Bebauungsplan BU 19 "Landschaftspark Petrisberg" - Durchführung eines ergänzenden Planverfahrens zur Heilung der für unwirksam erklärten Satzung gem. § 214 BauGB - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
01.10.2004
Stadtrat Trier Vorlage 343/2004
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Aufgrund der Unwirksamkeitserklärung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wird für den Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ ein ergänzendes Planverfahren (Heilung) gemäß § 214 Baugesetzbuch eingeleitet.
2. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ vom 22.05.2003 wird aufgehoben.
3. Der Stadtrat stimmt den Änderungen des Bebauungsplanentwurfs, der Begründung und des Umweltberichts zu.