Bebauungsplan BU 17 "Konversion Petrisberg Belvédère-Nord" - Satzungsbeschluss
30.06.2006
Stadtrat Trier Vorlage 195/2006
Gegenstand des Bebauungsplanes BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ ist das Kernstück des Wissenschaftsparks im Bereich der Krone Belvédère mit der Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet. Zudem beinhaltet der Plan das Wohngebiet W2 im Bereich zwischen dem Wissenschaftspark und dem Kreuzweg.
Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 17 „Belvedere-Nord“ wurde nach der 1. Offenlegung im März / April 2003 und einer 2. Offenlegung im August / September 2005 in der Zeit vom 15.03.2006 bis 29.03.2006 ein drittes Mal öffentlich ausgelegt. Zeitgleich wurde den Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Aus der Abwägung der eingegangenen Anregungen haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Diese betreffen die nun vorgesehene Einschränkung auf flachgeneigte Dächer im Gewerbegebiet GEe 3 sowie Änderungen von öffentlichen Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ in die Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“. Des weiteren soll auf den zwischen den Kronengebäuden Nr. 009 und 011 bis zum WIP-Center verlaufenden, durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesicherten, zukünftigen Trassenverlauf für die geplante ÖPNV-Querachse zugunsten einer alternativen Trassenlage im Nordosten des Plangebietes verzichtet werden. Da eine Detailplanung zu dieser
ÖPNV-Trasse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, erfolgt die Flächensicherung allgemein durch Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche in Form einer Parallelfahrbahn zu der dort geplanten Erschließungsstraße. Gegebenfalls wird zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Flächenanpassung im Rahmen eines Änderungsverfahren des unmittelbar angrenzenden BU 16 „Petrisberg-Ost“ erfolgen.
In Verbindung mit dem Wegfall des Wegerechts für die Nord-Süd-Trasse des Sonderverkehrsmittels soll die Fläche des Platzes am WIP-Center zugunsten einer Erweiterung der östlich angrenzenden Gewerbegebietsfläche (GEe 4) reduziert werden. Um diesen östlichen Bereich der „Plaza“ städtebaulich als geschlossene Platzwand auszubilden, wird auf die Baugrenze zugunsten einer Baulinie verzichtet.
Die dargestellten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Eine Betroffenheit ist lediglich auf Seiten der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH gegeben; diese hat den Planänderungen zugestimmt. Der Bebauungsplan BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere Nord“ kann dementsprechend einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden. Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ wird in dem vom BU 17 überlagerten Teilbereich aufgehoben.