Mit »Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme« verschlagwortete Ereignisse

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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 'Petrisberg' - Beschluß über die Durchführung der vor der förmlichen Festlegung erforderlichen Voruntersuchungen

16.12.1996

Stadtrat Trier Vorlage 298/1996

Antrag
Der Stadtrat wolle beschließen:
1. Der in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnete Bereich 'Petrisberg' soll gemäß § 165 des Baugesetzbuches (BauGB) als städtebaulicher Entwicklungsbereich fest­gelegt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die gemäß § 165 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vor der förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs erforderlichen Voruntersuchungen durchzuführen.

Begründung:
Mit dem Freiwerden sämtlicher französisch genutzter militärischer Flächen zum 31.05.1999 erlangt das Konversionsthema in Trier über das bisherige Maß hinaus eine weitreichende strukturplanerische und gesamträumliche Dimension. Ausschlaggebend hierfür ist einerseits die Gesamtfläche der zukünftig wieder für die städtebauliche Entwick­ lung zur Verfügung stehenden Flächen, andererseits aber auch Ausdehnung und beson­dere Lagen einzelner Liegenschaften. Mit ungefähr 70 ha stellt das Konversionsgelände auf dem Petrisberg ein stadtentwicklungspolitisch besonders wichtiges Areal dar.

Regelungsbedarf besteht zudem über die engere Abgrenzung des militärischen Geländes hinaus, denn dieser Bereich stellt ein Bindeglied zwischen der alten Talstadt und den neuen Höhenstadtteilen dar, welches bisher nicht in Anspruch genommen werden konnte. Insofern sind die benachbarte zivile Wohnsiedlung 'Frankenstraße/Burgunderstraße', die Übungsfahrbahn, die Sportanlagen und das Gelände um das ehemalige Hospital in die Betrachtung einzubeziehen; so ist das vor wenigen Jahren freigegebene Lazarett zwar inzwischen der Universität zugeordnet worden, stadtstrukturell aber noch nicht integriert. Darüber hinaus wirken Überlegungen im Zusammenhang mit der neuen Entwicklungs­maßnahme 'Tarforster Höhe - Erweiterung' und der weiteren Universitätsentwicklung konzeptionell und räumlich--strukturell auf die Konversionsflächen ein.

Die Neuordnung dieses Bereichs, verbunden mit einer Neudefinition hier zu verortender städtebaulicher oder freiräumlicher Funktionen erfordert den Einsatz des Instrumentari­ums der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, um den Bereich zügig und einheitlich einer neuen Entwicklung zuführen zu können. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die Schaffung von Wohnstätten, die, durch die Umnutzung bereits bestehender Siedlungen, in Form der Innenentwicklung betrieben werden kann. Eine besondere städtebauliche Aufgabe stellen die bestehenden Gebäude dar; Möglich­keiten der Umnutzung sind im Rahmen baufachlicher Gutachten zu klären. Weiterhin be­steht Untersuchungsbedarf zu Fragen der vorhandenen technischen Infrastruktur und ih­res Zustandes, zu landespflegerischen Aspekten und vor allem zur verkehrstechnischen Konzeption. Diese Untersuchung sollen von der Verwaltung durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.

Bilder

Untersuchungsbereich
Stadt Trier / Baudezernat / Stadtplanungsamt
Umgrenzung des Untersuchungsgebietes Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Der Hausberg kommt zu neuen Ehren

16.01.1997

Nach Abzug der Franzosen: Uni rückt näher an die City - Außerdem »höherwertiges« Wohnen auf Petrisberg

Von unserem Redakteur ROLAND MORGEN: TRIER. Es war im Jahr 1970, als ein Stadtplaner namens Friedrich Spengelin aus Hannover sich mit der Zukunft des damals noch freien Tarforster Plateaus beschäftigte. Ein Ergebnis seines Gutachtens: Die just gegründete Universität gehört - wenigstens in Teilen -auf den Petrisberg. Weil Triers »Hausberg« aber von französischen Streitkräften in Beschlag genommen worden war und auch der nächste Hügel (Militärhospital) nicht zur Verfügung stand, fand die Uni nach den Anfängen auf Schneidershof auf rechtsmosellanischer Erhebung Nummer 3 ihr Domizil.

Dokumente

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

09.09.1998

Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen - Koordinationsbesprechung - Einladung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat der Stadt Trier hat beschlossen, die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 'Petrisberg' vorzube­reiten und mit den hierzu erforderlichen Untersuchungen die 'Deutsche Stadt- und Grundstücksgesellschaft mbH - DSK' zu beauftragen.
Derzeit werden die bereits vorhandenen Unterlagen zusammengestellt und dahingehend geprüft, welcher Ergänzungsbedarf zur Vorbereitung der Entwicklungssatzung besteht.

Zur Harmonisierung des Informati­onsstandes soll

am 09.09.1998, 10.00 Uhr im Rathaus der Stadt Trier, Sitzungssaal Steipe

ein Koordinierungsgespräch stattfinden, zu welchem ich Sie herzlich einlade .
Sollten Sie an diesem Ter­min verhindert sein, bitten wir Sie um eine kurze Benachrichtigung .

