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06.07.2016
Organisation
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Überlegungen zur Umsetzung Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg / Vorlaufphase 1996 - 2002 / Gesellschaftsgründung

Da sich die Gründung der Entwicklungsgesellschaft immer weiter verzögerte, erfolgte durch die Stadt Trier die weitere Beauftragung für verschiedene Leistungen einschließlich des Projektmanagements. Dies geschah jeweils in Abstimmung mit den zum jeweiligen Zeitpunkt "vorhandenen" Gesellschaftern. So erfolgte mit Stadtratsbeschluss am 31.10.2001 die Auftragsvergabe  zum Projektmanagement an die Fa. Drees&Sommer, Stuttgart.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Weitere Beauftragung zur Planung und Grundstücksvorbereitung

Stadtrat Trier Vorlage 394/2001 (nicht öffentlich - Auftragsvergabe)

(Auszug)

Begründung:
Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg - EGP - ist derzeit noch nicht gegründet. Die vorbe­reitenden Gespräche laufen noch. Als Ziel ist avisiert, dass diese EGP zum 01.01.2002 ge­gründet wird. Um nicht in zeitlichen Verzug zu geraten, ist es unbedingt erforderlich die Pro­jektvorbereitung voranzutreiben, denn bereits jetzt müssen Maßnahmen vorbereitet und ggfs . auch in Angriff genommen werden .

Die Stadt hat in Verbindung mit den evtl. zukünftigen Gesellschaftern drei Angebote zum Entwicklungs- und Projektmanagement eingeholt. . . . . .
Inhalt der Angebotseinholung war neben dem schriftlich fixierten Text auch die Vorstellung einer angedachten Projektmanage­mentleistung . . . . .

Nach Gründung der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg soll diese dann die Firma Drees & Sommer mit dem weiteren Projektmanagement beauftragen. Die Beauftragung der Leistungsphasen der Projektvorbereitung ist zeitlich befristet bis zum Jahresende 2001.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Weitere Beauftragung zur Planung und Grundstücksvorbereitung
Trier Stadtratsvorlage 394/2001 vom 31.10.2001

Voraussetzung zur Genehmigung einer Gesellschaftsgründung durch die Stadt Trier ist eine Anlayse und Darstellung der Vorteile, die sich aus einer PPP ergeben. Diese Analyse wurde auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes und der Wirtschaftlichkeitsrechnungen im November 2001 erstellt. Darin wurde u.a. ausgeführt:
 

"Die Stadt Trier hat im Einvernehmen mit dem Land Rheinland-Pfalz eine Konzeption entwickelt, die  das  Entwicklungsgebiet   Petrisberg  durch  eine  Gesellschaft   -Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP) - entsprechend den Vorgaben der städtischen Rahmenplanung entwickelt. Bei der Abwicklung als Public Private Partnership steht neben dem finanziellen Aspekt auch die qualitative Abwicklung durch Beteiligung privaten Know Hows im Vordergrund. Eine rein städtische Baulanderschließung und Entwicklung des Gesamtgebietes würde städtische Haushaltsmittel binden, die an anderer Stelle vielleicht dringender benötigt werden. Aus dieser Überlegung heraus ist die Zusammenarbeit mit privaten Dienstleistern für die Schaffung von Wohn-  und Gewerbeflächen gewählt worden.
Finanzielles Gesamtvolumen
Nach den Ausführungen des Wirtschaftsplanes der Entwicklungsgesellschaft vom Juli 2001 werden zur Entwicklung des Gesamtgebietes 154.277.000 DM verausgabt, denen wohl eine Einnahme von 159 Mio DM bezogen auf den Gesamtzeitraum gegenübersteht. Der jährliche Finanzbedarf bewegt sich zwischen 43 Mio DM im Jahr 2003 und 497 Tsd DM in 2011. Der Kreditmittelbedarf beläuft sich in den ersten drei Jahren zwischen rd. 19 und 8 Mio DM, so dass in der Anfangsphase von einem hohen Finanzierungsbedarf auszugehen ist, den der städtische Haushalt nicht zu leisten vermag.
Die Beteiligung privater Investoren führt zu einer Minimierung der Kosten- und Vermarktungsrisiken auf Seiten der Stadt, während die städtische Beteiligung an der Gesellschaft die Wahrnehmung der kommunalen Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sichert."
Siehe dazu:

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg DOK Petrisberg / 05.11.2001
Im November 2001 war ebenfalls geklärt, dass die Entwicklungsmaßnahme durch eine Gesellschaft umgesetzt werden soll. Gründungsgesellschafter (optionale) Gesellschafter zu diesem Zeitpunkt waren:

(30%) Stadt Trier
(30%) gbt Trier
(20%) Stadwerke Trier 
(20%) Sparkasse Trier
 

Als Aufgabe der Gesellschaft war festgelegt:
Entwicklung und Erschließung des Gesamtgebietes Petrisberg einschließlich Wissenschafts­ park (dazu kann sich die Gesellschaft weiterer Gesellschaften etc. bedienen)
Weiterhin besteht die vertragliche Verpflichtung , die Durchführungsgesellschaft Landesgarten­schau einen Teil des Geländes bis Mitte 2005 zur Verfügung zustellen und die Durchführungs­gesellschaft (LGS GmbH) mit einem Teil der Erschließungsmaßnahmen zu beauftragen (dazu stellt die EGP ein „Budget" zur Verfügung) auf der Grundlage der Städtebaulichen Rahmenplanung (Städtebaulicher Vertrag) und eines  Erschließungsvertrages.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Grundstücke innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jah­ren einer Nutzung für den Wissenschaftspark  (und ergänzender  Nutzungen) zuzuführen und die Wohngebietsentwicklung  innerhalb der Gesamtmaßnahme bis zu diesem Zeitpunkt abzu­schließen.

Siehe dazu:
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg
DOK Petrisberg / 05.11.2001
 

Im weiteren Verlauf der Diskussion erfolgte eine Terminplanung, die zum Ziel hatte, das sich die möglichen Gesellschafter bis zum 08.04.2002 erklären sollten, ob sie Gesellschafter werden wollen, um dann die Gesellschaft bis zum 02.05.2002 zu gründen.
Siehe dazu:
Aktennotiz Dezernat V / Dietze
Stadtverwaltung / 03.02.2002

Am 30.04.2002 erfolgten die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung des Projektes:

1. Gründung der Entwicklungsgesellschaft mbH
KON ENT Petrisberg - Gründung der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg
Trier Stadtratsvorlage 103/2002 vom 30.04.2002

2. Städtebaulicher Vertrag zur Entwicklung des Petrisberges mit der EGP und
Städtebaulicher Vertrag zur Entwicklung des Petrisberges mit der EGP
Trier Stadtratsvorlage 116/2002 vom 30.04.2002

3. Verkauf der Konversionsliegenschaft "Petrisberg" an die EGP Entwicklungsgesellschaft (Stadtrat - nichtöffentlich)
Verkauf der Konversionsliegenschaft "Petrisberg" an die EGP Entwicklungsgesellschaft mbH
DOK Petrisberg / 30.04.2002

In der Stadtratsvorlage 103/2001 wird u.a. ausgeführt:

Mit der Stadtratsvorlage 597/2000 wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit potentiellen Partnern zu führen, um die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Petrisberg und des Projektes Wissenschaftspark Trier zu realisieren. Ziel der zu gründenden Gesellschaft sollte es sein, private und öffentliche Partner in einer gemeinsamen Gesellschaft (Public Private Partnership) zu vereinen und die Synergieeffekte aus beiden Bereichen für ein solches Projekt zu bündeln und zu nutzen.
Die Gespräche zur Gründung der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg sind soweit vorangeschritten, dass die Gründung innerhalb kurzer Zeit erfolgen kann. Dies ist auch unbedingt erforderlich, um den gesteckten Zeitrahmen einhalten zu können und die Handlungsfähigkeit zur Vollendung der Entwicklungsmaßnahme zu garantieren.

Gesellschafter sind:

  • Stadt Trier mit 30 %
  • gbt Wohnungsbau und Treuhand AG mit Sitz in Trier mit 20 %;
  • Sparkasse Trier mit Sitz in Trier mit 20 % und
  • GIU mit Sitz in Saarbrücken mit 20 % und
  • Stadtwerke Trier GmbH mit Sitz in Trier mit 10 %.

