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Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 2.Änderung - Satzungsbeschluss

27.01.2011

Stadtrat Trier Vorlage 598/2010

Der Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 25.11.2004 als Satzung beschlossen.
Er umfasst die Haupterschließungsstraße für den Petrisberg und die im städtebaulichen Rahmenplan vom April 2002 festgelegten Teilbereiche G 2 bis G 6 des Wissenschaftsparks.
Aufgrund des nach wie vor hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum und der unmittelbaren Nähe zur Universität, wurde zur Verwirklichung eines Studentenwohnheimes das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes BU 16 eingeleitet. Diese Nutzung ist mit der im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Gebietskategorie Mischgebiet und aller gemäß Festsetzung allgemein dort zulässigen Einrichtungen und Anlagen vereinbar. Die Flächen MI 1 und MI 2 sollen demnach auch weiterhin gleichwertig neben dem Wohnungs- auch dem Gewerbebau dienen. Eine wirtschaftliche Umsetzung des geplanten Studentenwohnheims bedingte jedoch eine Planänderung in Bezug auf die bisher in dem Mischgebiet festgesetzte Geschossigkeit und die Bauweise. Die Geschossigkeit in den Mischgebieten MI 1 und MI 2 sollte von zwei auf drei Geschosse erhöht werden. Durch Beibehaltung der bisher festgesetzten maximalen Gebäudehöhe von 10,50 m wird damit jedoch nach wie vor der im Nordwesten an das geplante Mischgebiet anschließenden zweigeschossigen
Wohnbebauung der „Burgunder-Siedlung“ Rechnung getragen.

Bebauungsplan BU 22 "Kasino Petrisberg" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

15.02.2012

Stadtrat Trier Vorlage 013/2012

Das Grundstück des ehemaligen Kasino Petrisberg ist der letzte noch nicht mit einem Bebauungsplan überplante Teilbereich der Sanierungsmaßnahme „Petrisberg – Krone Belvédère“.
Geplant ist der Umbau des ehemaligen Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück zur Ergänzung der Kronenrandbebauung.
Zunächst war geplant im Bestandsgebäude sowie sukzessive in den Ergänzungsgebäuden eine „Law-School“ zur Förderung und Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften einzurichten. Demnach wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses das Planungsziel gefasst, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Modernisierung und Umnutzung des Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück für ein Sondergebiet Bildung und studentisches Wohnen zu schaffen. Mit der Abkehr von dieser Planung muss das Planungsziel in der Weise modifiziert werden, dass nunmehr ein offeneres Nutzungsspektrum (Mischgebiet) zulässig sein soll, dass sich harmonisch in die umgebenden Nutzungen einfügt. Dabei soll der gewerbliche Teil der Mischnutzung den angrenzenden Wissenschaftspark ergänzen und abrunden.

Bilder

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Stadt Trier
BU 22 Kasino Petrisberg - Geltungsbereich
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Stadt Trier
BU 22 - Auszug aus der Planzeichnung

