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Bebauungsplan BU 17 "Konversion Petrisberg Belvédère-Nord" - Teilaufhebung des Bebauungsplanes BU 19 "Landschaftspark Petrisberg" - Beschluss über die 2. öffentliche Auslegung

08.03.2004

Stadtrat Trier Vorlage 146/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Dem modifizierten Entwurf des Bebauungsplanes BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ ist in dem vom Bebauungsplan BU 17 überlagerten Teilbereich aufzuheben.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ ist gemäß § 3 Abs. 3 BauGB einschließlich Begründung und Umweltbericht erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso ist der in Teilaufhebung befindliche Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg

20.08.2004

Stadtrat Trier Vorlage 247/2004

Laut Gesellschaftsvertrag für die Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg Trier besteht der Aufsichtsrat aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern, die von den Gesellschaftern entsandt werden. Die Stadt Trier hat 6 stimmberechtigte Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden. Dem Aufsichtsrat gehören gem. § 10 Abs. 2 a) Gesellschaftsvertrag für die Stadt 6 stimmberechtigte Aufsichtsratsmitglieder an; und zwar
- der Baudezernent
- die Wirtschaftsdezernentin
und Vertreter des Stadtrates.
Als Vertreter des Stadtrates war je ein Mitglieder der im Stadtrat vertretenen Fraktionen entsandt. Dies entspricht dem derzeit gültigen Gesellschaftervertrag.
Laut Vorschlag der Fraktionen sind diese vier Mitglieder des Stadtrates zu benennen:
1. Herr Gilbert Felten (CDU-Stadtratsfraktion)
2. Frau Dr. Regina Bux (SPD-Stadtratsfraktion)
3. Herr Manfred Maximini (UBM-Stadtratsfratkion)
4. Frau Anja Matatko (Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen).
Sollte der Gesellschaftsvertrag geändert werden und der Stadt ein weiteres stimmberechtigtes Aufsichtsratsmitglied zugestanden werden, wird als fünfter Vertreter des Stadtrates Herr Dr. Karl-Josef Gilles (FDP-Stadtratsfraktion) entsandt.

Bebauungsplan BU 19 "Landschaftspark Petrisberg" - Durchführung eines ergänzenden Planverfahrens zur Heilung der für unwirksam erklärten Satzung gem. § 214 BauGB - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

01.10.2004

Stadtrat Trier Vorlage 343/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Aufgrund der Unwirksamkeitserklärung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wird für den Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ ein ergänzendes Planverfahren (Heilung) gemäß § 214 Baugesetzbuch eingeleitet.
2. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ vom 22.05.2003 wird aufgehoben.
3. Der Stadtrat stimmt den Änderungen des Bebauungsplanentwurfs, der Begründung und des Umweltberichts zu.

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" - Durchführung eines ergänzenden Planverfahrens zur Heilung der für unwirksam erklärten Satzung ge. § 214 BauGB - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

01.10.2004

Stadtrat Trier Vorlage 341/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Aufgrund der Unwirksamkeitserklärung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wird für den Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ ein ergänzendes Planverfahren (Heilung) gemäß § 214 Baugesetzbuch eingeleitet.
2. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ vom 17.06.2003 wird aufgehoben.
3. Der Stadtrat stimmt den Änderungen der Begründung und des Umweltberichts zum Bebauungsplan BU 16 zu.
4. Der Stadtrat stimmt dem Entwurf des Verkehrslärmschutzkonzeptes „Alt-Kürenz“ zu.
5. Der Entwurf des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg“ ist einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift gemäß § 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch in der durch Gesetz vom 13.09.2001 geänderten Fassung erneut öffentlich auszulegen. Bestandteil der Auslegung ist auch der Entwurf des Verkehrslärmschutzkonzeptes „Alt-Kürenz“.
6. Die Auslegungsdauer wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB in der o. a. Fassung auf zwei Wochen verkürzt. Es wird darüber hinaus gem. § 3 Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Planinhalten vorgebracht werden können.

