemaligen Kasinos entsteht eine Mischnutzung aus Wohnen und Arbeiten entsprechend dem Konzept des WIP Wissenschaftspark. Grundlage des Planverfahrens ist der städtebauliche Entwurf des Büros Tatjana Fabeck. Bei rechtzeitige, Beschluss mit entsprechenden Festsetzungen ergeben sich Chancen aus einer Nachzahlungsverpflichtung seitens des Käufers gegenüber der EGP.

 

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 25. Juni 2012

Flächenentwicklung

30.09.2013

BU 16.3 - Städtebau und Verfahren

BU 16.3 – Städtebau und Verfahren
Im Zuge der dritten Änderung des Bebauungsplanes BU 16 wurde mit der ersten öffentlichen Auslegung vom 13.06. bis 13.07.2012 Baurecht für Studentenwohnen nach § 33 BauGB geschaffen. Mit der Abwägung der ersten Offenlage befasste sich der Stadtrat am 30.08.2012. Vor dem Hintergrund der angepassten Planungen im Bereich G4 (u.a. École Maternelle) erfolgt nun die Vorbereitung der zweiten Offenlage, welche voraussichtlich Frühjahr 2014 im Stadtrat beschlossen werden soll. Damit könnte der Satzungsbeschluss für Herbst 2014 anvisiert werden.
Es wird die aktuelle Vorentwurfsplanung für den Bereich der ehemaligen École Maternelle vorgestellt. Dabei gibt sie einen Überblick der Lage des Grundstückes und der Ausrichtung. Es wurde im Zuge einer Variantenstudie die Bebaubarkeit des Grundstückes überprüft und für die favorisierte Variante ein erstes städtebauliches Modell erstellt. Hierbei spielt der Bezug zum des im Bau befindlichen IFA-Projektes Quartier Petrisberg (Wasgau) und zur Burgunderstraße eine entscheidende Rolle. Weiterhin sind erste Ideen- und Materialsammlungen für die Fassaden und den Umgang mit den Balkonen in Vorbereitung.

G2 – Endstufenausbau & Bauprojekte
Seit dem 19.08.2013 erfolgt der Straßenendausbau der Klaus-Kordel-Straße und damit der letzten Teilfläche im Bereich G2. Die Fertigstellung ist für Mitte Oktober 2013 anvisiert. Die Abnahme mit der Stadt Trier soll unmittelbar im Anschluss erfolgen. Bericht von der erfolgreichen Gesamtentwicklung des Kreativquartiers G2 und etlichen gelungenen Bauprojekte.

 

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 30. September 2013

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