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Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" - Lärmschutzkonzept Alt-Kürenz - Satzungsbeschlüsse

17.11.2004

Stadtrat Trier Vorlage 413/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat stellt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen in die Abwägung gem. § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch ein und entscheidet wie in der Anlage zu dieser Vorlage vorgeschlagen.
2. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung.
3. Der Stadtrat beschließt das Lärmschutzkonzept „Alt-Kürenz“ als Satzung.

Gewerbegebiet G2

19.03.2007

Planung und Städtebauliches Konzept

Bereits im früheren Bericht wurde der Gewinnerentwurf des städtebaulichen Realisie-rungswettbewerbs für die Teilfläche G2 vom Büro Meurer Architekten + Stadtplaner (Frankfurt/Main) ausführlich erläutert. Das Konzept strukturiert die Fläche G2 in vier bzw. fünf Teilbereiche. Innerhalb der Teilbereiche sind freistehende, drei- bis viergeschossige Gebäude mit einer Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe entlang der Robert-Schuman-Allee vor gesehenen (so genannte Solitäre), mit einem Schwerpunkt zu Gunsten des Wohnens. Diese quadratischen Baukörper sind als Gegenstücke zu den Stadtvillen/Mehrfamilienhäusern im Wohnbaugebiet W1 zu sehen, wobei eine geringere Dichte bzw. die Abstände zwischen den Baukörpern größer sind. Bei diesen Gebäuden leistet die EGP viel Produkt- bzw. Immobilienentwicklungsdienstleistung für die späteren Bauherren. Diese beratungsintensive Dienstleistung ist wichtiger Bestandteil des späteren Vermarktungserfolges. Bauherren erwerben nicht nur ein Grundstück, sondern eine entwickeltes Immobilienkonzept mit dazu. Hinter den freistehenden Solitären sind innerhalb der vier Teilbereiche kompaktere Quartiere mit Hoftypologien zu finden. Innerhalb dieser Quartiere sind verschiedene Gebäudetypologien (Hof-, Patio-, Kettenhäuser etc.) mit variierenden Nutzungen möglich. Seit Januar 2007 erfolgt die Weiterentwicklung des Entwurfs gemeinsam mit dem Büro Meurer. Nach der Abstimmung des Entwurfs mit der Stadt erfolgt die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens zur Anpassung des Bebauungsplans BU 16.

Die auf dem Petrisberg angewandte Qualitätssicherungsstrategie mittels intensiver Bauherrenberatung, Gestaltungshandbüchern, Vorentwurf zur Grundstücksbebauung als Anlage zum Kaufvertrag und Gestaltungsbeirat wird auch bei diesem Gebiet zur Anwendung kommen.

 

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 19. März 2007

Mischgebiet G2

10.12.2007

Planung und städtebauliches Konzept

Aufgrund des bevorstehenden Stadtratsbeschluss zur Änderung des BU 16 werden die Hintergründe und die Bedeutung des Änderungsantrages der egp erläutert:
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Im Juni 2003 wurde der BU16 auf Grundlage des städtebaulichen Entwurf DSK von Ende der 90er Jahre beschlossen. Ziel war damals die Ansiedlung großflächiger Forschungslabore und nachgelagerter Produktionsunternehmen sowie die Schaffung eines Potenzials für produktions-orientierte Spin-Offs aus den Trierer Hochschulen. Voraussetzung hierfür ist u.a. eine naturwissenschaftlich ausgerichtete Universität mit einer Vielzahl Instituten wie beispielsweise Max-Planck- und Fraunhofer Institute. Die Realität in Trier ist jedoch ein anders. Die Universität Trier hat keinen maßgeblichen naturwissenschaftlichen Schwerpunkt, verfügt jedoch über ein ausgezeichnetes Potenzial für die Gründung junger, klein- und mittelständisch geprägter Dienstleistungs-unternehmen. Die Erfahrungen aus der bisherigen Flächenvermarktung im WIP-Wissenschaftspark Trier hat gezeigt, dass man die angebotenen Immobilienprodukte diversifizieren muss, um diese Zielgruppe adäquat bedienen zu können. Angebote für produktionsorientierte Unternehmen finden sich eher außerhalb des WIP in den Industriegebieten Trier-Föhren und Trier-Zewen. Die gewerbliche Büronachfrage wird durch die Mietflächen in den Kronengebäude und dem Roten U abgedeckt. Der Nachfrage nach rein gewerblich, eigengenutzten Investitionsobjekte kann im Bürovillenpark G1 entsprochen werden. Für eigengenutzte Investitionsobjekte, die Wohnen und Arbeiten verbinden wollen, gibt es bisher jedoch keine geeigneten Flächen im WIP.
Die Zielgruppe für diese Art von Immobilienprodukten sind vor allem kleinere, innovative und kreative Dienstleister, die Wohnen und Arbeiten kombinieren wollen. Hinzu kommen Investoren für Büroobjekte, die durch eine Mischnutzung aus Wohnanteil und Büros die Finanzierung auf eine solidere Basis stellen können und somit Risikominimierung betreiben (...Auszug).