Bebauungsplan BU 19 "Landschaftspark Petrisberg" - Satzungsbeschluss

17.11.2004

Stadtrat Trier Vorlage 415/2004

Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ umfasst vorrangig den als Daueranlage konzipierten Kernbereich der Landesgartenschau mit den Nutzungen Sport und Freizeit im Bereich des Sattelparks, den Übergangsbereich zum Kreuzweg und die Neudefinition eines Teils der Sickingenstraße als Panoramaweg. In diese Nutzungen integriert sind Flächen für die Oberflächenentwässerung der der künftigen Baugebiete auf dem Petrisberg.
Der Plan ist vom Stadtrat in seiner Sitzung am 22.05.2003 als Satzung beschlossen und am 15.07.2003 öffentlich bekannt gemacht worden. Im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wurde der Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ dann aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.08.2004 wegen unzureichender Konfliktbewältigung in Bezug auf die schalltechnischen Fernwirkungen für unwirksam erklärt.
Der Stadtrat hat im Anschluss in seiner Sitzung am 14.10.2004 die Einleitung eines Heilungsverfahrens und die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschlossen (Drucksache Nr. 342/2004). Der erste Satzungsbeschluss vom 22.05.2003 wurde aufgehoben.
Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 27.10.2004 bis zum 10.11.2004 durchgeführt. Die im Vorverfahren beteiligten Behörden wurden über die Auslegung benachrichtigt. Innerhalb der Offenlegung sind eine Reihe von Stellungnahmen von Bürgern eingegangen; sie sind mit Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag in Anlage 2 dieser Vorlage dokumentiert.
Aus der Abwägung dieser Anregungen resultiert kein Bedarf zur Änderung der Planung. Lediglich aus der Abstimmung mit den städtischen Fachdienststellen ergibt sich die Notwendigkeit für weitere geringfügige Modifikationen des Bebauungsplans in Bezug auf die Zweckbestimmung von festgesetzten Wegen und öffentlichen Grünflächen. Diese Planänderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung; auch werde die Belange von Bürgern und Behörden hierdurch nicht berührt. Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ kann somit gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werden.
Hinsichtlich der Abwägung der im vorherigen Planverfahren eingegangenen Anregungen ist die Sach- und Rechtslage unverändert, so dass die bisherigen Beschlüsse vom 22.05.2003 weiterhin Gültigkeit haben.

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" - Lärmschutzkonzept Alt-Kürenz - Satzungsbeschlüsse

17.11.2004

Stadtrat Trier Vorlage 413/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat stellt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen in die Abwägung gem. § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch ein und entscheidet wie in der Anlage zu dieser Vorlage vorgeschlagen.
2. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung.
3. Der Stadtrat beschließt das Lärmschutzkonzept „Alt-Kürenz“ als Satzung.

Bebauungsplan BU 20 "Petrisberg-Mitte" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

11.02.2005

Stadtrat Trier Vorlage 019/2005

Bereits am 29.03.2001 fasste der Rat der Stadt Trier den Beschluss zur Aufstellung mehrerer Bebauungspläne auf dem Petrisberg, unter anderem auch für den BU 20 „Petrisberg Mitte“ (Drucksache 072/2001). Das zu diesem Zeitpunkt vorgesehene Plangebiet des Bebauungsplans BU 20 “Petrisberg Mitte” umfasste die Fläche des sogenannten Lagers Petrisberg vom Kreuzweg bis zum Gebäude des Deutschen Wetterdienstes, innerhalb derer neben einer baulichen Nutzung auch Maßnahmen der Freiraumentwicklung im Sinne eines Landschaftsparks stattfinden sollten.
Im Rahmen der weiteren Planungen hat sich die Plankonzeption für diesen Bereich verfestigt. Es soll hier eine weitere wohnbauliche Entwicklung v.a. im freistehenden Einfamilienhausbau entstehen. Der im Rahmen der Landesgartenschau gestaltete Grünzug im Bereich des Wasserturmes bildet eine städtebaulich attraktive Zäsur des Plangebietes. Die Bebauung soll jedoch abschnittweise erfolgen, so dass der ursprüngliche Geltungsbereich des BU 20 auf eine Fläche von ca. 350 m Länge südwestlich des Kreuzweges reduziert werden soll. Die südöstliche Grenze bildet die zur Promenade umgebaute Sickingenstraße, im Nordwesten wird das Gebiet vom Wald eingerahmt. Für den südwestlich angrenzenden Teil bis hin zur gebauten Buswendeanlage im Bereich des Deutschen Wetterdienstes soll zu gegebenem Zeitpunkt in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren (BU 21) Planrecht geschaffen werden. Für den reduzierten Geltungsbereich des BU 20 liegt mittlerweile ein städtebaulicher Entwurf vor, der am 14.12.2004 im Rahmen einer Bürger-information im Gebäude 013 des Wissenschaftsparks auf dem Petrisberg vorgestellt wurde. Nach dem bereits in der Realisierung befindlichen Gebiet BU 18 „Belvedere-Süd“ soll mit dem neuen Baugebiet BU 20 „Petrisberg Mitte“ das zweite große Wohnungsbauprojekt mit etwa 70 Einfamilienhausgrundstücken auf dem Petrisberg gestartet werden. Mit der Planung soll ein hochwertiges und landschaftsbezogenes Wohnen entwickelt werden. Die Grundstücksgrößen liegen überwiegend bei ca. 700 m2. Entlang der Hangkante zum Brettenbachtal sind aber auch bis zu 1.800 m2 große Grundstücke mit attraktiven Blickbeziehungen geplant.
Es wurden verschiedene Wohnquartiere definiert, deren Bezeichnungen „Wohnen im Fliedergarten“, „Wohnen im Birkenhain“ oder „Wohnen am Wasserturm“ die besonderen ortsprägenden Elemente verdeutlichen.
Das Projekt beinhaltet neben den „klassischen“ Einfamilienhausgrundstücken auch besondere Wohnformen. So sollen beispielsweise am Wasserturm auf kleineren Grundstücken so genannte Patiohäuser in Kettenbauweise entstehen. Die Häuser werden an einer gemeinsamen Nachbargrenze winkelförmig aneinander gebaut und haben jeweils einen größeren privaten Innenhof als Garten, der zum Wasserturm hin orientiert ist.
Die Haupterschließung des neuen Wohngebietes erfolgt über eine parallel zur Promenade verlaufende Straße, von der aus sich ein untergeordnetes Erschließungssystem in die einzelnen Wohnbereiche in Form von Stichstraßen und teilweise Ringstraßen verzweigt. Außer der Haupterschließungsachse sollen alle Straßen verkehrsberuhigt ausgebaut werden. Über die Haupterschließungsstraße wird künftig auch die direkte Verbindung zur Talstadt aufrecht erhalten.
Der Entwurf des BU 20 „Petrisberg Mitte“ soll nun gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich hierzu wird den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Finanzierung von Baumaßnahmen am Sattelpark