Die Gesellschaft verpflichtet sich im Gesellschaftszweck zur Entwicklung des Petrisberges. Dies beinhaltet insbesondere den Erwerb, die Erschließung, die Entwicklung und Vermarktung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Konversionsliegenschaften und die Entwicklung des Wissenschaftsparks. Diese Entwicklung ist festgeschrieben im städtebaulichen Rahmenplan (Vorlage-Nr.: 502/2001).
Der Gesellschaft steht zur Durchführung ihrer Aufgabe ein Stammkapital von 1.000.000 € zur Verfügung. Die Stammeinlage entsprechend der Beteiligung wird zur Hälfte bei Gründung fällig, während der Rest nach Gesellschafterbeschluss einzubringen sein wird.
Der Gesellschaftsvertrag beinhaltet neben den gesetzlichen Erfordernissen die im Beschluss genannten Eckpunkte.
Die Gründung der Gesellschaft steht unter der Prämisse, dass die Gremien der möglichen Gesellschafter zustimmen, da bis dato die entsprechenden Beschlüsse noch in Vorbereitung sind. Des weiteren ist gem. § 92 GemO der Aufsichtsbehörde noch die Analyse zur privatrechtlichen Organisationsform vorzulegen.
Die Stadt wird in der Gesellschaft gemeinsam durch den Baudezernenten und die Wirtschaftsdezernentin vertreten.

Die EGP wird von der Stadt das zur Entwicklung anstehende Gebiet kaufen, um die Erschließungs- und Ordnungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Durchführung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und EGP festgeschrieben (Vorlage-Nr.: 116/2002). Die EGP wird als Grundstückseigentümer im städtebaulichen Vertrag eine Abwendungsvereinbarung zur Entwicklung des Gebietes abschließen und den Ausgleichsbetrag vorzeitig ablösen. Weitere Realisierungsverträge wird die EGP mit der Stadt abschließen für die Erschließung und die Entwicklung des Wissenschaftsparks.

Siehe dazu auch:
Hintergrund
Trierischer Volksfreund vom 03.05.2002

Nachdem im April seitens des Stadtrates alle Voraussetzungen zur Gründung der Gesellschaft geschaffen waren, ergab sich, dass die gbt Trier der Gesellschaft nicht beitreten wird. Damit wurde ein erneuter Stadtratsbeschluss erforderlich. Damit ergab sich eine Verschiebung der Anteile und als weiterer Gesellschafter konnte die Fa. Drees&Sommer  gewonnen werden. Damit ergab sich dann die folgende Zusammensetzung der Gesellschaft, die über die ganze Laufzeit des Projektes unverändert blieb:

35 % Stadt Trier
20 % Sparkasse Trier 
25 % GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbh & Co. Flächenmanagement Saarbrücken
10 % Stadtwerke Trier
10 % Drees & Sommer Projektmanagement und  bautechnische Beratung GmbH, Stuttgart        

Entwicklungsmaßnahme Petrisberg -Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg- 2. Ergänzende Beschlussfassung zum Gesellschaftsvertrag

Stadtrat Trier Vorlage 349/2002

Mit Fortführung der Gespräche zur Gründung der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg hat zwischenzeitlich die gbt mitgeteilt, dass sie nicht als Gesellschafter beitreten wird.
Für die gbt war eine 20 %-ige Beteiligung vorgesehen. Nach dem Ausscheiden hat sich in den weiteren Gesprächen ergeben, dass die GIU bereit ist ihren Anteil von 20 auf 25 % zu erhöhen und dass die Firma Drees & Sommer, die das bisherige Projektmanagement wahrgenommen hat, bereit ist, sich mit 10 % an der Gesellschaft zu beteiligen. Die dann noch fehlenden 5% entsprechen der Erhöhung des städtischen Anteils. Unverändert geblieben sind die Anteile Sparkasse Trier und Stadtwerke.