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 10. Dezember 2007

Planung und städtebauliches Konzept Mischgebiet G2

31.03.2008

Weiterentwicklung der Konzeption für ein Mischgebiet für Wohnen und Arbeiten

Bei den Planungen für das Mischgebiet G2 ist die Entscheidung im Stadtrat über Offenlage zur Änderung des Bebauungsplanes BU 16 von einem GE in ein MI maßgebend. Der Änderungsantrag resultiert aus der konsequenten Weiterentwicklung des WIP-Wissenschaftspark Trier. Dabei sind die gemachten Erfahrungen aus gewerblicher Nutzung in Wohngebieten und Wohnnutzungen in Gewerbegebieten sowie die daraus resultierende Angebotslücke die Gründe für die Ausweisung eines Mischgebietes. Es sollen kleinere Flächen für Dienstleister, die Arbeiten & Wohnen vereinen wollen geschaffen werden, mit Gestaltungs-/Freiräumen für außergewöhnliche Investitionen (Wohnen und Arbeiten) und Flächen für Investoren, die mischgenutzte Mietflächen und Flächen zur Eigennutzung erstellen wollen (Risikoabsicherung durch ohnnutzung).
Aktuelle Interessenten an solchen Bauvorhaben kommen aus den Bereichen Telekommunikation, Therapie, Personaldienstleistungen, Rechtsanwälte, E-Commerce usw.
Die Zielsetzung für G2 ist, ein Mischgebiet zu entwickeln, dass zu zwei Drittel aus Häusern mit Mischfunktionen, d. h. einem Anteil mit gewerblich genutzter Fläche oder zum Teil auch rein gewerblich genutzten Objekten, besteht. Für rund ein Drittel der Gebäude soll eine reine Wohnnutzung vorgesehen werden, bei denen Themen wie Mehrgenerationenwohnen, Altenwohnen, innovativer Städte- und Hochbau sowie Baugruppenmodelle im Vordergrund stehen.
Im Januar 2008 erfolgte eine nochmalige Leitungskoordinierung und Abstimmung der Entwurfsplanung. Die vorbereitenden Arbeiten zur Ausschreibung des Vorstufenausbaus sind mittlerweile abgeschlossen. Der Erschließungsvertrag mit der Stadt Trier und der Bauvertrag mit den SWT AöR sind in Vorbereitung. Mit einem Baubeginn könnte im August 2008 gerechnet werden.