Flächenentwicklung

19.03.2012

Gebiete G2 / G4 und G6 / B-Planverfahren

G2 – Das Kreativquartier
Seit dem Stand der Sitzung am 26.09.2011 konnte ein weiteres Grundstück an die bereits im WIP ansässige Firma meetingmasters.de verkauft werden. Somit sind aktuell 24 Grundstücke verkauft, drei weitere sind reserviert. Meetingmaster.de wird im Kreativquartier die Geschäftsführer-Wohnung mit der Bürofläche kombinieren. Hierbei wird der gewerbliche Anteil über 70% der Fläche einnehmen. Ein weiteres positives Beispiel für Wachstum am Standort WIP und eine gelungene Kombination aus Wohnen und Arbeiten im Quartier G2.
G4/G6 – B-Planverfahren
Der notarielle Kaufvertrag mit der BIMA über die Fläche Reiterslager (G4) am 04.11.2011 wurde beurkundet. Der Kaufpreis beläuft sich, entsprechend der vorgestellten Rahmenbedingungen in der vergangenen Sitzung auf 800 TEUR inklusive dem vorhandenen Gebäudebestand (französische Schule). Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Entwässerung/Retension der angrenzenden BIMA-Fläche »Burgunderstraße« über Grundstücke der EGP erfolgen kann. Sollte dies aus technischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein, wurde eine Nachzahlungsverpflichtung in Höhe von 300 TEUR festgelegt.
Um die Entwicklung dieser Fläche zu ermöglichen ist die Änderung des BU 16.2 im Rahmen des Bebauungsplanverfahren BU 16.3 notwendig. Hierzu wurde das Büro BKS mit der Überplanung des Gesamtbereiches beauftragt. Dieser umfasst neben dem »Reiterslager« (G4) auch den Bereich »Kreisel Kohlenstraße« (G6). Die Geschäftsführung zeigt den aktuellen Planstand.
Die erworbenen Flächen im Bereich G4 sind einerseits zur Erweiterung der Nahversorgungsfunktion auf dem Petrisberg in Ergänzung zum bestehenden LIDL-Markt mit einem Frische-Markt/ Vollsortimenter vorgesehen. Dies ist eine zentrale Forderung der Anwohner und laut CIMA-Gutachten möglich. Im Bereich der ehemaligen französischen Schule, die nach wie vor seitens des Montessori Kinderhauses als Ausweichquartier genutzt wird, soll auch anschließend eine Nutzung zur Kinderbetreuung angesiedelt bleiben. Mit ersten Nutzern werden bereits Gespräche über eine Anmietung des Gebäudes geführt (Lebenshilfe). Um die Werthaltigkeit dieses Bereich langfristig zu sichern, ist perspektivisch eine Wohnnutzung im Bebauungsplan berücksichtigt.
Für den Bereich G6 zwischen dem Kreisel Kohlenstraße und dem Studentenwohnheim The Flag wurde ein Investorenwettbewerb für ein weiteres studentisches Wohnprojekt durchgeführt. Die zu überplanende Entwicklungsfläche umfasst rund 10.000 m². Aufgrund der Nähe zur Universität mit Campus I und Campus II und dem nach wie vor enormen Bedarf an studentischem Wohnraum, befürworte die Stadt diese Entwicklung. Die aktuellen Planungen sehen einen dreigeschossigen Baukörper, der im Entrée-Bereich zur Kohlenstraße auf sechs Geschosse als städtebaulicher Auftakt erhöht wird, vor. Die Baulinie zum benachbarten Studentenwohnheim wird am Beginn des Objektes aufgenommen und in der Folge in Richtung Kreisverkehr und Kohlenstraße verschwenkt. Hierdurch wird einen Monotonie der Bebauung verhindert. Zur dahinterliegenden Bebauung in der Burgunderstraße wird mehr Abstand gehalten als vorgeschrieben, um die Entwicklungen in diesem Bereich nicht negativ zu beeinflussen.
Aus dem Investorenwettbewerb sind von rund sieben Interessenten zwei Interessenten, Dr. Muhr und Matthias Ruppert GmbH & Co. KG, anhand der Angebote ausgewählt worden. Das Konzept von Dr. Muhr sieht die Realisierung des Bauvorhabens und anschließende Vermietung der einzelnen Einheiten an Studenten vor, eine so genannte Buy-and-hold-Strategie. Das Konzept der Matthias Ruppert GmbH & Co. KG sieht eine Veräußerung der einzelnen Einheiten an Kapitalanleger vor, so wie es bereits im G2-Student-Campus realisiert wurde. Lediglich ein kleiner Teil soll ggf. im Bestand gehalten werden.
Eine studentische Wohnnutzung kann im Bebauungsplan nicht festgeschrieben werden, sondern es muss ein »Wohngebiet« ausgewiesen.. Eine spätere Verwässerung des Konzeptes bzw. eine Um- bzw. Fremdnutzung sollte aber dringend verhindert werden. Vor diesem Hintergrund ist bei einem Verbleib der Immobilie im Eigentum des Investors die weitere Nutzung einfacher sicherzustellen, als bei einer kleinteiligen Eigentümerstruktur.

Petrisberg School of Law and Leadership (PLA)
Es wird, dass das Konzept der PLA wohl nicht zur Umsetzung kommen wird. Die Planungen für diesen Bereich werden aktuell überarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass das Bestandgebäude des ehemaligen Offizierskasinos eine kleinteilige Wohnnutzung aufnehmen wird. Die Erweiterungsflächen im rückwärtigen Bereich sollen dann, entsprechend der Mischgebietsausweisung, für eine am Branchenmix des WIP orientierte Gewerbenutzung entwickelt werden.