Entwicklungsmaßnahme Petrisberg -Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg- 2. Ergänzende Beschlussfassung zum Gesellschaftsvertrag
Trier Stadtratsvorlage 349/2002 vom 24.09.2002

7. EGP - Gesellschaftsvertrag und Gründung


Die Erarbeitung des Gesellschaftsvertrages über einen Zeitraum von fast zwei Jahren (September 2000 bis September 2002) gestaltete sich sehr schwierig, weil verschiedene Handlungstränge zu korrdinieren waren. Dabei ging es einmal um das Projekt Wissenschaftspark mit der Fragestellung der Gesellschaftsform und der Einbindung in die Entwicklungsgesellschaft, um die fortlaufende Weiterentwicklung der Rahmenplanung einschließlich Varianten der Wirtschaftlichkeitsrechnungen, die Landesgartenschau, die nach der Entschweidung für das Jahr 2004 in das Projekt zu integrieren war und schließlich die unterschiedlichen Interessen der Gesellschafter, sich in dieser Gesellschaft "wiederzufinden" bzw. die bereits durch die Stadt beauftragten Maßnahmen als Vorfestlegung für die Entwicklungsgesellschaft zu akzeptieren.

Einen wesentlichen Beitrag zur Strukturierung leistete dabei die Fa. Drees&Sommer, die mit dem Projektmanagement beauftragt war. Der Bericht zur Projektvorbereitung fasste den Stand Anfang April 2002 zusammen und bildete auch eine Grundlage für die Beschlüsse des Stadtrates, die sich auf die Gründung der Gesellschaft bezogen.

Entwicklungsgesellschaft Petrisberg EGP

Städtebauliche Entwicklung Petrisberg - Bericht Projektvorbereitung

Drees & Sommer hat zwischen August 2001 und Februar 2002 auf Basis der vorliegenden Untersuchungen und Planungen das Projekt hinsichtlich der terminlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Situation geprüft. In Zusammenarbeit mit der Stadt Trier wurden die Rahmenbedingungen aktualisiert und in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst. Parallel hierzu hat Drees & Sommer gemeinsam mit den beteiligten Behörden und Planungsbüros die Planungskoordination begonnen. Mit dem Zuschlag für die Landesgartenschau 2004 ist ein wichtiger Meilenstein für die Gesamtentwicklung auf dem Petrisberg gesetzt. Ziel der Stadt Trier ist es, einer Entwicklungsgesellschaft die Aufgaben für die Entwicklung des Gesamtareals zu übertragen und zwar für die Bereiche:

⇒ Grundstücksvorbereitung
⇒ Städtebau / Baurecht
⇒ Infrastruktur
⇒ Hochbau (Modernisierung Gebäude Krone)
⇒ Vermarktung und Verkauf

Entwicklungsgesellschaft Petrisberg EGP
DOK Petrisberg / 02.04.2002

Es war für die Abstimmungsprozesse auch von großem Vorteil, dass die GIU sich mit ihrem Know-how nicht nur als Gesellschafter einbrachte, sondern auch die Konzeption für den Wissenschaftspark mit entwickelte.

Siehe dazu:
Schreiben der GIU an das Wirtschaftsdezernat/Baudezernat 
Stadtverwaltung / 03.04.2002

In Vorbereitung des Stadtratsbeschlusses zur Gesellschaftsgründung fand eine verwaltungsinterne Abstimmung der Details statt. Ebenfalls war die Einschaltung der Aufsichtsbehörde (ADD) erforderlich.

Siehe dazu:
Schreiben Beteiligungscontrolling an Dezernat V
Stadtverwaltung / 06.04.2002

Ebenfalls fanden in Vorbereitung des Stadtratsbeschlusses noch weitere Abstimmungen zwischen den Gesellschaftern statt. So auch am:

Gründung der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg
DOK Petrisberg / 26.04.2002

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg
DOK Petrisberg / 26.04.2002

Damit waren die erforderlichen Abstimmungen erfolgt, um die Gründung der Gesellschaft im Stadtrat zu beschliessen:

KON ENT Petrisberg - Gründung der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg

Stadtrat Trier Vorlage 103/2002

Mit der Stadtratsvorlage 597/2000 wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit potentiellen Partnern zu führen, um die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Petrisberg und des Projektes Wissenschaftspark Trier zu realisieren. Ziel der zu gründenden Gesellschaft sollte es sein, private und öffentliche Partner in einer gemeinsamen Gesellschaft (Public Private Partnership) zu vereinen und die Synergieeffekte aus beiden Bereichen für ein solches Projekt zu bündeln und zu nutzen. Die Gespräche zur Gründung der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg sind soweit vorangeschritten, dass die Gründung innerhalb kurzer Zeit erfolgen kann. Dies ist auch unbedingt erforderlich, um den gesteckten Zeitrahmen einhalten zu können und die Handlungsfähigkeit zur Vollendung der Entwicklungsmaßnahme zu garantieren.

