Petrisberg Krone Belvédère - Förmliche Festlegung als städtebauliche Sanierungsmaßnahme
19.11.2003
Stadtrat Trier Vorlage 428/2003
Der Bereich der Konversionsmaßnahme „Petrisberg“ wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2000 förmlich als städtebaulicher Entwicklungsbereich festgelegt. Zwischenzeitlich wurde die weitere Vorbereitung und Durchführung der Entwicklungsmaßnahme nach Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2002 durch städtebaulichen Vertrag an die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH übertragen. Vor diesem Hintergrund wurde die Entwicklungssatzung mit Beschluss des Stadtrates vom 30.01.2003 aufgehoben.
Im Rahmen der weiteren Vorbereitung und Durchführung des Projektes ist nun deutlich geworden, dass die Umnutzung des zu erhaltenden Gebäudebestandes im Randbereich der Krone Belvédère den Einsatz der förmlichen Regelungen des besonderen Städtebaurechts gem. §§ 136 ff Baugesetzbuch erforderlich macht. Der betreffende Bereich soll deshalb gem. § 142 Abs. 3 BauGB förmlich als städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Petrisberg Krone Belvédère“ festgelegt werden.
Die erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB sowie die Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger und Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB ist bereits im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung des Bereichs als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme erfolgt. Auf eine erneute Durchführung dieses Verfahrens kann deshalb verzichtet werden. Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH als Grundstückseigentümerin hat ihre Mitwirkungsbereitschaft erklärt.