Mit »Auslegung« verschlagwortete Ereignisse

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Bebauungsplan BU 19 »Landschaftspark Petrisberg« - Beschluss über die öffentliche Auslegung

25.06.2002

Stadtrat Trier Vorlage 232/2002

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.03.2001 (Drucksache Nr. 072/2001) den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans BU 19 »Sattelpark Petrisberg« gefasst. Das Programm zur Bauleitplanung im Bereich Petrisberg wurde zwischenzeitlich konkretisiert und sieht eine neue Abgrenzung für die Durchführung der Planung vor (Anlage). Der Bebauungsplan BU 19 soll deshalb die neue Bezeichnung »Landschaftspark Petrisberg« tragen.
Die Planung umfasst vorrangig den als Daueranlage konzipierten Kernbereich der Landesgartenschau mit den Nutzungen Sport und Freizeit im Bereich des Sattelparks, den Übergangsbereich zum Kreuzweg und die Neudefinition eines Teils der Sickingenstraße als Panoramaweg. In diese Nutzungen mit integriert sind Flächen für die Oberflächenentwässerung der künftigen Baugebiete.

Bebauungsplan BU 20-2 "Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich" - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

29.11.2005

Stadtrat Trier Vorlage 390/2005

Der Bebauungsplan BU 20-2 umfasst den westlichen Teil des in der Rahmenplanung für den Petrisberg als Wohngebiet W 3 bezeichneten Bereichs zwischen Wasserturm und Kreuzweg. Dieser Teilbereich war größtenteils bereits Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens BU 20, für das nach Beschlussfassung durch den Stadtrat am 24.02.2005 in der Zeit vom 23.03.2005 bis 25.04.2005 eine erste öffentliche Auslegung durchgeführt wurde. Das Verfahren BU 20-2 wurde im Anschluss hieran wegen verschiedener noch klärungsbedürftiger Gesichtspunkte von dem östlich angrenzenden Bebauungsplanbereich (BU 20-1) abgekoppelt.
Gegenüber dem ursprünglichen Planungskonzept, das bereits Bestandteil der ersten Offenlegung war, ist im Bebauungsplan BU 20-2 „Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich“ primär der südliche Bereich zwischen Haupterschließung und Promenade neu gestaltet worden. Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg verfolgt hier mit dem Projekt „Wohnen am Lindenplatz“ das Konzept eines um einen kleinen öffentlichen Platz gruppierten Wohnens in Form von Patiohäusern auf vorwiegend kleineren Grundstücken zwischen 280 und 400 m². Die anderen im Baugebiet BU 20-2 angebotenen Grundstücke sind vorwiegend für freistehende Einfamilienhäuser mit Grundstücksgrößen zwischen 600 und 1000 m2 konzipiert.
In den Bebauungsplan BU 20-2 sind gegenüber der ersten Planfassung weitere Grünflächen südlich der Promenade mit einbezogen. Sie dienen der Bewirtschaftung des in den weiteren Baugebieten westlich des Wasserturms anfallenden Oberflächenwassers sowie dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Zusätzlich mit einbezogen ist die Weiterführung des Oberflächenwassers in den Bereich Brettenbach in Form der Festsetzung von Überleitungsrechten. Der in diesen Bereichen gültige Bebauungsplan BU 19 soll mit der vorliegenden Planung teilweise aufgehoben werden.

Bilder

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Stadt Trier
BU 20-2 Geltungsberich - erneute öffentliche Auslegung

Bebauungsplan BU 17 "Petrisberg Belvédère-Nord" -Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

22.02.2006

Stadtrat Trier Vorlage 045/2006

Gegenstand des Bebauungsplanes BU 17 „Belvedere-Nord“ ist das Kernstück des geplanten Wissenschaftsparkes im Bereich der Krone Petrisberg. Zudem beinhaltet der Entwurf des BU 17 eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet im Übergangsbereich zwischen dem Wissenschaftspark und den weiteren geplanten neuen Wohngebieten entlang der ehemaligen Stalag-Straße. Der Bebauungsplanentwurf wurde nach der 1. Offenlegung im März/April 2003 in der Zeit vom 11.08.2004 bis einschließlich 17.09.2004 erneut öffentlich ausgelegt. Zeitgleich wurde den Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die eingegangenen Anregungen sind in Anlage 2 dieser Vorlage mit Stellungnahme der Verwaltung dokumentiert. Aus der Abwägung dieser Anregungen resultieren lediglich geringfügige Änderungen des Bebauungsplans.
Allerdings haben sich zwischenzeitlich die Planungen für den Bereich des Allgemeinen Wohngebietes verfestigt, die durch weitere Detaillierung der bisherigen Festsetzungen konkretisiert und festgeschrieben werden sollen. Dabei wurde im Nachgang zum Stand der 2. öffentlichen Auslegung auch die Erschließung neu geordnet und die Wohnbaufläche geringfügig auf die vormalige öffentliche Grünfläche erweitert. Des weiteren soll der Bereich des ehemaligen Bürogebäudes der Landesgartenschau einschließlich der nordöstlich angrenzenden Restflächen zwischen den so genannten „Partnerschaftsgärten“ und der Kronenstraße in den Geltungsbereich des BU 17 einbezogen werden. Hier soll in Ergänzung zum Kernbereich des Wissenschaftsparks ein Büro- und Dienstleistungsgebäude zugelassen werden.
Der somit erweiterte Geltungsbereich des BU 17 überlagert den Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ hier in Teilbereichen. Der BU19 ist in diesem Bereich aufzuheben. Vorgenannte Änderungen führten insgesamt zu einem höheren Oberflächenabfluss des Gebietes, welcher durch eine kompensatorische Absenkung der Rückhalteschwelle (versiegelbare Grundstücksflächen ohne Rückhaltepflicht) für private Niederschlagswasser-Retentionsanlagen in den Teilbereichen GEe 3 und GEe 5 wieder korrigiert wurde.
Die genannten Änderungen berühren die Grundzüge der Planung. Aus diesem Grund ist der modifizierte Bebauungsplanentwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB ein drittes Mal öffentlich auszulegen, die Dauer der Auslegung soll jedoch auf zwei Wochen verkürzt werden.

Bebauungsplan BU 22 "Kasino Petrisberg" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

15.02.2012

Stadtrat Trier Vorlage 013/2012

Das Grundstück des ehemaligen Kasino Petrisberg ist der letzte noch nicht mit einem Bebauungsplan überplante Teilbereich der Sanierungsmaßnahme „Petrisberg – Krone Belvédère“.
Geplant ist der Umbau des ehemaligen Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück zur Ergänzung der Kronenrandbebauung.
Zunächst war geplant im Bestandsgebäude sowie sukzessive in den Ergänzungsgebäuden eine „Law-School“ zur Förderung und Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften einzurichten. Demnach wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses das Planungsziel gefasst, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Modernisierung und Umnutzung des Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück für ein Sondergebiet Bildung und studentisches Wohnen zu schaffen. Mit der Abkehr von dieser Planung muss das Planungsziel in der Weise modifiziert werden, dass nunmehr ein offeneres Nutzungsspektrum (Mischgebiet) zulässig sein soll, dass sich harmonisch in die umgebenden Nutzungen einfügt. Dabei soll der gewerbliche Teil der Mischnutzung den angrenzenden Wissenschaftspark ergänzen und abrunden.

Bilder

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Stadt Trier
BU 22 Kasino Petrisberg - Geltungsbereich
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Stadt Trier
BU 22 - Auszug aus der Planzeichnung