KON ENT Petrisberg - Gründung der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg
Trier Stadtratsvorlage 103/2002 vom 30.04.2002

In § 2 des Gesellschaftsvertrages (siehe Anlage 1 zur Vorlage 103/2002) ist als Zweck definiert:

§  2    Gesellschaftszweck
Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung des Petrisberges und des Wissenschaftsparks Petrisberg in der Stadt Trier, insbesondere durch Erwerb, Erschließung, Entwicklung und Vermarktung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Konversionsliegenschaften und Entwicklung des Wissenschaftsparks. Der Gesellschaft sind alle Rechtsgeschäfte gestattet, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. Die Entwicklungsziele gem. § 1 des städtebaulichen Grundvertra­ges sind zu beachten.

Die Ziele des städtebaulichen Grundvertrages, auf die hier Bezug genommen wird sind wie folgt festgelegt:

§ 1    Entwicklungsziele

(1)    Das Vertragsgebiet (§ 3 dieses Vertrages) liegt innerhalb der städtebaulichen
         Petrisberg gem. Entwicklungssatzung - rechtsverbindlich seit 19.12.2000.
(2)      Ziele dieser Entwicklungsmaßnahme sind:
(2.1)   Allgemeine Ziele
(2.2)   Ziele für den Bereich Wissenschaftspark
(2.3)   Ziele für den Wohnungsbau
(2.4)   Verkehrliche Erschließung
(2.5)   Ziele für den Bereich Freiraumentwicklung
(2.6)   Städtebauliche Eckwerte

Städtebaulicher Vertrag zur Entwicklung des Petrisberges mit der EGP
Trier Stadtratsvorlage 116/2002 vom 30.04.2002

Trotz der für die Beschlussfassung des Stadtrates im Detail abgestimmten Vertragsgrundlagen konnte die Gründung der Gesellschaft noch nicht erfolgen, weil noch Abstimmunsgespräche
erforderlich waren. So z.B.:
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg
DOK Petrisberg / 04.06.2002
Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH
DOK Petrisberg / 04.06.2002

Wegen der verzögerten Gründung der Gesellschaft waren dann weitere Beschlüsse des Stadtrates erforderlich, um die gesetzten Termine insbesondere in Verbindung mit der Landesgartenschau einhalten zu können. Diese Beschlüssse bezogen sich u.a. auf das Projektmanagement durch die Fa. Drees&Sommer:

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Beauftragung von Projektmanagementleistungen

Stadtrat Trier Vorlage 179/2002

Vorlage 179/2002
Begründung:

Mit dem Stadtratsbeschluss vom 31.10.2001 (Dr. Nr. 394/2001) wurde die Firma Drees und Sommer GmbH beauftragt, bis zum 31.12 .2001 die Leistungsphasen 2 und 3.1 im Bereich Entwicklungs- und Projektmanagement für die Entwicklungsmaßnahme Petrisberg zu erbrin­gen. Ziel war dabei, die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg -EGP- bis zum 01.01.2002 zu gründen und die Weiterbeauftragung der Firma durch die EGP übernehmen zu lassen. Diese ursprüngliche Zielsetzung konnte nicht erreicht werden. Die Gründung der Gesell­schaft ist nun zum 01.07.2002 vorgesehen . Die terminlichen und organisatorischen Rah­menbedingungen erforderten aber schon seit Anfang 2002 die Koordinierung der beteiligten Planer und Behörden sowie Steuerung von Planungsbesprechungen durch ein übergeordne­tes Projektmanagement. Das Projektmanagement ist erforderlich, um den gesetzten Zeit­ rahmen zur Planung und Ausschreibung und zum Bauleitplanverfahren wie vorgesehen bis Mitte des Jahres 2002 sicherzustellen.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Beauftragung von Projektmanagementleistungen
Trier Stadtratsvorlage 179/2002 vom 29.05.2002

