Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg
05.12.2001
Abwendungsvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz / Schreiben an das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung , Forschung und Kultur Rheinland-Pfalz
Im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg in Trier ist das Land Rheinland Pfalz Eigentümer einer Fläche, die entsprechend den Zielen der Entwicklungsmaßnahme zu entwickeln ist. Des weiteren wird das Land durch Tauschvertrag ein weiteres Grundstück von der Stadt übernehmen . Die entsprechenden Gespräche wurden bereits zwischen Stadt und Land geführt. Nach Entwicklungsrecht ist die Stadt verpflichtet , die Grundstücke innerhalb der Entwick lungsmaßnahme ins Eigentum zu übernehmen, es sei denn, dass sich der Grundstücks eigentümer verpflichtet , die Verwendung der Grundstücke nach den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu garantieren.
(Details siehe Dokument)