Bebauungsplan BU 20-2 Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich - Satzungsbeschluss
27.03.2006
Stadtrat Trier Vorlage 080/2006
Gegenstand des Bebauungsplans BU 20-2 „Petrisberg Mitte westlicher Teilbereich“ ist die Realisierung des Wohngebietsabschnitts W 4 (östlicher Teilbereich) der Entwicklungsmaßnahme „Petrisberg“. Westlich der Grünfläche am Wasserturm soll hier in landschaftlich exponierter Lage weiteres hochwertiges Wohnen in Form von Einfamilienhäusern auf Grundstücken zwischen 290 und 1.000 Quadratmetern entstehen.
Im südwestlichen Teilbereich des neuen Wohngebiets ist eine Sonderform architektonischer und stadträumlicher Gestaltung geplant. Hier sollen auf kleineren Grundstücken (290 bis 400 qm) so genannte Patiohäuser in Kettenbauweise entstehen, die sich um einen gemeinschaftlich nutzbaren, öffentlichen Platz gruppieren. Der südliche Randbereich des Gebietes sowie die Fläche nördlich der Sammelstraße sind demgegenüber vorrangig für freistehende Einfamilienhäuser vorgesehen. In den Geltungsbereich des 20-2 mit einbezogen werden außerdem die Grünflächen
südlich der Promenade, die dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft dienen. Ein weiterer Teilbereich im Süden wird mit Überleitungsrechten zur Weiterführung des Oberflächenwassers ins Brettenbachtal belegt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 20-2 „Petrisberg-Mitte westlicher Teilbereich“ wurde nach einer ersten öffentlichen Auslegung im Februar/März 2005 in der Zeit vom 07.12. bis einschließlich 21.12.2005 erneut öffentlich ausgelegt. Zeitnah hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.