Mit freundlichen Grüßen
P. Dietze
Beigeordneter

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

13.10.1998

Ergebnisprotokoll über die Besprechung am 13.10.1998 im Rathaus der Stadt

Teilnehmer : s. anliegende Liste
Zu TOP 1 Protokollbestätigung: Änderungswünsche zum Protokoll der DSK zur Besprechung am 09.09.1998 bstehen nicht.
Zu TOP 2 Vorstellung Strukturplan:
Zu TOP 3 Erörterung des Nutzungskonzeptes
Zu TOP 4.1 Altlasten
Zu TOP 4.2 Universität Die Fläche G ist vom Land angekauft.
Zu TOP 4.3 Wissenschaftspark In Top 3 bereits ausgeführt.
Zu TOP 4.4 Abbruch In Top 2 bereits ausgeführt.
Zu TOP 4.5 Energieversorgung/Entwässerung
Zu TOP 4.6 Französische Wohnsiedlung

Weiteres Verfahren:
Nach den heutigen Erkenntnissen sind vordringlich die Altlastenuntersuchungen wegen der be­stehenden Wechselwirkung zwischen künftiger Bodennutzung und Bodenbelastung durchzu­führen, um die städtebauliche Planung weiter vorantreiben und die Zeitplanung für das weitere Vorgehen einhalten zu können. Die DSK wird verstärkt die Altlastenuntersuchung koordinierend begleiten und mit den eingeschalteten Stellen Kontakt halten. Weitere Voraussetzungen für das Weiterentwickeln der vorliegenden Planungsstudie durch BSB sind die Fixierung der ÖPNV-Trasse, die Konkretisierung des Flächenbedarfs für den Wissenschaftspark und die Festlegung für den Standortes ,Nucleus. (Zu dem erstgenannten Punkt werden die Stadt und Herr Bachtler ein Gespräch mit DE-Consult führen. Die Stadt wird mit der LBB für Anfang November ein Gespräch vereinbaren, in dem die Erweiterung der Universität erörtert werden soll. Die DSK wird an diesem.Termin teilnehmen.
Im Planungsausschuß werden nicht - wie ursprünglich beabsichtigt - die Planungsstudie BSB vorgestellt, sondern ausschließlich die Ergebnisse des 2. Workshops mit einigen Eckpunkten zu den heutigen Planungsüberlegungen vorgetragen.
Der nächste Besprechungstermin wird für Mittwoch, den 16.12.1998, 10.00 Uhr, anberaumt.

(Vollständiges Protokoll siehe Dokument)

Kurzfassung „Konversions- und Entwicklungsmaßnahme Petrisberg"

19.01.2000

OB Schröer an die Mitglieder des Lenkungsausschusses Stadtentwicklung und Konversion zur Kenntnisnahme / Kurzpapier Dr. Weinand zum aktuellen Sachstand „Petrisberg".

Kurzfassung „Konversions- und Entwicklungsmaßnahme Petrisberg"
• Hochschulentwicklung
• WissenschaftsZentrum/WissenschaftsPark „Petrisberg"
• Höherwertiges Wohnen
• Exkurs: Wissenschaftspark Trilux 1

Hintergrund
Für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich wurde vom Rat der Stadt Trier die Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme beschlossen, deren zentraler räumlicher Bereich von einer Konversionsfläche gebildet wird. Im folgenden werden die grundlegenden Nutzungsbausteine dargestellt, die sich im Rahmen der Bearbeitung der Entwicklungsmaßrahme ergaben. Die hier zusammenfassend darge­stellten Entwicklungen sind fortlaufend im Lenkungsausschuss „Stadtentwicklung und Konversion'' abgestimmt worden , in dem unter dem Vorsitz von Oberbürgermeiste r Schröer die zentralen Ministe­rien der Landesregierung und die (ehemalige) Bezirksregierung vertreten sind. Die freigewordenen Konversionsflächen werden im Rahmen der Entwicklungsmaßnahmen ab Februar 2000 mit dem Bund hinsichtlich des Erwerbes durch die Stadt Trier verhandelt. Im Vorfeld wurde mit dem WissenschaftsZentrum, das die ehemalige Übungsfahrbahn erwerben will, abgestimmt , dass die Verhandlungen von der Stadt Trier unter Beteiligung des Wissenschafts- und Innenministeriums mit der OFD Koblenz geführt werden .

(Fortsetzung siehe Dokument)

Rat entscheidet über Petrisberg

05.06.2000

Erfolgreicher Verhandlungsabschluss mit dem Bund zum Kauf des Konversionsgeländes Petrisberg

(red): TRIER. Als einen »wichtigen Schritt für eine zukunftsorientierte Stadtpolitik« hat Oberbürgermeister Helmut Schröer den erfolgreichen Verhandlungsabschluß mit dem Bund zum Kauf des Konversionsgeländes Petrisberg bezeichnet. Stadt und Bund waren, wie gemeldet, übereingekommen, das früher von den Franzosen genutzte Militärgelände auf dem Petrisberg voraussichtlich zum 1. Juli in städtisches Eigentum zu überführen (TV vom 26.Mai). Die Fläche der Konversionsliegenschaft beträgt 57,5 Hektar. Der Stadtrat soll in seiner Sitzung am 28.September endgültig über den Grunderwerb entscheiden.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme »Petrisberg« - Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen - Satzungsbeschluss

19.06.2000

Stadtrat Trier Vorlage 255/2000

Nach Bekanntgabe des Abzugs der französischen Streitkräfte hat der Stadtrat für den Bereich Petrisberg in seiner Sitzung am 16.12.1996 den Beschluss über die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen zur Festlegung des Gebietes als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gefasst (Drucksache Nr. 298/96).
Gegenstand dieser vorbereitenden Untersuchungen ist die Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen als Grundlage für die Entscheidung über die Festlegung eines Bereichs als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. Zu diesen Voraussetzungen gehören insbesondere:

  • sachgerechte Abgrenzung des Entwicklungsbereichs;
  • Prüfung der Erforderlichkeit des Instrumentes Entwicklungsmaßnahme;
  • Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und Nutzungsberechtigten;
  • Nachweis des öffentlichen Interesses an einer zügigen Entwicklung;
  • Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung;
  • Kosten- und Finanzierungsübersicht als Grundlage für die Darstellung der Durchführbarkeit der Maßnahme.

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