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KON ENT Petrisberg - Gründung der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg

30.04.2002

Stadtrat Trier Vorlage 103/2002

Mit der Stadtratsvorlage 597/2000 wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit potentiellen Partnern zu führen, um die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Petrisberg und des Projektes Wissenschaftspark Trier zu realisieren. Ziel der zu gründenden Gesellschaft sollte es sein, private und öffentliche Partner in einer gemeinsamen Gesellschaft (Public Private Partnership) zu vereinen und die Synergieeffekte aus beiden Bereichen für ein solches Projekt zu bündeln und zu nutzen. Die Gespräche zur Gründung der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg sind soweit vorangeschritten, dass die Gründung innerhalb kurzer Zeit erfolgen kann. Dies ist auch unbedingt erforderlich, um den gesteckten Zeitrahmen einhalten zu können und die Handlungsfähigkeit zur Vollendung der Entwicklungsmaßnahme zu garantieren.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

12.09.2002

Analyse zur Gründung EGP (Entwurf Schreiben an ADD -Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kommunalreferat ) - Gründung der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg - EGP - Anzeigeverfahren gem. § 92 Abs. 1 GemO

Gründung der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg - EGP - Anzeigeverfahren gem. § 92 Abs. 1 GemO

Sehr geehrte Damen und Herren,
um die Konversionsliegenschaft Petrisberg einer Nutzung zuzuführen, wurde in vielen Gesprächen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Trier eine Konzeption im Rahmen einer Entwicklungsmaßnahme entwickelt, die die nachhaltige Entwicklung eines neuen Stadtteils mit den Nutzungsschwerpunkten Wissenschaftspark, Wohnungsbau, Universitätserweiterung und Freiraumentwicklung/Naherholung beinhaltet. Die Gespräche sind zwischenzeitlich soweit gediehen, dass nunmehr die Konkretisierung angegangen werden soll. Grundidee der Umsetzung beinhaltet die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft, die die Maßnahme entsprechend den festgelegten Zielen entwickelt und diese Entwicklung durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gewährleistet.
An diesem Vertrag sind Vertragspartner die EGP auf der einen Seite und die Stadt Trier und das Land Rheinland-Pfalz auf der anderen Seite. Durch Abschluss des städtebaulichen Vertrages , der sowohl die Ablösung der Ausgleichsbeträge beinhaltet als auch die Abwendungsvereinbarung, d.h. der Entwicklungs-träger EGP garantiert das Erfüllen des Entwicklungsziels.
Mit Vertragsabschluss wird die Entwicklungsmaßnahme abgeschlossen. Die Stadt hat im Vorgriff auf dieses Vorhaben die Konversionsliegenschaft Petrisberg vom Bund erworben und wird diese nunmehr an die EGP weiterveräußern.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

27.09.2002

Gesellschaftersitzung - Protokoll (Ergebnisprotokoll Nr. 60 - Drees&Sommer)

Tagesordnung:

1. Status Beschlüsse

2. Verträge
2.1 Verbindungsvertrag
2.2 Städtebaulicher Vertrag
2.3 Gesellschafervertrag
2.4 Grundstückskaufvertrag

3. Weitere Vorgehensweise

(Protokoll siehe Dokument)

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