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 19. März 2012

53. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16 3.Änderung und Erweiterung "Petrisberg-Ost" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

24.05.2012

Stadtrat Trier Vorlage 208/2012

Die 53. Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung umfassen den Bereich zwischen der ehemaligen Wohnsiedlung Burgunderstraße, der Kohlenstraße und der Robert-Schumann-Allee. Mit der vorliegenden Planung werden der Bebauungsplan BU 16 2. Änderung sowie die noch nicht durch einen Bebauungsplan überplante Fläche des ehemaligen Reiterslagers und der ehemaligen Vorschule überplant. Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgen im Parallelverfahren.
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung „Burgunder Straße“ und den hohen Wohnungsbedarf in der Stadt Trier soll durch die Planung zum Einen die Zweckbestimmung der Teilfläche zwischen der Siedlung Burgunder Straße und der Robert-Schumann-Allee von „Mischgebiet“ in „Wohngebiet“ geändert werden. Aufgrund der Nähe zur Universität soll wegen des unverändert hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum eine Studentenwohnheim errichtet werden. Die ursprünglich dort angestrebte Entwicklung des Wissenschaftsparks hat sich entgegen der früheren Überlegungen schwerpunktmäßig auf dem ehemaligen Exerzierplatz sowie in den bestehenden Kasernengebäuden vollzogen. Auf der Fläche südlich der Robert-Schumann-Allee wird im Bereich des Gebietseingangs an einer gewerblichen bzw. universitären Entwicklung festgehalten.
Zum Anderen sollen durch die Planung die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m² geschaffen werden. Der Markt soll gegenüber dem bestehenden LIDL Lebensmittelmarkt auf der Fläche des ehemaligen Reiterslagers entstehen und in Arbeitsteilung mit dem Stadtteilzentrum in Tarforst die Versorgung der ansässigen Wohnbevölkerung garantieren. Vorgesehen ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel der Nahversorgung im Flächennutzungsplan bzw. die Festsetzung eines entsprechenden Sondergebiets im Bebauungsplan. Das in Bezug auf die Verträglichkeit dieses Vorhabens erstellte Gutachten des Büros CIMA kommt zu dem Ergebnis, dass ein zusätzlicher Vollsortimenter im Standortbereich Robert-Schumann-Allee stadtverträglich darstellbar ist und andere Wettbewerbsstandorte in ihrer Funktion nicht gefährdet werden.
Im Geltungsbereich sind weiterhin der Bereich der ehemaligen französischen Vorschule und die nördlich angrenzende Fläche enthalten. Die Kindertageseinrichtung soll planungsrechtlich gesichert und die Option einer wohnbaulichen Nachverdichtung im Hinblick auf die bessere Ausnutzung im Umfeld des Grundstücks angeboten werden.

Bebauungsplan BU 22 "Kasino Petrisberg" - Satzungsbeschluss

15.06.2012

Stadtrat Trier Vorlage 266/2012

Zunächst war geplant im Bestandsgebäude sowie sukzessive in den Ergänzungsgebäuden eine „Law-School“ zur Förderung und Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften einzurichten.
Demnach wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses das Planungsziel gefasst, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Modernisierung und Umnutzung des Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück für ein Sondergebiet Bildung und studentisches Wohnen zu schaffen. Mit der Abkehr von dieser Planung muss das Planungsziel in der Weise modifiziert werden, dass nunmehr ein offeneres Nutzungsspektrum (Mischgebiet) zulässig sein soll, dass sich harmonisch in die umgebenden Nutzungen einfügt. Dabei soll der gewerbliche Teil der Mischnutzung den angrenzenden Wissenschaftspark ergänzen und abrunden.

Bilder

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egp
Auszug aus dem Ergebnis der Mehrfachbeauftragung der EGP GmbH (Quelle: Tatiana Fabeck, Koerich 2010, genordet, ohne Maßstab)

Flächenentwicklung

25.06.2012

Gebiete G2, G4/G6 - Planverfahren BU 22

 

G2 – Das Kreativquartier
Im Bereich G2 sind die Leistungen zum Endstufenausbau an die Firma UVB aus Bitburg vergeben worden. Die Baustelleneinrichtung ist bereits erfolgt. Die Maßnahme beginnt in der 26. KW 2012. Die Fertigstellung des Endstufenausbaus ist für die Rudi-Schillings- und Peter-Thomas-Straße bis Ende September vorgesehen. Der Bereich Klaus-Kordel-Straße soll Ende 2012 fertig gestellt werden.
Es konnte ein weiteres Grundstück verkauft werden. Somit wurden bislang 25 Grundstücke verkauft und zwei weitere sind reserviert.
G4/G6 – B-Planverfahren
Bericht über den Stand des Bebauungsplanverfahrens BU 16.3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen, die erste öffentliche Auslegung ist am 31.05.2012 seitens des Stadtrates beschlossen worden, der Auslegungszeitraum läuft vom 13.06.2012 bis zum 13.07.2012. Anschließend könnte in Abhängigkeit der eingehenden Anregungen Baurecht für das geplante Studentenwohnen nach § 33 BauGB erfolgen. Die Abwägung der ersten Offenlage ist im Stadtrat für den 30.08.2012 vorgesehen, ggf. ist eine zweite Offenlage notwendig. Es ist das Ziel, den Satzungsbeschluss bis Ende 2012 zu vollziehen.
Im Zuge der weiteren Planung wurde die Geschossigkeit des Studentenwohnheims im Bereich Kreisel Kohlenstraße von sechs auf fünf Geschosse reduziert um den Anregungen seitens der Öffentlichkeit jetzt schon Rechnung zu tragen. Dies war vor dem Hintergrund der Diskussionen und der Zeitschiene für den Investor eine sinnvolle Abwägung.