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 31.03.2008

Planung und städtebauliches Konzept Mischgebiet G2

16.06.2008

Die Offenlage der Bebauungsplanänderung BU 16 zum Mischgebiet G2 ist im Mai 2008 erfolgt. Die Frist für Anmerkungen zur Offenlage ist am 09.06.2008 abgelaufen. Die Gespräche mit der Stadt Trier zur Abwägung werden aktuell geführt. Parallel wurde die Ausschreibung der Erschließungsanlagen vorbereitet und die Abstimmungen zur Erschließungsplanung mit SWT AöR und der Stadt Trier geführt. Die Submission der Erschließungsleistungen ist am 13.06.2008 erfolgt, die Ergebnisse wird die Geschäftsführung in der nächsten Sitzung vorstellen. Der Baubeginn der Erschließungsanlagen ist für August 2008 geplant.
Die Entwurfsplanung zur Gestaltung der Quartiersplätze wurde mit dem Tiefbauamt Trier vor abgestimmt. Die Herstellung dieser Platzflächen soll zeitlich verzögert ausgeschrieben werden. Die erforderlichen Bau- und Erschließungsverträge mit SWT AöR und der Stadt Trier sind in Vorbereitung und werden kurzfristig abgeschlossen.

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 16.06.2008

Planung und städtebauliches Konzept Mischgebiet G2

15.09.2008

Im Mischgebiet G2 sind die Planung und die Leitungskoordinierung in Teilen anzupassen. Hierzu werden die Bau- und Erschließungsverträge mit der Stadt Trier und den Stadtwerken Trier AöR kurzfristig angepasst. Die Herstellung der Oberflächen der Quartiersplätze wird separat geplant und zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt. Hierzu laufen bereits die Abstimmungen mit dem Grünflächenamt und dem Tiefbauamt. Im Bedarfsfall kann die Straße zu den Kleingärten teilweise gesperrt werden. Für den Fall erfolgt eine Zuwegung über die Pluwigerstraße und den nördlich gelegenen Wirtschaftsweg, dies wurde mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmt. Die Herstellung der Erschließung im Vorstufenausbau wurde an die Firmen UVB Universalbau (Kanalbau) und Köhler (Straßenbau) vergeben. Die Arbeiten haben mittlerweile begonnen, die Fertigstellung der Leistungen erfolgt bis zum Frühjahr 2009.
Zusammen mit der Projektsteuerung Drees & Sommer wurde entschieden, dass die 3. Auftragsstufe über die Bauleitung und örtliche Bauüberwachung an das Ingenieurbüro Scherf vergeben wird. Die Offenlage zur 1. Änderung des BU 16 im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist abgeschlossen, damit ist nach §33 BauGB Baurecht für den Kanal- und Straßenbau vorhanden und die Erschließungsmaßnahmen sind begonnen worden. Am 30.10.2008 wird die 1. Änderung im Dezernatsausschuss beschieden, am 03.11.2008 im Stadtvorstand und am 20.11.2008 im Stadtrat voraussichtlich Satzungsbeschluss erlassen. Damit kann das Verfahren voraussichtlich zum 09.12.2008 abgeschlossen werden.

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 15.09.2008

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 1.Änderung - Satzungsbeschluss

