53. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16 3.Änderung und Erweiterung "Petrisberg-Ost" - Beschluss über die öffentliche Auslegung
24.05.2012
Stadtrat Trier Vorlage 208/2012
Die 53. Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung umfassen den Bereich zwischen der ehemaligen Wohnsiedlung Burgunderstraße, der Kohlenstraße und der Robert-Schumann-Allee. Mit der vorliegenden Planung werden der Bebauungsplan BU 16 2. Änderung sowie die noch nicht durch einen Bebauungsplan überplante Fläche des ehemaligen Reiterslagers und der ehemaligen Vorschule überplant. Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgen im Parallelverfahren.
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung „Burgunder Straße“ und den hohen Wohnungsbedarf in der Stadt Trier soll durch die Planung zum Einen die Zweckbestimmung der Teilfläche zwischen der Siedlung Burgunder Straße und der Robert-Schumann-Allee von „Mischgebiet“ in „Wohngebiet“ geändert werden. Aufgrund der Nähe zur Universität soll wegen des unverändert hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum eine Studentenwohnheim errichtet werden. Die ursprünglich dort angestrebte Entwicklung des Wissenschaftsparks hat sich entgegen der früheren Überlegungen schwerpunktmäßig auf dem ehemaligen Exerzierplatz sowie in den bestehenden Kasernengebäuden vollzogen. Auf der Fläche südlich der Robert-Schumann-Allee wird im Bereich des Gebietseingangs an einer gewerblichen bzw. universitären Entwicklung festgehalten.
Zum Anderen sollen durch die Planung die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m² geschaffen werden. Der Markt soll gegenüber dem bestehenden LIDL Lebensmittelmarkt auf der Fläche des ehemaligen Reiterslagers entstehen und in Arbeitsteilung mit dem Stadtteilzentrum in Tarforst die Versorgung der ansässigen Wohnbevölkerung garantieren. Vorgesehen ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel der Nahversorgung im Flächennutzungsplan bzw. die Festsetzung eines entsprechenden Sondergebiets im Bebauungsplan. Das in Bezug auf die Verträglichkeit dieses Vorhabens erstellte Gutachten des Büros CIMA kommt zu dem Ergebnis, dass ein zusätzlicher Vollsortimenter im Standortbereich Robert-Schumann-Allee stadtverträglich darstellbar ist und andere Wettbewerbsstandorte in ihrer Funktion nicht gefährdet werden.
Im Geltungsbereich sind weiterhin der Bereich der ehemaligen französischen Vorschule und die nördlich angrenzende Fläche enthalten. Die Kindertageseinrichtung soll planungsrechtlich gesichert und die Option einer wohnbaulichen Nachverdichtung im Hinblick auf die bessere Ausnutzung im Umfeld des Grundstücks angeboten werden.