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Bebauungsplan BK 22: "Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße" - Erweiterung des Geltungsbereiches

22.02.2000

Stadtrat Trier Vorlage 067/2000

In seiner Sitzung vom 19.11.1998 hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” gefasst. Gleichzeitig mit diesem Beschluss hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplan BK 8Ä “An der Tabaksmühle” das Aufhebungsverfahren einzuleiten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” war beschränkt auf ein Gebiet südöstlich des Betriebswerks der Deutschen Bahn AG auf der Bergseite (Kürenzer Seite) der Bahnlinie. Dies war dadurch begründet, dass zum damaligen Zeitpunkt noch offen war, ob es sinnvoller und effektiver ist, die Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße

- entweder in direkter Fortsetzung der Straße Im Aveler Tal an der Tabaksmühle als Brücke über das Gelände des Betriebswerks der Deutschen Bahn AG zu planen,

- oder einen neuen Brückenstandort in Fortsetzung der Dasbachstraße über das Bahngelände vorzusehen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

(Beschluss des Stadtrates:)

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat beschließt nach § 2 BauGB die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” über den derzeit vorgesehenen Geltungsbereich in der Gemarkung Kürenz östlich der Bahnlinie hinaus. Der erweiterte Geltungsbereich wird sowohl Teilbereiche des Bahngeländes als auch Teilbereiche der ehemaligen französischen Militäranlage Nells Park umfassen. Die genaue Abgrenzung des neuen Geltungsbereichs ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen.

2. Zur Sicherung der Planung BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” wird die bereits für den derzeit beschlossenen Geltungsbereich bestehende Veränderungssperre auf den erweiterten Geltungsbereich ausgedehnt.

3. Unberührt hiervon bleibt der Aufhebungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan BK 8Ä “An der Tabaksmühle”.

Beschluss über den städtebaulichen Rahmenplan

30.03.2002

Entwicklungsbereich Petrisberg

Der Stadtrat hat durch Beschluss vom 19.06.2000 nach Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Petrisberg als Satzung beschlossen. Die Entwicklungssatzung ist nach Genehmigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als höhere Verwaltungsbehörde seit 19.12.2000 rechtsverbindlich (...Auszug).

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

02.07.2002

Anbindung Petrisberg-Wissenschaftspark (Haupterschließungsstraße und Kreisverkehr Kohlenstraße) - Baubeschluss Vorlage 245/2002(NEU)

Vorlage 245/2002
Begründung:
Die Realisierung und Finanzierung des ersten Bauabschnitts der Maßnahme soll entgegen dem bisher vorliegenden Entwurf eines städtebaulichen Vertrages (vgl. Vorlage-Nr. 116/2002) über die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP) erfolgen.

Der zweite Bauabschnitt wird als städtische Baumaßnahme durch das Tiefbauamt realisiert.

Ziel der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist die Herrichtung, Entwicklung und Vermarktung von Flächen verschiedener Nutzungen in Form einer Public-Private-Partnership zwischen der Stadt Trier und weiteren privaten Gesellschaftern. Die Gründung der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH sollte ursprünglich bis zum 01.01.2002 erfolgt sein. Durch zeitliche Verzögerungen in den Verhandlungen ist abzusehen, dass mit einer Gründung frühestens Mitte des Jahres zu rechnen ist. Aufgrund des sehr engen Zeitrahmens zur Herrichtung der Flächen für die Landesgartenschau im Jahr 2004 (ca. 20 Monate Bauzeit) ergeben sich notwendige vorbereitende und ergänzende Baumaßnahmen auf dem Gelände Petrisberg, die durch die Stadt im Vorfeld der Gesellschaftsgründung beauftragt und begonnen werden müssen. Nur so kann das Ziel Landesgartenschau gehalten werden. Der Entwicklungsbereich Konversion Petrisberg, mit Wohnbebauung und Wissenschaftspark, soll nach dem städtebaulichen Rahmenplan, mittels einer neu zu bauenden Hauptverkehrsstraße von der Kohlenstraße aus erschlossen werden.

Diese Haupterschließungsstraße wird zweispurig mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m hergestellt. Auf beiden Seiten ist ein Grünstreifen von je 3,00 m mit einer durchgehenden Baumreihe vorgesehen. Abgesetzt durch den Grünstreifen ist ein einseitiger Gehweg vorgesehen. Die Detailplanung und Umsetzung der Einzelmaßnahmen erfolgt über den derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan BU16 „Petrisberg Ost".
Mit der Herstellung der Haupterschließungsstraße wird unverzüglich nach Vorlage der haushaltrechtlichen Voraussetzungen und der Bewilligungsbescheide begonnen. Der Baubeginn für den Kreisverkehrsplatz erfolgt zeitversetzt, spätestens Juni 2003. Die Fertigstellung beider Maßnahmen muss bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2004 erfolgen.

(Details siehe Dokument)