14.11.2008

Stadtrat Trier Vorlage 382/2008

Die 1. Änderung des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg-Ost“ umfasst den Teilbereich G2 des Ursprungsbebauungsplans BU 16 (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die geplante Änderung bezieht sich primär auf die Art der baulichen Nutzung, die von „Gewerbegebiet“ in „Mischgebiet“ modifiziert werden soll.
Die Änderung ist erforderlich, da die nach dem bestehenden – vom Stadtrat am 25.11.2004 als Satzung beschlossenen - Bebauungsplan vorgesehenen Grundstücke für produktionsorientierte Hallenbauten und Großflächen von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH nicht als nachfragekonform angesehen werden. Vorgesehen ist demgegenüber nun eine weitgehend kleinteilige Parzellierung für Dienstleistungsbetriebe, Freiberufler, Büronutzungen und Wohnungsbau. Das in der Überarbeitung des Bebauungsplans vorgesehene Angebot soll sich insbesondere an junge, klein- und mittelständisch geprägte sowie hoch qualifizierte Dienstleistungsunternehmen richten, wobei gerade in der Kombination von Arbeiten und Wohnen ein Nachfrageschwerpunkt gesehen wird. Diese geänderten Zielsetzungen für das Plangebiet wurden bereits im Rahmen der 59. Änderung des Flächennutzungsplans (Beschluss des Stadtrates vom 03.05.2007, Drucksache 159/2007) planerisch durch Darstellung einer „gemischten Baufläche“ vorbereitet.
Dem städtebaulichen Konzept des Bebauungsplans BU 16Ä liegt das Ergebnis eines im Jahr 2006 durchgeführten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs zu Grunde, aus dem das Frankfurter Büro MEURER als erster Preisträger hervorging. Entlang der Robert-Schuman-Allee sind in Anlehnung an die gegenüber liegende Bebauung (Wohngebiet W1) maximal dreigeschossige Solitärbaukörper vorgesehen. Der Innenbereich des Baugebietes besteht aus maximal zweigeschossigen Gebäuden in Haus-Hof-Typologie. Entlang des landwirtschaftlichen Weges im Osten sind max. zweigeschossige freistehende Baukörper geplant. Den Eingang bzw. Abschluss des Gebietes zum Sattelpark bildet ein dreigeschossiger Sonderbaukörper.

Bebauungsplan BU 16 1. Änderung

20.11.2008

BU 16 Petrisberg-Ost

Das Planverfahren erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316). Gem. 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Der entsprechende Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Scoping) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 14.08.2007 bis 14.09.2007. Die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgte mit geringem zeitlichem Vorlauf zur öffentlichen Auslegung (59. Änderung). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB fand am 05.09.2007 statt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 07.05.2008 bis 09.06.2008.

Bilder

Übersichtsplan der Bebauungspläne
Stadtrat
Übersichtsplan der Bebauungspläne

Starke Worte gegen die Trierer Stadtverwaltung

23.03.2009

Ihrem Ärger mal richtig Luft machten Anwohner der Soterstraße bei der jüngsten Sitzung des Ortsbeirates Trier-Kürenz. Die starken Worte richteten sich jedoch nicht gegen die Ratsmannschaft, sondern Adressat der Vorwürfe war die Stadtverwaltung.

(Auszug)
Mit "BU 16 Petrisberg-Ost" behandelte ein weiterer Tagesordnungspunkt einen Bebauungsplan. Ergebnis: Neun Ratsmitglieder stimmten dafür, bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Zugelassen werden sollen nicht mehr nur zwei Geschosse, sondern eine dreigeschossige Bauweise (inklusive neuem Studentenwohnheim). Richard Haas und Michael Zupan (WLK) sprachen sich gegen den Plan aus, weil immer mehr gebaut werde auf dem Petrisberg, ohne die Verkehrsprobleme für Kürenz anzugehen. Ihre Forderung: "Zuerst vernünftige Verkehrslösungen." Bernd Michels (CDU) widersprach entschieden: Die Entwicklung von Wohngebieten sei "ein absolutes Muss" für den Stadtteil.

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 2.Änderung - Beschluss über die öffentliche Auslegung

27.03.2009

Stadtrat Trier Vorlage 091/2009

Der Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 25.11.2004 als Satzung beschlossen. Er umfasst die Haupterschließungsstraße für den Petrisberg und die im städtebaulichen Rahmenplan vom April 2002 festgelegten Teilbereiche G 2 bis G 6 des Wissenschaftsparks. Im Rahmen der Vermarktung der Flächen durch die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH besteht für eine Teilfläche südöstlich des Wohngebietes an der Burgunder Straße die Absicht zum Bau eines Studentenwohnheims. Aufgrund des
nach wie vor hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum und der unmittelbaren Nähe zur Universität wird dieses Vorhaben für den in Frage kommenden Bereich als geeignet angesehen. Die geplante Wohnnutzung ist auch mit der im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Gebietskategorie Mischgebiet und aller gemäß Festsetzung allgemein dort zulässigen Einrichtungen und Anlagen vereinbar.

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