Ergänzend zum Bebauungsplanverfahren wird der Stand des Bebauungskonzeptes für den Bereich G4 erläutert. Der aktuelle Entwurf sieht eine dreigeschossige Wohnnutzung zuzüglich einer Nahversorgung im Erdgeschoss vor. Die Nahversorgung soll die Lücke des Frischemarktes im bestehenden Angebot auf dem Petrisberg schließen. Diese Art des Entwurfes ist aus städtebaulicher Sicht der üblichen eingeschossigen Bebauung eines Lebensmittelmarktes zu bevorzugen. Je nach Ergebnis muss der Bebauungsplan ggf. im Zuge einer zweiten Offenlage entsprechend auf die Idee des Entwurfes angepasst werden.
Die EGP wird nach dem derzeitigen Stand der Dinge nur als Grundstücksverkäufer agieren.

Bebauungsplanverfahren BU 22
Der Satzungsbeschluss zum BU 22 soll am 28.06.2012 im Stadtrat gefasst werden. Damit wird die im Kaufvertrag Kasino aus dem Jahr 2012 vereinbarte Frist zur Schaffung von entsprechendem Baurecht zeitlich und inhaltlich eingehalten. Auf dem Grundstück des ehemaligen Kasinos entsteht eine Mischnutzung aus Wohnen und Arbeiten entsprechend dem Konzept des WIP Wissenschaftspark. Grundlage des Planverfahrens ist der städtebauliche Entwurf des Büros Tatjana Fabeck. Bei rechtzeitige, Beschluss mit entsprechenden Festsetzungen ergeben sich Chancen aus einer Nachzahlungsverpflichtung seitens des Käufers gegenüber der EGP.

 

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 25. Juni 2012

Flächenentwicklung

30.09.2013

BU 16.3 - Städtebau und Verfahren

BU 16.3 – Städtebau und Verfahren
Im Zuge der dritten Änderung des Bebauungsplanes BU 16 wurde mit der ersten öffentlichen Auslegung vom 13.06. bis 13.07.2012 Baurecht für Studentenwohnen nach § 33 BauGB geschaffen. Mit der Abwägung der ersten Offenlage befasste sich der Stadtrat am 30.08.2012. Vor dem Hintergrund der angepassten Planungen im Bereich G4 (u.a. École Maternelle) erfolgt nun die Vorbereitung der zweiten Offenlage, welche voraussichtlich Frühjahr 2014 im Stadtrat beschlossen werden soll. Damit könnte der Satzungsbeschluss für Herbst 2014 anvisiert werden.
Es wird die aktuelle Vorentwurfsplanung für den Bereich der ehemaligen École Maternelle vorgestellt. Dabei gibt sie einen Überblick der Lage des Grundstückes und der Ausrichtung. Es wurde im Zuge einer Variantenstudie die Bebaubarkeit des Grundstückes überprüft und für die favorisierte Variante ein erstes städtebauliches Modell erstellt. Hierbei spielt der Bezug zum des im Bau befindlichen IFA-Projektes Quartier Petrisberg (Wasgau) und zur Burgunderstraße eine entscheidende Rolle. Weiterhin sind erste Ideen- und Materialsammlungen für die Fassaden und den Umgang mit den Balkonen in Vorbereitung.

G2 – Endstufenausbau & Bauprojekte
Seit dem 19.08.2013 erfolgt der Straßenendausbau der Klaus-Kordel-Straße und damit der letzten Teilfläche im Bereich G2. Die Fertigstellung ist für Mitte Oktober 2013 anvisiert. Die Abnahme mit der Stadt Trier soll unmittelbar im Anschluss erfolgen. Bericht von der erfolgreichen Gesamtentwicklung des Kreativquartiers G2 und etlichen gelungenen Bauprojekte.

