Erschliessung BU 21 Trier - Petrisberg West
01.09.2007
Entwässerung -Genehmigungsplanung
1.1 Anlass der Planung
Durch den Abzug der französischen Streitkräfte aus der Stadt Trier wurde im Bereich des Petrisberges ein bisher militärisch genutztes Areal im Umfang von insgesamt ca. 80 ha für eine zivile Folgenutzung frei. Im Rahmen eines Konversionsprojektes verfolgt die Stadt Trier seither die städtebaulichen Ziele:
• Ausbau des Universitätsstandorts
• Ansiedlung eines „Wissenschaftsparks" als Standort für universitätsnahe Gewerbebetriebe sowie Schaffung weiterer Gewerbeflächen
• Ausweisung neuer Wohn- und Mischbauflächen
• Aufwertung von Naherholungsgebieten
• Neuordnung des ÖPNV
Im Jahre 2001 wurde für das gesamte Konversionsgebiet einschließlich benachbarter Teilräume ein Rahmenplan erstellt, der die angestrebte Nutzungsstruktur vor gibt.
Die Umsetzung dieses Rahmenplans erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen über mehrere Bebauungspläne, die jeweils für funktional unterschiedliche Teil gebiete Baurecht schaffen. Der Bebauungsplan BU 21 ist Teil der Gesamtkonzeption Petrisberg (siehe Abb. 1) und bildet zusammen mit den anderen mittlerweile rechtskräftigen Bebauungsplänen (BU 16, 17, 18, 19, 20-1 und 20-2) und z.T. bereits realisierten Baugebieten auf dem Petrisberg einen Teil der Konversionsmaßnahme . Der vorliegende Bebauungsplan BU 21 umfasst Wohnbauflächen im Bereich westlich des Bebauungsplanes BU 20-2 bis- zum Wetteramt Trier. Dieser Bereich wird als Allgemeines Wohngeb iet (WA) aus gewiesen. Ergänzend werden Grünflächen, Verkehrsflächen und Flächen für „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" festgesetzt.
Zur Regelung der Entwässerung wurde im Jahre 2002 eine wasserrechtliches Ver fahren für das Gesamtgebiet Petrisberg durchgeführt und mit Bescheid vom 22. August 2002 eine gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Oberflächenwasser in Versickerungsmulden und in den Brettenbach erteilt. Im Zuge von Planänderungen im Laufe der Umsetzung der Baumaßnahmen wurden im Mai 2003 und im Juli 2005 Änderungsanzeigen bei der zuständigen Wasserbehörde eingereicht.
Durch den Bebauungsplan BU 21 ergeben sich erhebliche Änderungen in der Oberflächenentwässerung, die weder im Erlaubnisbescheid aus dem Jahre 2002 noch in den folgenden Änderungsanzeigen 2003 und 2005 berücksichtigt werden konnten. Insbesondere die ursprünglich nicht vorgesehene Einleitung von Oberflächenwasser in den Retzgraben bedarf eines eigenen Wasserrechtsverfahrens.