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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Aufhebung der Entwicklungssatzung

16.01.2003

Stadtrat Trier Vorlage 559/2002

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2000 (Drucksache Nr. 255/2000) die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Petrisberg als Satzung beschlossen. Zielsetzung war die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Konversion der ehemaligen Militärflächen und der damit zusammenhängenden Bereiche.
Die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme ist mit dem Erwerb der notwendigen Flächen, der Flächennutzungsplanänderung, der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Abwicklung sonstiger Ordnungsmaßnahmen mittlerweile weit fortgeschritten. Die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme hat die Stadt Trier gemäß Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2002 (Drucksache Nr. 103/2002) der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH (EGP) übertragen. Die Umsetzung der Entwicklungsziele ist durch städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Trier und der EGP vom 20.12.2002 gesichert.

Aufhebung Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

30.01.2003

Petrisberg

Der Stadtrat hat am 31.01.2003 gemäß § 169 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung § 162 BauGB und § 24 der Gemeindeordung Rheinland-Pfalz die Aufhebung der Satzung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs »Petrisberg« beschlossen.

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