Trier - WissenschaftsPark
04.12.2001
Besprechung - Aktennotiz Nr. 6
Nachstehende Aktennotiz ist während der oben genannten Besprechung diktiert. Sie gibt damit den Diskussionsverlauf und dessen Ergebnis wieder. Insoweit stellt die Aktennotiz ein internes Arbeitspapier dar.
1 Konstruktion
1. Es soll von zwei Gesellschaften ausgegangen werden, Entwicklungsgesellschaft und der WissenschaftsPark-Gesellschaft , im Folgenden: EGP und WPG.
2. Die Gesamtabwicklung soll im Rahmen einer Entwicklungsmaßnahme nach den ( Vorschriften des BauGB erfolgen. Die Stadt Trier hat zwischenzeitlich die Gesamt fläche für ca. 15 Mio. DM gekauft. Damit ist „die erste Hälfte" einer Entwicklungs maßnahme, nämlich der Aufkauf der im Entwicklungsgebiet liegenden Flächen durchgeführt. Die gesamten Tätigkeiten, die jetzt anstehen (Stadt Trier, Entwick lungsgesellschaft, WPG, private Dritte) gehören damit zur „ Entwicklung" , nämlich der Herstellung erschlossener und bebaubarer Grundstücke .
(Zwischentexte Ziffern 3. bis 8. siehe Dokument)
9. Mit der weiteren Diskussion wird deutlich, dass zwei Gesellschaften zu erheblichen Problemen führen können. Vor diesem Hintergrund ist nochmals (!) zu überlegen, ob nicht eine Gesellschaft (EGP) die Entwicklungsaufgaben übernehmen kann.
II Vorgehen
Die Verträge sollten in folgender Abfolge erarbeitet werden :
Gesellschaftsvertrag Entwicklungsgesellschaft . (Widdau)
Städtebaulicher Vertrag zwischen Entwicklungsgesellschaft und Stadt unter Ein schluss der Ablösungsvereinbarung für die entwicklungsbedingte Bodenwertsteigerung (Abwendungsvereinbarung). (Birk) Kaufvertrag zwischen EGP und Stadt. (Notar)