Bericht über den Fortgang der Arbeiten im künftigen Wohngebiet W4. Hier wurden die Freilegungsarbeiten der Firma HCH vor kurzem beendet. Das dabei erzeugte RC-Material und auch die als verwertbar definierten Boden-/Bauschuttmassen aus Altauffüllungen sind jedoch witterungsbedingt nicht unmittelbar zum Einbau in technische Bauwerke geeignet. Der weitere Bodenaustausch und die Grabenverfüllung werden daher mit Liefermaterial (Schieferbruch) umgesetzt. Hierfür konnte ein günstiger Einheitspreis erreicht werden. Mit Mehrkosten ist dennoch zu rechnen. Im Rahmen des Erdmassenmanagements werden für die Geländemodellierung sowohl Massen aus privaten Baumaßnahmen als auch aus anderen Teilflächen verwendet. Die im Zuge der Grundstücksvorbereitung erarbeiteten Altlastenverdachtsflächen sind mittlerweile saniert, die Kosten hierfür betragen ca. 50 TEUR. Die Funde sind bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angemeldet.
Mit dem Landesmuseum Trier wurde eine ergänzende Grabungsvereinbarung getroffen, die eine Unterstützungszahlung seitens der EGP von 15.500 EUR brutto umfasst, da aufgrund der Witterung die Arbeiten noch nicht abgeschlossen werden konnten.
Die Kanalbauarbeiten, die wie geplant, am 22.10.2007 begonnen haben, werden voraussichtlich bis Ende Januar 2008 abgeschlossen. Die Fertigstellung des Vorstufenausbaus ist bis Mitte Mai 2008 anvisiert, so dass die ersten privaten Baumaßnahmen ab Mai 2008 beginnen können.
Aufgrund der Anbindung des Kanalsystems in W4 an den Bereich W3 wird es Mitte Januar 2008 zu einer ein- bis zweiwöchigen Vollsperrung des Durchgangsverkehrs kommen. Dies wird mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmt. Die bisherigen Bauabläufe konnten gut mit dem öffentlichen Verkehr, dem Landesmuseum und den privaten Anlegern in den anderen Wohngebieten vereinbart werden.
Im nördlichen Bereich von W4 wird die Ausbildung des Waldrandes mit dem Forstamt abgestimmt. Die Leistungen hierzu werden zusätzlich im Rahmen des Erschließungsvertrages geregelt und die Kosten der Pflege und Unterhaltung der Folgejahre werden durch einen abgezinsten Pauschalbetrag abgelöst. Die EGP trägt diese Kosten.