 

Desweiteren erfolgte ein Beschluss der Gesellschafter der EGP in Gründung für die Erbringung von Leistungen durch die GIU auf der Grundlage eines Rahmenvertrages:

Rahmenvertrag zwischen den Gesellschaftern der EGP Trier und der GIU mbH

Erbringung von Leistungen durch die GIU

1. Vorbemerkung
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen durch die GIU mbH zur Unterstützung des Managements der EGP, zur Begleitung der Projektsteuerung und zur Entwicklung der Konzeption Wissenschaftspark in der lntensivphase der Arbeiten vom 01.07.2002 bis 31.12.2004. Sinn der Verabredungen ist es, für diese heiße Phase der anstehenden Arbeiten Klarheit über die wesentlichen mitwirkenden Akteure zu haben, so dass störungsfrei Sachbearbeitung betrieben werden kann. Dazu gehört auch die Entscheidung, mit den Projektsteuerern Drees & Sommer in dieser Phase zusammenzuarbeiten. Ab 2005 sind dann für alle Beteiligten neue Konstellationen denkbar.

Rahmenvertrag zwischen den Gesellschaftern der EGP Trier und der GIU mbH

DOK Petrisberg / 27.06.2002

Nachdem dann auch nach der Absage der gbt als Gesellschafter die Beteiligungen abschließend geklärt waren, konnte am 14.10.2002 durch Beschluss der Gesellschafterversammlung und notarieller Beurkundung die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP) gegründet werden zum Geschäftsführer wurde Jan H. Eitel bestellt. Die Eintragung beim Registergericht erfolgte dann am 17.12.2002.

 

vertrag-stadt-land-egp.jpg Städtebaulicher Grundvetrag, Seite 13

Den Abschluss dieser Vorbereitungsphase markiert die Unterschriften unter dem Städtebaulichen Grundvertrag zwischen der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Baudezernenten Peter Dietze und dem Land Rheinland-Pfalz, Ministerium des Innern und für Sport, vertreten durch Staatssekretär Karl Peter Bruch und die EGP Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jan H. Eitel.

Auf dieser Grundlage startete dann die Gesellschaft in das Jahr 2003 nach einer ca. 6-jährigen Vorbereitungsphase zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Petrisberg.

Städtebaulicher Grundvertrag
DOK Petrisberg / 30.12.2002

 

 

8. Die Arbeit der Gremien auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages


Der Stadtrat war durch die verschiedenen erforderlichen Beschlüsse zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in den Prozess eingebunden. Was die Gründung der Gesellschaft betraf, entzündete sich eine Diskussion an der Frage, wie der Stadtrat in den laufenden Prozess nach Gründung der Entwicklungsgesellschaft eingebunden werden könne.

Im Gesellschaftsvertrag, so wie er dem Stadtrat zur Beschlussfassung am 30.04.2002 vorgelegt wurde, war kein Aufsichtsrat vorgesehen:

§  5      Organe der Gesellschaft
1. Die Organe der Gesellschaft sind:
a. die Gesellschafterversammlung und
b. die Geschäftsführung
2. Die Gesellschafterversammlung kann durch einstimmigen
    Beschluss einen Beirat der Gesellschaft einsetzen.

KON ENT Petrisberg - Gründung der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg
Trier Stadtratsvorlage 103/2002 vom 30.04.2002

In der nicht-öffentlichen Beratung der Stadtratsvorlagen für den 30.04.2002 am 17.04.2002 war die Frage der Einsetzung eines Aufsichtsrates Hauptthema bei der Erörterung des Gesellschaftsvertrages. So wurde seitens der Verwaltung der Standpunkt vertreten, dass angesichts der Sachlage kein Aufsichtsrat erforderich sei:

"Ferner erläuterte Frau Beigeordnete Horsch einige Besonderheiten des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages. Hier habe man aus verschiedenen Gründen auf einen Aufsichtsrat verzichtet; man stehe unter einem enormen Zeitdruck, was die Realisierung und Umsetzung der   Maßnahmen   angehe.   Diese Aufgaben seien in die Gesellschafterversammlung transferiert worden, d. h., dass die städtischen Interessen in dieser Gesellschaft durch Herrn Beigeordneten Dietze und sie, so Frau Beigeordnete Horsch, dort gemeinschaftlich wahrgenommen würden. Es sei auch die Frage diskutiert worden, dass über die Einhaltung der Qualitätsziele in den einzelnen Verträgen und über den Fortschritt der Maßnahme regelmäßig berichtet werden solle. Dies bedeute, dass insbesondere nicht nur das Beteiligungscontrolling eingebunden sei, sondern dass auch in den anderen Verträgen nochmals eine Aussage aufgenommen werde, dass die städtischen Vertreter entsprechend verpflichtet werden, den Stadtrat über die Einhaltung der Verträge fortlaufend zu unterrichten."

Im Stadtrat wurde dagegen ausgeführt:
"Erhebliche Bedenken äußerte Ratsmitglied Maximini darüber, dass hier die parlamentarische Kontrolle vollkommen ausgeschlossen bleiben soll. Es könne lediglich nur das zur Kenntnis genommen werden, was dem Stadtrat vorgetragen werde. Auch Informationen im Rahmen des Beteilungscontrollings gingen dann an den Stadtrat weiter, wenn die Maßnahme längst vollzogen sei. Eine parlamentarische Kontrolle durch den Stadtrat sei seiner Meinung nach erforderlich, so Ratsmitglied Maximini weiter. Deshalb empfehle die Unabhängige Bürgervertretung Maximini dringend die Überlegung, wie diese parlamentarische Kontrolle hergestellt werden könne.

Den Ausführungen des Ratsmitgliedes Maximini stimmte  Ratsmitglied Dr. Atzberger namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Er verstehe Politik dergestalt, dass die gewählten Vertreter eine Kontrolle ausüben sollten und insofern reiche eine Information über das Beteiligungscontrolling nicht aus.

Weiterhin kam Ratsmitglied Dr. Atzberger auf die Größe eines möglichen Aufsichtsrates zu sprechen; seiner Meinung nach wäre ein „5er-Gremium" (2 CDU : 1 SPD : 1 UBM : 1  Bündnis 90/Die Grünen) bei einer Beteiligung von 30 % im Rahmen eines Aufsichtsrates vorstellbar.

Dem Stadtrat könnte bislang nicht vorgeworfen werden, dass er bei wichtigen unter Zeitdruck stehenden Maßnahmen zur Entscheidungsfindung nicht zusammengekommen wäre. Selbst wenn alle drei Wochen, so wie Beigeordnete Horsch dies angesprochen habe, eine Sitzung des Aufsichtsrates stattzufinden hätte, desto wichtiger sei auch die  tatsächliche Anwesenheit des Stadtrates."

N ie d e r s c h r if t über die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates am Mittwoch, dem 17.04.2002 im Großen Rathaussaal, Am Augustinerhof
DOK Petrisberg / 17.04.2002

Dies führte im Ergebnis dazu, dass bei der Beratung der Vorlage im Stadtrat am 30.04.2002 zugesagt wurde, den Gesellschaftsvertrag dahingehend zu ändern, dass ein Aufsichtsrat eingerichtet werden solle.

"Oberbürgermeister Schröer erinnerte einführend an die intensive Diskussion der Vorlage in den Ausschüssen, insbesondere im Steuerungsausschuss. Eine wichtige Rolle habe dabei der Aufsichtsrat gespielt. In dieser Diskussion sei die Meinung vertreten worden, dass aufgrund der Bedeutung dieser  Entwicklungsmaßnahme und aufgrund der Beteiligung der Stadt an dieser Maßnahme über die Bildung eines Aufsichtsrates
nachgedacht werden sollte, um den Stadtrat näher an die Maßnahme heranzuführen. Den Tenor dieser Diskussion habe die Verwaltung aufgegriffen und schlage aus diesem Grund vor, die Vorlage im Beschlusstenor unter Nr. 1, Punkt 5 wie folgt abzuändern:
„Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat.“
Oberbürgermeister Schröer fügte hinzu, dass hinsichtlich dieser Änderungen noch Gespräche mit den Gesellschaftern geführt werden müssen. In der Sitzung des Stadtrates am 23.05.2002 würde dann die Änderung des Gesellschaftervertrages und die Besetzung des Aufsichtsrates beschlossen werden.