 

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 30. September 2013

Umsetzung des Beschlusses des Steuerungsausschusses vom 11.12.2014 zum Drogeriefachmarkt auf dem Petrisberg

10.02.2015

Stadtrat Trier Vorlage 019-1/2015

Der Steuerungsausschuss hat mit Datum vom 11.12.2014 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein Drogeriemarkt auf dem Petrisberg betrieben werden kann.“ Der Beschluss wurde politisch gefasst, obwohl der Runde Tisch und die Fachdezernate und –ämter zu einer anderen begründeten Empfehlung kamen. Sowohl der Runde Tisch als auch die Dezernate und Fachämter sind weiterhin der Auffassung, dass ein Drogeriefachmarkt am Standort Robert-Schuman-Allee nicht verträglich umgesetzt werden kann. Die entsprechenden Argumente werden auch in Vorlage 453/2014 dargestellt.
Gleichfalls hat der Ortsbeirat in seiner Sitzung vom 08.12.2014 sich gegen die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes ausgesprochen.
Unabhängig dieser begründeten Positionen hat der Steuerungsausschuss mehrheitlich den v. g. Beschluss gefasst.

Seitens der Verwaltung ist dieser Beschluss entsprechend umzusetzen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung Petrisberg-Ost - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

19.03.2015

Stadtrat Trier Votlage 055/2015

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat stellt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung eingegangenen Stellungnahmen in die Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB ein und entscheidet wie in der Anlage 1 vorgeschlagen.
2. Der Stadtrat stimmt dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung und Erweiterung „Petrisberg-Ost“ zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
3. Der Stadtrat beschließt die Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung und Erweiterung gem. § 16 Baugesetzbuch als Satzung.

(Begründung siehe Dokument)

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BU 16-3 Abgrenzung - Luftbild
Stadt Trier
BU 16-3 Abgrenzung - Luftbild

53. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16, 3. Änderung und Erweiterung "Petrisberg Ost" - Feststellungsbeschluss / Satzungsbeschluss

21.07.2015

Stadtrat Trier Vorlage 262/2015

Der Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung „Petrisberg Ost“ umfasst den Bereich zwischen der ehemaligen Wohnsiedlung Burgunderstraße, der Kohlenstraße und der Robert-Schuman-Allee mit einer Größe von ca. 3,9 ha. Damit werden der Bebauungsplan BU 16 2. Änderung sowie die noch nicht durch einen Bebauungsplan überplante Fläche des ehemaligen Reiterslagers und der ehemaligen École maternelle überplant. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung wird der Flächennutzungsplan in einem eigenständigen Verfahren geändert (53. Änderung).
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung „Burgunder Straße“ und dem hohen Wohnungsbedarf in der Stadt Trier soll die Zweckbestimmung der Teilfläche entlang der Robert-Schuman-Allee von Mischgebiet in Wohngebiet geändert werden. Die hier ursprünglich angedachte Entwicklung des Gebietes als Wissenschaftspark hat sich entgegen der früheren Überlegungen schwerpunktmäßig auf dem ehemaligen Exerzierplatz sowie in den bestehenden Kasernengebäuden vollzogen. Im östlichen Plangebiet (Robert-Schuman-Allee/Kohlenstraße) wurde in der Zwischenzeit eine Studentenwohnanlage auf Grundlage des § 33 BauGB realisiert.
Darüber hinaus sollen durch die Planung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Nahversorgungsschwerpunktes in der Robert-Schuman-Allee gegenüber dem Lebensmitteldiscounter geschaffen werden. Der neue Nahversorgungsstandort auf der Fläche des ehemaligen Reiterslagers soll als Ergänzung des übergeordneten Nahversorgungsbereichs in der Kohlenstraße die Versorgung der ansässigen Wohnbevölkerung gewährleisten. Auf der entsprechenden Fläche wurde inzwischen ein Wasgau-Markt im Erdgeschoss und Studentenwohnungen in den Obergeschossen auf Grundlage des § 33 BauGB errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Planung ist außerdem der Bereich zwischen Robert-Schuman-Allee und Louis-Pasteur-Straße. Hier sieht die Planung die Ansiedlung einer neuen Kindertagesstätte sowie eine ergänzende Wohnbebauung vor.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Bilder

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Stadt Trier / Baudezernat / Stadtplanungsamt
Luftbild - Abgrenzung des Geltungsbereiches

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