08.04.2005

Stadtrat Trier Vorlage 103/2005

Der Stadtrat wolle beschließen:
1. Die Stadt Trier übernimmt im Bereich des Entwicklungsgebiets Petrisberg die Ausgaben von 542.000 € für Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen, die die Landesgartenschaugesellschaft Trier 2004 GmbH zusätzlich zu den im Vertrag mit der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH getroffenen Vereinbarungen erbracht hat. Die Ausgaben sind zuwendungsfähig.
2. Die Finanzierung erfolgt aus der Maßnahme 2.6150-0407 „Konversion Petrisberg“.

Bebauungsplan BU 20-1 "Petrisberg Mitte östlicher Teilbereich" - Satzungsbeschluss

08.07.2005

Stadtrat Trier Vorlage 220/2005

Gegenstand des Bebauungsplans BU 20-1 „Petrisberg Mitte östlicher Teilbereich“ ist die Realisierung des Wohngebietsabschnitts W 3 der Entwicklungsmaßnahme „Petrisberg“. In dem Teilbereich zwischen der Kreuzwegachse und dem Wasserturm sollen vorwiegend frei stehende Einfamilienhäuser mit Grundstücksgrößen zwischen ca. 550 und 1.800 m2 entstehen. Die Planung sieht außerdem im Westen des Gebietes so genannte Patiohäuser in Kettenbauweise vor (Grundstücksgrößen zwischen 320 und 350 m2). Gegenstand der Planung ist des Weiteren die Grünachse am Wasserturm sowie die Übergangszone zum Wald, in die auch Anlagen der Regenwasserversickerung und -retention integriert werden sollen.
Der Entwurf des Bebauungsplans BU 20 „Petrisberg Mitte“ lag in der Zeit vom 23.03.2005 bis einschließlich 25.04.2005 öffentlich aus. Zeitnah hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gegenstand dieses Verfahrens war auch der Bauabschnitt südwestlich des Wasserturms. Aufgrund des noch nicht abschließend geklärten städtebaulichen Konzeptes der beiden Wohncluster „Wohnen über den Wipfeln“ und „Dorf in der Stadt“ soll dieser Bereich nun aber aus dem Satzungsbeschluss ausgeklammert und innerhalb eines gesonderten Planverfahrens abgewickelt werden.

Bilder

stadtrat_trier_vorlage_220-2005bildgeltungsbereich.jpg
Übersichtskarte: räumlicher Geltungsbereich

Petrisberg Krone Belvédère - Erweiterung" - Satzungsbeschluss

08.07.2005

Stadtrat Trier Vorlage 232/2005

Der Bereich der Konversionsmaßnahme „Petrisberg“ wurde zunächst durch Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2000 förmlich als städtebaulicher Entwicklungsbereich gemäß § 165 Baugesetzbuch festgelegt. Nach Übertragung der weiteren Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme an die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH (Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2002) wurde die Entwicklungssatzung mit Beschluss vom 30.01.2003 aufgehoben. Die Sicherstellung der Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit der EGP geregelt.
Im Hinblick auf den für den Gebäudebestand an der Krone Belvédère weiterhin gegebenen Sanierungsbedarf wurde dieser Bereich mit Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2003 (Drucksache 428/2003) förmlich als städtebauliche Sanierungsmaßnahme gem. § 142 BauGB festgelegt. Die Details der Modernisierung werden durch Modernisierungsverträge für jedes einzelne Gebäude geregelt.
Die Konzeption der Bestandsmodernisierung für die ehemals militärisch genutzten Gebäude wurde nun dahingehend fortgeschrieben, dass auch das Verwaltungsgebäude der Landesgartenschau als Bestandteil des Wissenschaftsparks erhalten werden soll. Beabsichtigt ist eine Umnutzung und Erweiterung des Gebäudes für den Dienstleistungsbereich. Die ursprünglich in der städtebaulichen Rahmenplanung definierte Absicht zur Entwicklung eines Wohngebietes an diesem Standort entfällt.

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