Städtebaulicher Vertrag zur Entwicklung des Petrisberges mit der EGP
Trier Stadtratsvorlage 116/2002 vom 30.04.2002

Auszug Niederschrift zur Beratung der Stadtratsvorlage 103/2002

Nach Beratungen mit den Gesellschaftern wurde zwar ein Aufsichtsrat gebildet, der aber nur beratende Funktion hatte und die Geschäftsführung überwachen soll. Dazu wurde vereinbart:

Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Kontrolle und die Überwachung der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat ist in den im Gesellschaftsvertragsentwurf in § 12 Abs. 2 aufgeführten Angelegenheiten anzuhören und spricht Empfehlungen aus.
Dies betrifft nachfolgende Regelungen:
in allen Angelegenheiten gemäß § 6 Gesellschafterversammlung Buchstabe
d) den Wirtschaftsplan, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung,
f) Abschluss und Änderung von Unternehmensverträgen i.S. der §§ 291, 292 Absatz 1 AktG,
h) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken ab 1 Mio €,
j) Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen,
o) Auflösung, Liquidation, Fusion oder Umwandlung der Gesellschaft
p) die Aufnahme neuer Gesellschafter und Stiller Gesellschafter,
s) Betriebsfremde Geschäfte, mit der Ausnahme des Ankaufs von festverzinslichen Wertpapieren
t) Abschluss außergewöhnlicher Verträge (Gewährung von unüblichen Zahlungsbedingungen, Vorschüsse auf den Jahresgewinn)
u) Errichtung und Aufgabe von Zweigniederlassungen.

Der Aufsichtsrat ist über die hierzu in der Gesellschafterversammlung getroffenen Beschlüsse zu informieren.

Trotz dieser Einschränkungen hat sich dieser Aufsichtsrat bewährt, wenn er auch nicht von allen Ratsfraktionen gebilligt wurde.

Siehe dazu auch:

Krach um »Frühstücksgremium «

Entscheidung für Petrisberg-Gesellschaft fällt gegen erbitterten Protest von UBM und Grüne

Von unserem Redakteur RAINER NEUBERT:TRIER: Für die Landesgartenschau 2004 ist eine effizient arbeitende Entwicklungsgesellschaft Petrisberg eminent wichtig. Wie schwierig deren Gründung ist, zeigte die Stadtratssitzung am Mittwochabend.

Krach um »Frühstücksgremium «
Trierischer Volksfreund vom 04.07.2002

Einvernehmlich erfolgte jeweils die Wahl der Stadrtasmitglieder für den Aufsichtsrat. Auch bei geänderter Zusammensetzung des Stadtrates nach Kommunalwahlen, wurden alle Fraktionen einbezogen. Dies führte dazu, dass in der Regel der Aufsichtsrat immer am gleichen Tage vor der Gesellschafterversammlung tagte und seine Empfehlungen zu den anstehenden Entscheidungen aussprach, wobei die Gesellschafterversammlung die Aufgabe hatte, diese Empfehlungen bei ihren endgültigen Entscheidungen in die Abwägung einzubeziehen.

Zusätzlich erfolgte im Fachausschuss des Baudezernates eine regelmäßige Berichterstattung zum Fortgang des Prozesses. Über die Beratungen der jeweiligen durch den Stadtrat zu billigenden Bebauungspläne war ebenfalls die inhaltliche Einbindung des Stadtrates gegeben.

Siehe dazu auch:

Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg
Trier Stadtratsvorlage 247/2004 vom 20.08.2004

EGP Entwicklungsgesellschaft Petrisberg GmbH; Entsendung städtischer Vertreter in den Aufsichtsrat
Trier Stadtratsvorlage 256/2009 vom 24.08.2009

EGP Entwicklungsgesellschaft Petrisberg GmbH; Entsendung städtischer Vertreter in den Aufsichtsrat
Trier Stadtratsvorlage 322/2009 vom 21.09.2009